Uplengen - Beiträge zur Geschichte dieser Region

 

Die Quellen:

Armenrechnungsbuch ab 1629 - 1782,  HS 1

Kirchenbuch Bd. I enthält auf

S. 1 - 35 Verzeichnis der Michaeligefälle

S. 18 Anschaffung eines Abendmahlskelches 1681

S. 36 - 102 Getaufte, Getraute und Begrabene 1675 - 1711.

S. 103 ff Kirchstuhlregister von 1733

S. 124 Kirchstuhlregister 1667

S. 127        "           1669

S. 129        "           1670

Kirchenbuch Bd. II enthält die Getauften, Getrauten und Begrabenen von 1711 - 1753, außerdem den Vergleich zwischen der Witwe des Pastors Zimmermann und Pastor Joh. Wilh. Cöler von 1739

Kirchenbuch Bd. III enthält die Getauften, Getrauten und Begrabenen von 1754 - 1792, sowie Kommunikanten vom I. Adv. 1778 - 1779, Konfirmierte als Erstkommunikanten 1779

Kirchenbuch Bd. IV enthält die Getauften, Getrauten und Begrabenen von 1792 - 1808, und die Getrauten 1809 - 1853

Taufbuch 1809 - 1852

Beerdigungsregister 1809 - 1852

Namensverzeichnis zu den Trauregistern ab 1792 - 1852 (nur die Namen der Ehemänner)

dazu ein Zweitexemplar dieses Registers

Namensverzeichnis zu den Beerdigungsregistern ab 1792 - 1852

dazu ein Zweitexemplar dieses Registers

Namensverzeichnis zu den Geburten ab 1792 - 1852

dazu ein Zweitexemplar dieses Registers (lückenhaft)

Die Eintragungen in diesen sechs schmalen Registerbänden sind in Schreibmaschinenschrift ausgeführt.

Taufbuch 1853 - 1867

Trauregister 1853 - 1869

Beerdigungsregister 1853 - 1872

Taufbuch 1867 - 1.1.1886

Trauregister 1870 - 31.12.1886

Beerdigungsregister 1873 - 18.9.1887

Taufregister 1886 - 1899

Trauregister 1887 - 1938

Beerdigungsregister 5.1.1888 - 1905

Taufregister 1899 - 1916

Beerdigungsregister 1906 - 1941

Taufregister 1916 - 1936

 

Von den Zivilstandsregistern, die während der Zeit der französischen Regierung 1811 - 1813 geführt wurden, ist für Uplengen nur das Heiratsregister von 1812 aufgetaucht. Es befindet sich im Stadtarchiv Emden in einem Karton mit der Nr. M 283. Dort hat Frau E. Kannegieter, Emden, es entdeckt und mir dankenswerterweise eine Kopie überlassen.

 

Aus dem Staatsarchiv Aurich:

Rep 4  C I g 27 Beestbeschreibung von 1598

Rep 4  C I g 37 Viehschatzung 1601

Rep 4  C I g 51    "        " (ohne Jahr, wahrsch. 1604)

Dep I  4120     Viehschatzung 1621

Dep I  4136     Schatzungsregister (ohne Jahr, 1633?)

Rep 4  BX a 69  Munsterrolle des Amtes Stickhausen 1634

Rep 4  BX a 70  Munsterrolle "   "        "       1636

               (abgedruckt in QuF 1986 Heft 1/2)

Dep I  4085     Capitalschatzung 1649

Dep I  4674     Personalschatzung 1669

Rep 4  C I g 69 Kopfschatzung 1719

 

Dokumente in Privatbesitz

 

Ostfriesisches Urkundenbuch, 2 Bde., hrsg. v. E. Friedländer, Emden 1878, 1881 (abgekürzt: OUB)

 

 

 

Folgende Ortssippenbücher wurden ausgewertet:

Amdorf, Ardorf, Aurich-Oldendorf, Backemoor, Bagband, Bedekaspel, Bingum, Breinermoor, Collinghorst, Detern, Dykhausen, Engerhafe, Filsum, Hesel, Holtland, Holtrop, Horsten, Ihrhove, Loga, Logabirum, Neuburg, Neustadtgödens, Nortmoor, Nüttermoor, Potshausen, Reepsholt, Strackholt, Timmel, Uphusen, Veenhusen, Werdum, Wirdum.

und:

Kroon, Gerd: Die Familien des Spetzer Fehns von den Ursprüngen bis etwa 1910, Selbstverlag Spetzerfehn, 2001

Siuts, Upte Janßen: Historische Familien-Chronik Siuts 1575 - 2000, Eigenverlag Wittmund, 2001

 

 

 

Literatur:

 

Arends, Fridrich: Ostfriesland und Jever in geographischer, statistischer und besonders landwirthschaftlicher Hinsicht, 3 Bde., Emden 1818, 1819, 1820 (Reprint bei Schuster, Leer 1974)

 

ders.: Erdbeschreibung des Fürstenthums Ostfriesland und des Harlinger Landes, Emden 1824

 

Arians, Horst / Wilken, Frerich: Uplengen - früher und heute - ein Bildband mit alten und neuen Fotos aus Uplengen, Verlag Rautenberg, Leer, 1996

 

Behre, Karl-Ernst / van Lengen, Hajo (Herausgeber): Ostfriesland, Geschichte und Gestalt einer Kulturlandschaft, Ostfriesische Landschaft, Aurich 1995

 

Beninga, Eggerik: Cronica der Fresen, bearb. von Dr. Louis Hahn, aus dem Nachlaß herausgegeben von Dr. H. Ramm, Aurich, 1961

 

Bielefeld, Rudolf: Ostfriesland, eine Heimatkunde, 2. Aufl. 1924, Aurich, Reprint bei Schuster, Leer.

 

Christophers, Ewald / Mader, Richard: Land hinterm Deich, Ostfriesland und Butjadingen, Hamburg 1980

 

Deeters, Walter: Kleine Geschichte Ostfrieslands, Leer, 2. Auflage 1992

 

van Dieken, Jan: An unbekannten Flüssen Nordwestdeutschlands, Leer 1951

 

Emmius, Ubbo: Ostfriesland (Führung durch Ostfriesland, d.h. genaue geographische Beschreibung Ostfrieslands) 1616, aus dem Lateinischen übersetzt von Erich Reeken, Frankfurt 1982, S. 68 - 70 Lengen

 

ders.: Rerum Frisicarum historicae libri 60 (= Friesische Geschichte), aus dem Lateinischen übersetzt von Erich Reeken, 1980

 

Freese, Erika: Uplengen - einst eine "Insel" im Moor, in: Unser Ostfriesland 1971, Nr. 21 u. 22, Beilage zur Ostfriesen Zeitung

 

Frerichs, Friedrich: Die Bedeutung der Ortsnamen im Kreise Leer, in: Der Kreis Leer, Ein Beitrag zur Heimatkunde, herausgegeben vom Kreisausschuß des Kreises Leer, Kiel 1932, Reprint bei Schuster, Leer 1976

 

Heinemeyer, Elfriede / Ottenjann, Helmut: alte bauernmöbel aus dem nordwestlichen niedersachsen, Verlag Schuster, Leer 1974

 

Heinze, Michael Till / Cramer, Johannes: Akten des Notars Anton Carl Frantz Viétor, Detern - Weener 1812, Langholt 1998 (die Uplengener Familien betreffenden Angaben wurden nicht eingearbeitet)

 

Houtrouw, O. G.: Ostfriesland, eine geschichtlich-ortskundige Wanderung gegen Ende der Fürstenzeit, Aurich 1889, Reprint bei Schuster, Leer

 

Jaspers, Friedrich-Wilhelm / Ottenjann, Helmut: Volkstümliche Möbel aus dem Ammerland, in: Materialien zur Volkskultur . nordwestliches Niedersachsen . Heft 4 und 5, herausgegeben im Auftrag der Stiftung Museumsdorf Cloppenburg 1982 und 1983

 

Korte, Wilhelm: "Spolss, Buiren und Lütke Zander" Alte Viehregister des 16. Jahrhunderts berichten aus drei Uplengener Ortschaften, in: Unser Ostfriesland 1962, Nr. 2, Beilage zur Ostfriesen Zeitung vom 26.1.1962

 

Krawitz, Rainer: Ostfriesland, DuMont Landschaftsführer, DuMont Buchverlag, Köln 1992

 

van Lengen, Hajo: Kultur und Landschaft Ostfriesland, mit Fotos von Hans-Bernd Rödiger u.a., Essen 1978

 

Lüken, Dietrich: Uplengen, ein Beitrag zur Heimatkunde, in: Der Kreis Leer, Kiel 1932, Reprint bei Schuster, Leer, 1976, S. 70 - 72

 

ders.: Aus der Geschichte Uplengens, in: 50 Jahre 1906 - 1956 Spar- und Darlehnskasse Remels e.G.m.b.H. Remels (Ostfriesland), eine Festschrift, Neuwied 1956

 

Lüpkes, Wiard: Ostfriesische Volkskunde, Emden 1925, 2. Auflage, unveränderter Nachdruck 1972

 

Lutze, Eberhard: Ostfriesland, in : Deutsche Lande deutsche Kunst, München 1980, 3. Auflage

 

Mithoff, H. Wilh. H.: Kunstdenkmale und Alterthümer im Fürstenthum Ostfriesland und Harlingerland, Hannover 1880, Reprint bei Schuster, Leer.

 

Rack, Eberhard: Ostfriesland, Ein landschaftskundlicher Taschenatlas, Norden 1970

 

Reimers, Heinrich: Die Heiligen in Ostfriesland, in: Upstalsboom-Blätter, Jg. 7, 1918, S. 21 u. 35

 

Salomon, Almuth: Geschichte des Harlingerlandes bis 1600, Abhandlungen und Vorträge zur Geschichte Ostfrieslands Bd. XLI, herausgegeben von der Ostfriesischen Landschaft, Aurich 1965

 

Schlachter, Hildegard (Text), und Stromann, Martin (Bilder): Uplengen - Das Land am Rand, in: Ostfriesland Magazin, 3/1996, S. 36 - 51.

 

Winterreise durch Uplengen, in: Ostfriesland Magazin 2/2000, S. 56 - 65

 

Schoolmann, Hinrich: Aus der Vergangenheit des Kirchspiels Remels. Nach geschichtlichen Quellen und Archivpapieren, in: Heimatkunde und Heimatgeschichte 1928, Nr. 6, 7 u. 8

 

Schrader, Dr. Erich: Ostfriesland, Eine Heimatkunde für Schule und Haus, Emden 1928

 

Schulte, Erhard: Kopfschatzung 1719, in der Reihe: Ostfriesische Familienkunde, Aurich 1999

 

Schumacher, Heinrich: Ostfriesische Flurnamen-Sammlung, 6 Bde., Aurich, 2002

 

Siebels, Gerhard: Führer durch Ostfriesland und seine Seebäder, 2. Aufl. 1951, Reprint bei Schuster, Leer, 1976

 

Smid, Menno: Ostfriesische Kirchengeschichte, in: Ostfriesland im Schutze des Deiches, Bd. VI, Pewsum 1974

 

Stichwort Uplengen, in: Die Tide, 5. Jg. 1921, Heft 4, S. 194

 

Wiemann, Harm: Studien zur Häuptlingsgeschichte im Lengener-, Mormer- und Overledingerland, in: Emder Jahrbuch 1966, Bd. 46, S. 111 - 143

 

Wilhelmshavener Heimatlexikon, Brune Druck- und Verlagsgesellschaft mbH Wilhelmshaven 1987

 

Woebcken, Carl: Kirchenheilige im östlichen Friesland, in: Unser Ostfriesland 1961, Nr. 21, Beilage zur Ostfriesen Zeitung vom 15.12.1961

 

Orientierungsplan Uplengen, Walchum, nach 1973 erschienen

 

Videokassette von Hajo Hanken: "In Uplengen unterwegs - eine Gemeinde zwischen Wald, Moor und Wiesen", 1992

 

 

Nach Fertigstellung des Manuskripts erschienen:

van Lengen, Hajo (Herausgeber) u. Driever, Rainer u. Kuppers, Willem (Bearbeiter): Die Friesische Freiheit des Mittelalters - Leben und Legende, Verlag der Ostfriesischen Landschaft Aurich, 2003

 

Seit Dez. 2002 erscheint "Dat Uplengen Blattje, unser Magazin - von Uplengenern für Uplengener", Herausgeber: DRUCKdesign Hollen

 

Die Spezialliteratur ist bei den entsprechenden Themen angegeben.

 

 

 

Neuester Statistischer Überblick

 

   Die 1972/73 gegründete Einheitsgemeinde Uplengen besteht aus damals 19 selbständig gewesenen kleineren Gemeinden. Uplengen ist die flächenmäßig größte Gemeinde des Landkreises Leer. Im Jahre 2002 hat die Gemeinde 11.100 Einwohner. Das Areal der Gemeinde ist 149 Quadratkilometer groß, von denen 11.455 Hektar landwirtschaftlich genutzt werden. Mit 74 Einwohnern pro Quadratkilometer ist sie aber vergleichsweise dünn besiedelt. Fast unbesiedelt sind die großen Moorflächen nördlich von Neudorf und östlich von Meinersfehn.

   Die überwiegende Mehrheit der Bevölkerung mit 84,29 Prozent gehört der Ev.-luth. Kirche an, hinzu kommen einige wenige Reformierte. Die Katholiken schlagen mit 2,71 Prozent zu Buche, eine starke Gruppe bilden die Angehörigen der Ev.-freikirchlichen Gemeinde (Baptisten).

(nach einer Veröffentlichung in einer Beilage zur Ostfriesen Zeitung vom 21.9.2002)

 

 

 

Die Schreibung der Ortsnamen

   Ab 1912 wird für folgende Orte die Getrenntschreibung aufgehoben:

   Klein-Oldendorf wird zu Kleinoldendorf,

   Klein-Sander wird zu Kleinsander,

   Groß-Oldendorf wird zu Großoldendorf,

   Groß-Sander wird zu Großsander.

   Nur für Klein-Remels hat sich die Zusammenschreibung nicht durchgestetzt.

   Neufirrel wurde schon früher zusammengeschrieben, wenngleich die Form Neu-Firrel auch zu finden ist.

 

 

 

Uplengen, eine Definition

 

   Ostfriesland war im Mittelalter in mehrere sogenannte "Länder", wir würden heute sagen: Landesteile, unterteilt, wie z. B. das Brookmerland oder das Moormerland. Unter diesen "Ländern" war Uplengen das kleinste. Fehlende Quellen sind der Grund dafür, daß Uplengen über seine Grenzen hinaus keinen mit den anderen "Ländern" vergleichbaren Bekanntheitsgrad erreichen konnte. Dennoch kann dieses kleine Ländchen eine ihm eigentümliche Entwicklung nicht verleugnen, auch wenn diese nur in Umrissen greifbar wird.

   Da wäre zunächst die Tatsache zu erwähnen, daß das gesamte Lengener Land bis 1898 aus nur einem einzigen Kirchspiel bestand.

   Weiter kann man bis in die Gegenwart hinein ein Zusammengehörigkeitsgefühl aller Uplengener so

wohl auf kommunaler wie auf privater Basis feststellen. Der raiffeisensche Grundsatz "Einer für alle, alle für einen." wurde hier schon immer befolgt.

   Drittens spielte Uplengen im politischen Spektrum Ostfrieslands schon immer eine Sonderrolle. Zur Zeit der Grafenherrschaft im Ostfriesland fühlten sie sich den Cirksenas stets besonders verbunden. Im 19. Jh. galten sie als besonders welfentreu, während das übrigen Ostfriesland sich mehr den Preußen verbunden fühlte. In heutiger Zeit erregte Uplengen im sonst von der SPD majorisierten Ostfriesland dadurch Aufmerksamkeit, daß hier die CDU lange Zeit bayerische CSU-Wahlergebnisse erzielen konnte.

   Nicht unerwähnt bleiben soll die starke religiöse Bindung vieler Uplengener, die sich nicht nur im starken Engagement für kirchliche Angelegenheiten äußert, sondern auch gerade darin, daß der Einzelne aus seiner religiösen Einstellung heraus einerseits seinen eigenen, ganz persönlichen Standpunkt formulieren kann, der ihn andererseitz dazu befähigt, für seinen Bereich Verantwortung für allgemeine Dinge und Projekte zu übernehmen.

   Für den Außenstehenden ist es nicht leicht, den Begriff Uplengen richtig zu füllen, da er inzwischen für unterschiedliche Bereiche verwendet wird.

Seit 1973 ist Uplengen der Name der aus den Ortschaften Bühren, Großoldendorf, Großsander, Hollen, Jübberde, Kleinoldendorf, Kleinsander, Meinersfehn, Neudorf, Neufirrel, Nordgeorgsfehn, Oltmannsfehn, Poghausen, Remels, Selverde, Spols, Stapel und Südgeorgsfehn gebildeten Einheitsgemeinde.

   Dieser Bereich ist nicht deckungsgleich mit dem mittelalterlichen Land Uplengen. Bis zur Entstehung der Einheitsgemeinde galt der Name Uplengen nur für die Kirchengemeinde Remels und ihre Tochtergemeinde Ockenhausen und das nach Firrel eingepfarrte Neufirrel. Die Kirchengemeinde Hollen, die seit der Gebietsreform in die Einheitsgemeinde Uplengen mit aufgenommen wurde, gehörte von altersher zum Moormerland.

   Im Mittelalter gehörten zu Uplengen also nur folgende 10 Ortschaften: Bühren, Groß- und Klein-Oldendorf, Groß- und Klein-Sander, Jübberde, Poghausen, Remels, Selverde und Spols. Eine genaue Grenzziehung gab es nicht. Die unendlichen Moorflächen, von denen Uplengen nach fast allen Seiten umgeben war, wirkten sich als Siedlungsscheiden und Herrschaftsgrenzen aus. Darum wurden alle Siedlungen, die von Uplengen aus in östliche Richtung angelegt wurden, mit zu Uplengen gerechnet: Neudorf, Ockenhausen, Oltmannsfehn, Meinersfehn, Stapel, Stapelermoor. Das 1935 gegründete Bentstreek, das schon im Kreis Wittmund liegt, wurde kirchlich der Uplengener Kirchengemeinde Ockenhausen inkorporiert.

   Nördlich bildete der kleine Bach Bietze die Grenze zwischen den Kirchengemeinden Strackholt und Uplengen. Strackholt gehört zum Auricher Land. Westlich war die Grenzziehung offen. Die Groß- und Klein-Oldendorfer trieben ihr Vieh so weit nach Westen, bis sie die Interessenssphäre des Klosters Barthe berührten. Das war irgendwo im östlichen Bereich von Firrel. Desgleichen lag westlich von Kleinoldendorf in Richtung Barthe keine genaue Grenzziehung vor. Sie wird irgendwo in Schwerinsdorf gelegen haben. Der Grenzstreit, den die Selverder mit den Filsumern führten, ist bekannt. Eigentlich hätte sich als Grenze für Selverde die Holtlander Ehe angeboten, aber sie beanspruchten auch noch die Meeden westlich dieses kleinen Flußlaufes, bis man auf den Einflußbereich der Klöster Hasselt und Barthe stieß. Südlich verläuft die Grenze etwa auf halbem Wege zwischen den alten Siedlungen Jübberde und Hollen, wobei Jübberde am Nordufer der Hollener Ehe liegt und Hollen weiter südlich am Südufer. Das dürfte der Grund dafür sein, daß Hollen nicht mehr kirchlich von Remels aus betreut werden konnte und eine eigene kleine Gemeinde bilden mußte.

   Da Firrel und Schwerinsdorf im Bereich sich überschneidender Interessenssphären liegen, wurden sie in diesem Werk voll mit aufgenommen, auch wenn sie strenggenommen nicht zu Uplengen gehören. Es ist aber nicht möglich, eine genaue Übersicht über die dort ansässige Bevölkerung zu bekommen, wenn man nicht die in Hesel, Strackholt, Bagband und Remels verstreuten Daten sammelt und geschlossen darstellt.

   Der Name unseres kleinen Ländchens ist eigentlich nur Lengen, up ist eine Vorsilbe und bedeutet auf. Die Bewohner wurden Lengener genannt. Darum fügte manch einer, der von hier fortzog, seinem Namen die Herkunftsbezeichnung an. Wer also Lengener oder van Lengen heißt, hat Vorfahren, die von hier stammen.

   Die Kirchengemeinde wurde bis in die Neuzeit hinein nicht Kirchengemeinde Remels genannt, sondern Kirchengemeinde Uplengen. Die alten Pastoren unterschrieben mit pastor lenganus. Aber auch die Burg in Groß-Sander wurde Burg zu Lengen genannt. Ihre vermutlich letzte Erbin war eine Amke van Lengen, die um 1370 den Vater des Fokko Ukena heiratete. Nachdem die Kirche in Remels nicht mehr als Wehrkirche genutzt werden durfte, übernahm diese Burg die Funktion einer Grenzfeste gegen östliche Eindringlinge. Gelegentlich taucht in mittelalterlichen Urkunden auch der Name "Lanzene" oder ähnlich auf.

  Der Name Lengen ist sicher weit über tausend Jahre alt.

 

 

 

Die Kirchenbuchführung in Uplengen

 

Unregelmäßigkeiten und Besonderheiten

 

Lücken in der Kirchenbuchführung

a) Jan. - Mitte August 1695: Taufen Trauungen, Beerdigungen

 

b) Taufen: Nov. 1699 - 11.3.1700

           Jan. - Juni 1702

Beerdigungen: Jan. 1700 - 6.6.1700

 

c) Taufen: 22.10.1703 - 9.12.1703, und von da bis 5.2.1704

Beerdigungen: 27.8.1703 - 13.1.1704

Trauungen: 7.10.1703 - 3.2.1704

 

d) Trauungen 1705 sehr lückenhaft,

überhaupt scheinen die Eintragungen nicht lückenlos vorgenommen worden zu sein. Diesen Eindruck kann man besonders in bezug auf die Beerdigungen gewinnen.

 

e) für das Jahr 1706 Taufeintragungen ungeordnet

 

Besonderheiten

1703 wird bei den Eintragungen im Kirchenbuch zum ersten Mal Remels als Ort erwähnt, und zwar bei der Taufe der Trincke Janßen am 29.1.1703. Das bedeutet, daß überall dort, wo bis dahin die Ortsangabe fehlt, Einwohner von Remels gemeint sind.

 

Bei Arnold Ellingrod wird zum ersten Mal das Todesdatum neben dem Begräbnisdatum genannt: 20.8.1703.

 

Ein Unterschied zwischen Geburts- und Taufdatum wird bei Elisabeth Vietor vermerkt, * 15.3.1704.

 

1705 drei Beerdigungen an einem Tag:

"F d. 12 Maÿ: 3 todten auf einem Tage zur Erde bestetiget. erstl. Ambke zu Remels, Alberti fraû.

2. udo onnen zû groß Sander töchterlein.

3. Johan Peters á groß oldend. Kleines Kind."

 

Johann Wilms aus Bühren nennt seinen Sohn am 6.6.1706 AEneas Graveng

 

Namensgleichheiten

Es bleibt unklar, wieviele Familien Walrich Janßen es 1700 - 1715 in Uplengen gegeben hat. Daher bleibt die Zuordnung der Geburten fraglich.

Das gilt auch für Heye Heyen zur selben Zeit.

ebenso für Frerich Janßen und Focke Focken.

Weiter gibt es zwei Johann Rencken aus Spols um 1700.

Anfang des 18. Jhs. gibt es zwei Johann Heyen in Großsander.

 

1707 nur 2 Trauungen. Die Gemeinde wird von einer Pockenepidemie heimgesucht.

Der Pastor vermerkt: "an gegen seite alte ûnd Jûnge Leûte sind in den pocken wie auch nachfolgende gest."

 

Pastor Zimmermann wird am 5.2.1707 zum Nachlaßverwalter des Rencke Rencken bestellt.

 

Der Jahrgang 1711 ist doppelt aufgeschrieben worden. Er ist der letzte Jahrgang des alten kleinen Kirchenbuches und der erste des nachfolgenden Buches in Folio. Dort sind zwei Heiratseintragungen sogar präziser. Über der ersten Seite steht auf Griechisch: Mit Gott.

 

1716 vermerkt Pastor Zimmermann wiederholt, daß er Pate des getauften Kindes war.

 

Seit 1717 werden sporadisch das Geburts- und Taufdatum getrennt angegeben. Auffälliger Taufaufschub bei Hille Ocken, * 22.12.1716, ¸ 18.1.1717.

 

Unter 1718 fügt Pastor Cöler einen Taufnachtrag ein, den Pastor Zimmermann vergessen hatte.

 

Die Heiratseintragungen werden ab 1719 ausführlicher, indem von jetzt an die Eltern der Brautleute mit angegeben werden.

 

1721 beginnen ausführlichere Mitteilungen über die Taufpaten.

Bei der Taufe von Hindrich Rencken am 15.6.1721 werden 7 Paten namentlich aufgeführt, darunter auch Pastor Zimmermann selbst.

 

Die Amtszeit von Pastor Johann Wilhelm Cöler 1731 - 1778

Auf Seite 25 des Kirchenbuches Bd. II steht folgende Eintragung:

             "J. N. J.

Nachdem, auff Absterben Weyland Pastoris Herrn Gerhardi Zimmermans, die hiesige Gemeine zu Uplengen mich Johann Wilhelm Cöler, /: aus Hage hiesiges Landes bürtig, und bisherigen Predigern der Gemeine zu Pogum im Reyderland :/

nach der d<ominica> 7t post Trinitatis gehaltenen Gast=Predigt,

am IX post Trinitatis darauff, als am 22t Julÿ 1731, per majore <mit Mehrheit>, ja beinahe unanimiter <einstimmig> wieder zu ihrem Prediger erwählet,

und denn

von Ihro Hochfürstlichen Durchlauchtigkeit meinem Gnädigsten Fürsten und Herrn,

Herrn GEORG ALBRECHT

ich gnädigst dazu confirmiret <bestätigt>, auch durch den zeitigen Herrn General = Superintendenten Johann Ludewig Lindhammer

Dominica XIV post Trinit. als am 26t. Augusti introduciret <eingeführt> worden;

als habe

die, Zeit meines hier geführten Amts hieselbst Proclamirte <Aufgebotene> und Copulirte <Getraute>, Getauffte, Verstorbene und Begrabene, der Hochfürstl. gnädigsten Verordnung, d. d. 14t. Sept. 1725,

zur schuldigsten Folge,

in nachgesetzter Ordnung hierin anzuzeichnen nicht ermangeln sollen."

 

Cöler führte die Kirchenbücher in sehr gut lesbarer Schönschrift.

 

Dem Kirchenbuch ist die Abschrift eines Vergleichs vorgeschaltet mit folgenden Wortlaut:

           "Copia

Desjenigen Vergleichs, so Weyl. Pastoris Gerhardi Zimmermanns Wittwe, Fr. Margreta Ehlers, und der zeitige Pastor zu Lengen Johann Wilhelm Cöler, zweÿer Pastorey=Acker wegen. miteinander getroffen, und hernach vom Hochfürstl. Consistorio confirmirt worden:

Zu wißen sey hirmit, daß, nachdem zwischen Weyl. Pastoris Gerhardi Zimmermans Wittwe, proprio et liberorum nomine <im eigenen und der Kinder Namen> an einem, und dem Zeitigen Pastore zu Lengen Johann Wilhelm Cöler am andern Theile, über nachgesetzte, zur Lengener Pastorey gehörige, und an der gedachten Wittwen und Kindern Acker beschwettete, mit der Pastorey Vortheil in Erb=Pfacht jemanden einzuthuende beyde Acker Bau=Landes, beym hiesigen Hochfürstl. Consistorio einiger Dispüt entstanden, dieselben sich darüber /: jedoch mit expressen Vorbehalt des Hochgedachten Hochfürstl. Consistorio Ratihabitation und Confirmation :/ am nachgesetzten dato folgender maßen verglichen haben, daß

1. der wolgedachte zeitige Pastor Johann Wilhelm Cöler vor sich und seinen Successoren <Nachfolgern>, mit Zustimmung der Eingeseßenen zu Lengen, obberührte beyde, zur Lengener Pastoray gehörige, immediate an Remels in dem gemeinschaftlichen, außerdem des Weyl. Pastoris Zimmermans Wittwen und Erben zustehenden Kamp belegene Acker Baulandes, plus minus von <Lücke> Scheffel Rocken Saat groß, welche ins Süden an der gemeinen Dorffs= und Heer-Straßen, und ins Norden an der Wittwen Zimmermans in gedachtem Kamp belegene Acker beschwettet seyn, frey von allen Lasten und Schwärigkeiten, an der mehrgedachten Wittwen Zimmermans und deren Kinder und Erben nach Erb=Pfachts=Recht und Gewohnheit, in Erb=Pfacht verliehen und abgestanden, daß dieselbe, und ihre Erben solche Acker alsofort nach Belieben gebrauchen, auch da es ihnen gefällig, darauff ein Hauß erbauen, und bestmöglichst cultivirn und nutzen sollen und mögen. Diese Wittwe Zimmermans und deren Kinder und Erben aber

2. schuldig und gehalten seyn sollen, dafür jährlichs, und zwar jedes Jahr üm Michaëlis, unter Verband ihrer Güter, dem jetzigen Pastori Cöler, und nach ihm deßen Successoren, zum immerwährenden Canon oder Grund=Zins sechs Ostfriesische Zehnschaaftige Gülden in gutem Gelde nebst einem leichten Bunde Flachs, kostlos zu erlegen, und zu entrichten, weiter aber mit nichts zu schaffen haben. Wiewol indeßen dem erwehnten Pastori, und deßen Successoren bevor bleiben solle, bey etwa auff denen Ackern zu erbauenden Hause, von deßen Einwohnern, die denen Pastoribus von andern Einwohnern competirende Accidention zu erheben und einzu fodern. Zum wahren Uhrkunde haben Transigenten und Contrahenten vor sich ihren Erben, und Successoren, dieses, unter Begebung aller Exceptionen und Recht Woltaten, sie mögen Nahmen haben wie sie wollen, nebst etlichen Interessenten, unterschrieben. Wolten auch ein Hochwürdigstes Consistorium, üm die Benöhtigte Confirmation gehorsamst imploriret haben. So geschehen zu Remels am Neun und Zwantzigsten Tage Monahts Junÿ, des Eintausend, Siebenhundert Neun und Dreißigsten Jahres <29.6.1739>.

   /: unterstund :/

Margrete Elers, Wittwe Zimmermans -

Johann Wilhelm Cöler Pastor Lenganus.

2  Öye Folckerts als Gezeuge.

3  Teiß Lammerts als Gezeuge.

1. Wilcke Jansen als Kirchenvorsteher

   Broer Milffs als Gezeuge.

   Eilert Gerdes als Gezeuge

     Pro vera originalis Copia

     Joh. Wilh. Cöler p. t. Pastor Leng.

          mppria"

 

Abschrift des folgenden Bescheides auf S. 3:

        "Copia

in Consistoria Sachen

Pastoris Johann Wilhelm Cöler zu Lengen

        Contra

weÿl Pastoris Zimmermanns Wittwe

sodann die

Interessenten zu Remels

wegen zweer an besagte Wittwe in Erbzins ausgethane Pastoreÿ Acker.

Wird nunmehr der zwischen Pastore Johann Wilhelm Cöler eins und der Wittwen Zimmermanns andern Theils mit Zustimmung der Interessenten zu Remels sub dato d. 29 Junii 1739 getroffene Erbzins Contract wegen zween Pastoreÿ=Acker, Salvo Serenissimi <mit Genehmigung des Fürsten> et cuius cunque tertii Jure <und Rechte irgendwelcher Dritter>, alles seines Einhalts von des fürstl: ostfriesische Consistorii wegen hiemit confirmiret, und derselbe vom besagten Pastore Cöler in extenso in das Kirche=Protocoll eingetragen, auch daß solches geschehen, von demselben beÿ Strafe 20 gl: gegen den 9 Maÿ rechtl: als in welchem Termino hierauf ex officis urgiret <von Amts wegen gedrängt> werden soll, dociret <belehrt>, und zu dem Ende dieser Bescheid dem Pastori insinuiret <gemeldet> werden. V.R.W.

Publ: im fürstl. ostfriesichen consistorio d 4. April 1740"

 

Ab 1732 werden zu den Taufdaten auch die Geburtsdaten der Kinder notiert.

 

Ab 1738 teilt Pastor Cöler nicht mehr die Namen der Taufpaten mit.

 

Ab 1739 werden bei den Heiratseintragungen auch die Mütter der Brautleute mit genannt, so daß Verwechslungen jetzt ganz ausgeschlossen sind.

1739 war mit 18 Trauungen ein ausgesprochenes Heiratsjahr.

1740 heiraten dagegen nur 4 Paare.

 

Am 21.5.1751 finden drei Trauungen am selben Tag statt.

 

Die Seiten der Jahrgänge 1752 und 1753 sind beim Einbinden durcheinander geraten.

 

Im Jahre 1764 wird nur ein einziges Paar getraut, außerdem werden 2 Paare proclamiert.

 

Amtliche Aufsicht über die Kirchenbuchführung

Eintragung auf einer besonderen Seite nach November 1766:

"Nachdem darauf, als die Tabellen von den Copulirten, Getaufften und Verstorbenen einige Jahre her mit dem 30. November geschlossen, und d. 2. December abgeliefert worden, solche numehro in diesem Herbste 1766 schon am 15t. Nov. und fernerhin noch etliche Tage früher eingeschicket, sodann Vermöge eines empfangenen Schematis bey den Copulirten, Getaufften und Verstorbenen, Stand, Gewerbe etc angezeiget werden müßen, so ist denn auch nicht allein von der Zeit an als der Extractus Protocolli verfertiget und abgesand, das Jahr geschloßen, sondern es sind auch die fernere Annotationes mit einigem Zusatz verrichtet worden; wie aus folgenden erhellet. Doch da in diesem Lengener Kirchspiele nur sehr wenige Krämer, Schmid, Schneider sondern allermeist Hauß= und Warfs=Leute wohnen, so hat man sich öffters der abbreviatur bedienet, und Hm. oder Wm. vor die vollen Worte Haußmann und Warfsmann, auch Tl. vor Tagelöhner gesetzet."

 

"Nota

Vom diesem Jahre 1782ten Jahre sind die Listen von den Getrauten, Getauften, Geborenen, Gestorbenen und Communicanten den 12ten Novembris in duplo durch den Gerichstdiener eingesand worden."

 

1786

"Die dißjährigen Listen der Getrauten pp sind d 18ten Novbr.s als an dem Tage, an welchem der würkliche Geheime Stats, und Justitz Minister Sr. Excellenz der Freÿherr von der Reck, im Namen Seiner Königlichen Majestät Friedrich Wilhelm, Königes von Preußen ppp die allgemeine Landeshuldigung dieses Fürstenthûms Ostfriesland und Harlinger Landes, in der Stadt Aurich eingenommen, eingeschicket."

 

Das Ende von Pastor Cölers Amtszeit

Pastor Cölers Eintragungen reichen bis 1774, und zwar die Trauungen bis zum 14. Mai, die nächste Trauung vom 18. Nov. ist bereits von anderer Hand eingetragen.

Taufen bis Nr. 20 (=18. Juli). Die Nummern 21 bis 31 werden erst an dem dafür freigelassenen Platz von Pastor Hinrichs am 14. Juni 1804 nachgetragen! Vom 29.12.1774 an sind auch die Taufen von jemand anderm eingetragen.

Die Gestorbenen sind von Pastor Cöler nur bis zum 26 Februar eingetragen.

Die nächsten Eintragung enthält die Nachricht vom Tode seiner Frau Juliane Louise Matthiae am 18.11.1774 und deren Beerdigung am 25.11.

Hier klafft also eine Lücke in der Liste der Verstorbenen.

Nach dem Tode seiner Frau bis zu seinem eigene Tode hat Pastor Cöler zwar das Pfarramt noch weiter geführt, die Führung der Kirchenbücher hat er aber aus der Hand gegeben.

 

Während der Amtszeit von Pastor Cöler macht sich eine Tendenz zur Vereinfachung der Schreibweise der Namen bemerkbar, z.B. aus Weÿert wird Weert.

In der nachfolgenden Zeit führt besonders Pastor Hinrichs die umständlichere ältere Schreibweise wieder ein, (aus Talke wird wieder Thaalcke) und hält daran bis zu seinem Weggang fest.

 

"Die Richtigkeit des von dem Schullehrer und Organisten Nünighoff während der Vacanz geführten Protocolls von den Geborenen, Getauften u. Gestorbenen, wird hirmit von uns attestirt.

Remels d. 17. Jul. 1806

                 E. J. Fastenau

                 J. G. Oepke

                 A. P. Büning.

 

Darunter bestätigt Pastor Saathoff, daß er am 14.7.1806 mit der Führung der Kirchenbücher begonnen habe.

Während der Vakanz haben wahrscheinlich keine Trauungen stattgefunden.

 

Während der Zeit der französischen Besatzung

Für 1809 werden getrennte Bücher für die Getauften und Begrabenen angelegt. Die Getrauten werden in dem seit 1792 geführten Buch weiter eingetragen bis 1853.

Von 1809 - 1819 werden die Heiratseintragungen wie bei der heutigen Kirchenbuchführung tabellarisch vorgenommen. Die Seite ist in folgende Spalten eingeteilt:

Wohnort der Getrauten, Nummer, Name und Stand der Getrauten, Zeit der Proclamation, Ort u. Zeit der Copulation.

Ab 1820 erscheinen die Eintragungen wieder als Textblöcke.

Das gilt auch für die Tauf- u. Beerdigungsregister.

Bei den 6 Trauungen vom 9.8.1811 bis 14.12.1811 steht jedesmal die Bemerkung: "Nota. Der Maire hatte noch keine Copul.Instruction erhalten."

Die Zivilstandsregister, die während der Zeit der französischen Besatzung geführt werden mußten, sind bis auf eins von Uplengen verschollen. Per Zufall wurde im Stadtarchiv in Emden das Heiratsregister von Uplengen von 1812 gefunden.

Die fortlaufende Kirchenbuchführung bleibt davon unberührt und ist auch für diese Zeit vollständig vorhanden.

Um zu zeigen, wie umständlich die französische Bürokratie war, soll hier die erste Eintragung des zivilen Heiratsregisters wiedergegeben werden:

"Im Jahre Eintausend achthundert und zwölf, den vierzehnten März, sind vor uns Maire, Beamter des Civilstandes der Mairie Uplengen, Canton Detern, Arrondissement Emden, Departement der Oost=Eems erschienen Renke Fokken sechs und zwanzig Jahr alt, Landgebräucher von Beruf, geboren und wohnhaft zu Klein=Oldendorf, grossjähriger Sohn des Focke Renken, Landgebräucher zu Klein=Oldendorf, und der Meene Heyen daselbst, wovon letztere gegenwärtig und ihre Einwilligung gab, und ersterer habe deshalb, weil er schon lange Jahre unverständig gewesen, hierbey nicht erscheinen können, und Fraut Willms, zwei und zwanzig Jahr alt, ohne Beruf, geboren und wohnhaft zu Gross=Oldendorf, grossjährige Tochter des Willm Ubben, Arbeiter zu Gross=Oldendorf und der Fulke Heyen daselbst, beide hierbey gegenwärtig und ihre Einwilligung gebend, welche uns ersucht haben ihre vorhabende Ehe zu schliessen, wovon die Aufgebothe vor der Hauptthüre unsers Gemeinde Hauses geschehen, und zwar das erste den ersten März dieses Jahres des Nachmittags um Ein Uhr, und das zweite den achten März dieses Jahres, des Nachmittags um Ein Uhr. Da keine Opposition wegen dieser Heirath zu unserer Kenntnis gekommen, haben wir, da wir ihrem Gesuche nachgegeben, nach Verlesung der beygebrachten Acte, wie auch des sechsten Capitels des Gesetzbuchs Napolen jeden der angehenden Eheleute gefragt, ob sie sich zum Mann und zur Frau haben wollen, und da nun jeder derselben darauf besonders und bejahend geantwortet, so erklären wir im Namen des Gesetzes, das Renke Fokken und Fraut Willms durch die Ehe verbunden sind. Üeber alles dieses haben wir Acte aufgemacht in Gegenwart des Milf Renken, alt sieben und fünfzig Jahr, Landgebräucher von Beruf, Oheim des Bräutigams, und des Herrn Predigers Gerd Lüken Saathoff, alt neun und dreißig Jahr, des Herrn Organist und Schullehrers Johann Jacobs Nunighoff, drei und vierzig Jahr alt, alle drei zu Remels wohnhaft und des Johann Christopher Brands, alt fünf und zwanzig Jahr und Schullehrer zu Loga, welche diese Acte, nachdem ihnen solche vorgelesen, mit uns und den contrahirenden Partheyen unterschrieben haben."

10 Unterschriften.

Alle aufgeführten Personen unterschreiben mit ihrem vollen Namen.

Im ganzen Heiratsregister werden nur dreimal Kreuze statt des Namens als Unterschrift verwendet, zwei davon von Frauen. Alle anderen Personen sind des Schreibens soweit mächtig, daß sie wenigstens mit ihrem Namen unterschreiben können. Die Schrift verrät allerdings, ob jemand im Schreiben geübt war oder nicht.

 

Am 14.9.1820 stirbt Pastor Saathoff. Die Kirchenbücher werden von dem Lehrer Bohlen weitergeführt. Die Vakanzvertretung hat Pastor Büning, Hollen, der auch die Kirchenbücher zur Prüfung in Stickhausen einreicht. Während der Vakanz erfolgen die Eintragungen nicht in der Reihenfolge nach dem Datum, sondern durcheinander.

 

Die Amtszeit von Pastor Fischer

Unter der letzten Traueintragung von 1820 steht folgender Text, in dem Pastor Fischer mit seinen Lateinkenntnissen glänzt, für die er sonst kaum ein Forum in der Gemeinde gefunden haben dürfte:

"Per me Friedericum Georgium Fischerum, Bingumi in Rideria XVIII mens. Dec. MDCCXCI. anni natum, a paroecia Uplengensi unanimi omnium civium consensu e dioecesi Bangstediensi legitime vocatum & deinde VII. mensis Martii anni MDCCCXXI. solemniter introductum, haecce commentaria proclamatorum & copulatorum inde a pagina subsequenti, nec non commentaria natorum et baptizatorum, defunctorum & sepultorum, confirmatorum & communicantium, ab eodem inde tempore omni, qua fieri potuit cura atque diligentia descripta sunt.

                       F. G. Fischer."

 

Übersetzung:

Durch mich, Friederich Georg Fischer, am 18. des Monats Dezember 1791 in Bingum im Rheiderland geboren, von der Parochie Uplengen durch einmütigen Beschluß aller Bürger aus der Gemeinde Bangstede ordentlich berufen und darauf am 7. des Monats März 1821 feierlich eingeführt, sind diese Aufzeichnungen für Aufgebotene und Getraute von der folgenden Seite an, auch die Aufzeichnungen der Geborenen und Getauften, der Verstorbenen und Begrabenen, der Konfirmierten und Abendmahlsgäste, von jetzt an für die ganze folgende Zeit mit größtmöglicher Sorgfalt und Fleiß aufgeschrieben worden.

                   F. G. Fischer.

 

Was er hier verspricht, hält er auch. Er ist in der Tat um äußerste Genauigkeit bemüht, vor allem bei den Heiratseintragungen. Er teilt neben den Namen der Eltern der Brautleute die Geburtsdaten der Brautleute mit. Auswärtige benötigten anscheinend eine Taufurkunde von ihrem Heimatpfarramt. Außerdem teilt er die zukünftigen Wohnsitze mit.

Ab 1828 findet sich folgende Schlußbemerkung unter jeder Eintragung:

"Sie wollen wohnen in ... und haben der Vater des Bräutigams und die Mutter der Braut (oder ihr Vater) ihre Einwilligung zu dieser Heirath mündlich (manchmal auch schriftlich) erklärt."

 

Pastor Fischer trägt nachträglich bei allen Personen, die während seiner Amtszeit sterben, im Taufbuch deren Sterbedatum ein, eine große Hilfe für die Ahnenforschung!

 

Außerdem vermerkt er nachträglich im Taufbuch, wenn jemand nach Amerika ausgewandert ist. Dort finden wir das Datum der Ausreise und oft auch Angaben über den neuen Wohnort in den USA. Er selbst hatte ein persönliches Interesse am Schicksal der Auswanderer, weil unter den Auswanderern zwei seiner Söhne aus der zweiten Ehe waren, sowie mehrere Verwandte seiner zweiten Frau. Diese Eintragungen sind eine Quelle von unschätzbarem Wert für die Erforschung der Auswanderungen nach Amerika.

 

Eintragung am Ende der Jahrgänge 1852

"Nach der Bekanntmachûng des Königl. Ministeriûms der Geistlichen ûnd Unterrichts-Angelegenheiten über Einrichtûng ûnd Führûng der Kirchenbücher d.d. Hannover den 13. Nov. 1852 (s. Abtt. der Gesetzessamlûng N. 55) ist dieses Kirchenbûch der Proclamirten und Copulirten mit dem Ende des Jahres 1852 geschlossen ûnd von der Zeit an ein neûes in vorschriftsmässiger Form in Gebraûch genommen worden.

Remels, Parochie Uplengen am 12. Janûar 1853

Pastor Friederich Georg Fischer, Kirchenbûchführer."

 

Unter der Rubrik "Bemerkungen" finden sich im Traubuch seit 1853 folgende Eintragungen:

"Der auf Groß-Oldendorf lautende Polizei-Consens ist amtsseitig ertheilt am 24. October 1853. - Der Bräutigam ist im J. 1841 und die Braut im J. 1847 zu Remels confirmirt. - Der Vater des Bräutigams hat, so wie die Mutter der Braut, mündlich consentirt."

 

1868 "Ein obrigkeitlicher Trauschein ist seit dem 1. Juli c. nicht mehr erforderlich."

 

Nach der Einrichtung der staatlichen Standesämter 1874

wird 1875 bei den Trauungen folgende Bemerkung eingetragen:

"Die kirchliche Trauung ist nach der bürgerlichen am nemlichen Abend hier vollzogen."

In fast allen Fällen findet die kirchliche Trauung unmittelbar nach der standesamtlichen am selben Tage statt.

Die Eheleute Georg Prull u. Marie geb. Ahrenholtz, Ockenhausen, sind Anfang 1875 nur standesamtlich aber nicht kirchlich getraut worden. Das geht aus einer Bemerkung hervor, die Pastor Fischer bei der Geburt ihres ersten Kindes, dessen Taufe erst zwei Monate nach der Geburt erfolgt, einträgt.

 

Mit der Einrichtung der staatlichen Standesämter verlieren die kirchlich geführten Personenstandsregister ihre Relevanz für Beurkundungen von Geburten, Trauungen und Tod. Sie behalten ihre Gültigkeit für den Nachweis kirchlicher Amtshandlungen wie Taufe, Konfirmation, kirchliche Trauung und kirchliche Beerdigung. Entsprechnend reduziert sich das Interesse an der genauen und vollständigen Wiedergabe persönlicher Daten.

 

Die letzte Eintragung von Pastor Fischer erfolgt am 26. Sept. 1875.

In den letzten Jahren verrät die zittrige Handschrift das hohe Alter und die schwindenden Kräfte des Eintragenden, dennoch unterlaufen ihm auch jetzt fast keine Fehler.

Vakanzvertreter ist bis Ende Dez. 1875 Pastor coll. E. Lamberti.

 

Die Zeit der rasch wechselnden Pfarrstelleninhaber 1876 - 1895

Vom 1.1.1876 an führt Pastor Johannes Diedrich Anton Warns die Kirchenbücher.

 

Eintragung im Sterberegister 1876 nach Nr. 3.

"Nach der Bekanntmachung des Landes-Consistoriums vom 3. September 1875  § 26 sind in das Verzeichniß der Begrabenen nur diejenigen einzutragen, in Anlaß deren Todes die Kirche in irgend welcher Weise (Danksagung, Begleitung, Grabrede u.s.w.) thätig gewesen ist. daher werden hinführo nur die kirchlich Beerdigten verzeichnet werden.

Als zeitiger evangelisch lutherischer Pastor von Uplengen habe ich heute dies Buch nach Vorschrift zu führen begonnen.

Remels, den 15. Januar 1876   J. Warns."

 

Von Nr. 4 des Jahres 1876 an werden bei den Verstorbenen nur noch Name, Beruf, Wohnort, Alter und Datum und Ort des Begräbnisses angegeben. Es entfallen die Angaben über die Eltern des Verstorbenen, das genaue Sterbedatum, sowie die Mitteilungen über die Todesursache.

Bei den Trauungen entfallen leider ab 1876 die Angaben über die Eltern der Brautleute. Dadurch ist es nicht mehr möglich, Personen, die nicht in Uplengen wohnen, ihrer Herkunft nach näher zu bestimmen. Es entfallen weiter Angaben über Paare, die lediglich in Remels proclamiert aber auswärts getraut wurden. Die Familienzusammenstellungen werden dadurch wieder lückenhafter.

Das bedeutet einen Rückschritt auf den Stand der Kirchenbuchführung vom Anfang des 18. Jhs., bevor Pastor Cöler amtierte.

 

1879 neue Vakanz. Pastor Warns geht Ende Februar, die Kirchenbuchführung während der Vakanz übernimmt Pastor Behnen, Hesel, für zwei Monate, bis am 23. Mai Pastor Carl Ficken in Remels seine Amtsgeschäfte aufnimmt (s. Eintragung auf den Titelblättern der Kirchenbücher).

 

Pastor Ficken führt die Bücher bis zum 17. April 1880.

Während der erneut eingetretenen Vaklanz führt Pastor Behnen, Hesel, die Bücher weiter.

Die Vakanz endet am 17.10.1880 mit der Amtseinführung von Pastor Heinrich Junker. Pastor Junker ist öfter krank und wird dann von Pastor Kortmann, Hollen, Pastor Meyer, Filsum, und Pastor Warnke, Hesel, vertreten. Das gilt besonders für die Zeit vom 20. Juli bis 14. Sept. 1882.

1884 gibt es Konflikte mit den Baptisten.

Pastor Junker verläßt Uplengen am 11.10.1885.

Während der Vakanz führt Pastor Kortmann, Hollen, die Bücher.

Vom 20.11.1885 an führt Pastor Heinrich Adolf Störing die Amtsgeschäfte in Uplengen.

Das Taufbuch endet am 1.1.1886,

das Traubuch  "      31.12.1886,

das Beerdigungsbuch endet am 18.9.1887.

Es entsteht also eine Lücke bei den Beerdigungen vom 18.9.1887 - 5.1.1888. Pastor Störing beginnt am 1.1.1888 mit der Führung eines neuen Beerdigungsregisters. Das Vorherige bleibt mit vielen leeren Blättern unvollendet, wobei die Eintragungen für das letzte Viertel des Jahres 1887 vergessen wurden.

Die Eintragungen im Beerdigungsbuch bleiben bei Pastor Störing in vielen Fällen lückenhaft, besonders Mai - Juni 1889 (Krankheit des Pastors?).

Seine letzten Eintragungen vollzieht er am 26.10.1893. Danach scheint er wegen Erkrankung nicht mehr in der Lage gewesen zu sein, seine Amtsgeschäfte in vollem Umfang fortzusetzen.

Nach seinem Tode im Juli 1894 übernimmt Pastor Schaaf, Hesel, die Vakanzvertretung. Die Kirchenbuchführung ist der Handschrift nach in anderen Händen. Pastor Schaaf signiert die Eintragungen mit seinem Namen alle nachträglich am 11. Okt. 1894.

Pastor Büttner führt die Bücher vom 29.10.1894 - 20.3.1895.

Ihm folgt sofort Pastor Brahms.

Bei Pastor Büttners Eintragungen begegnen wieder vermehrt Ungenauigkeiten, die Schreibung der Namen erfolgt oft anscheinend nach Gehör, was auch für die ersten Eintragungen von Pastor Brahms gilt.

Mit der Amtszeit von Pastor Brahms übernimmt jemand die Pfarrstelle Uplengen, der ihr für mehrere Jahrzehnte die Treue hält.

 

Während seiner Amtszeit verkleinert sich die Gemeinde. 1897 wird die Kirchengemeinde Ockenhausen gegründet, in der eine eigene Kirchenbuchführung beginnt. 1899 wird Neufirrel aus der Kirchengemeinde Uplengen aus- und in die neugegründete Kirchengemeinde Firrel eingepfarrt, ebenfalls mit eigener Kirchenbuchführung.

 

 

 

Bevölkerungsstatistik von Uplengen

anhand der Zahlen, die man aus den Kirchenbüchern erheben kann

in 10jährigen Abständen

 

Jahr        Taufen       Trauungen         Beerdigungen

1678           12

1679           26

1680          17             5                 11

1681           19

1690          25             5                  7

1700           32 <Lücke     12                 10

               im KB>

1710          27             7                 20

1720          22             3                 34

1730          27             6                 18

1740          25             4                 29

1750          40             8                 21

                        davon 5 i Re.

                         copuliert

1760          38            11                 23

1770          23             2                 18

1780           35             7                 57

1790          46             9                 37

                        u. 2 procl.

                        (1799: 16)

1800          48             3                 29

1810          46            23                 18

1820          56             8                 32

1830          56         procl.: 19            48

                         cop.:   16

1839           85

1840          44         procl.: 22            40

                          cop.:  16

1850         101         procl.: 30            53

                          cop.:  22

1855          112

1860         102         procl.: 28            51

                          cop.:  18

1870         104         procl.: 15            49

                           cop.:  12

1880           70 Taufen,  cop.:  13           36

             (68 Geburten)

1890          87            24                 63

1891          103

1892           78

1893          102

1894          101

1895           96

1896           89

1897          111

1899           76

1900           (ohne Neufirrel u. Kirchengem. Ockenhausen)

1900          59            17                 28

1910          89            21                 27

1920          73            35                 27

1930          79            26                 33

 

Zu Beginn der Kirchenbuchführung ab 1675 ist das Material noch lückenhaft und somit nicht ganz zuverlässig.

Zwischen 1690 und 1740 zeichnet sich eine Stagnation in der Entwicklung der Bevölkerung ab.

Das Jahrzehnt 1750 - 1760 fällt durch erhöhte Geburtenraten auf, was auf steigenden Wohlstand schließen läßt.

In den hohen Sterberaten von 1780 und 1790 spiegeln sich die grassierenden Pockenepidemien wider.

Um 1770 setzt die Besiedlung der Moore ein, die Geburtenraten steigen.

Zwischen 1840 und 1850 setzt die Auswanderungswelle nach Amerika ein, starke Bevölkerungsverluste.

1855/56 fordern Masern und Scharlach zahlreiche Opfer.

Ab ca. 1860 werden die Mitglieder der Baptistengemeinde nicht mehr in den Kirchenbüchern erfaßt.

1872/74 Diphtheritis- und Scharlachepidemie.

1873 - 121 Beerdigungen!

Nach 1874 werden in die Kirchenbücher nur noch kirchliche Amtshandlungen eingetragen, daher ergeben die Zahlen kein Bild mehr der Gesamtbevölkerung. Die Abweichungen dürften aber anfangs nicht weiter ins Gewicht fallen.

In dem Jahrzehnt vor der Jahrhundertwende sprunghafte Geburtenzahlen, manchmal beträgt der Unterschied von einem Jahr zum andern mehr als 30 Geburten.

Nach der Jahrhundertwende beziehen sich die Zahlen nur auf die Mitglieder der verkleinerten Kirchengemeinde Remels.

 

 

Auswirkungen des I. Weltkrieges

 

Kriegsausbruch am 1.8.1914.

a) Trauungen

Anfang August finden nur noch 2 Trauungen statt und 1 Trauung im September 1914.

Die nächste Trauung findet erst wieder am 24. Sept. 1915 statt.

Insgesamt finden 1915 nur noch 4 Trauungen statt, die alle als "Kriegstrauungen" bezeichnet werden.

1916 finden 7 Trauungen statt, davon 3 als Kriegstrauungen.

zum Vergleich: 1913 finden 22 Trauungen statt,

               1914 bis zum 19. Sept.  14 Trauungen.

 

b) Taufen

1913  -----  89 Taufen

1914  -----  67  "

1915  -----  58  "

1916  -----  44  "

Am 18. Juni 1916 wird eine Tochter des Christian Bünting auf den Namen Christiane Bringfriede getauft, eine Namensneuschöpfung, in der sich die Zeitumstände widerspiegeln.

1917  -----  40 Taufen

Kaiser Wilhelm II. ist Pate bei dem 14. Kind des Gerd Höschel, Remels, Vorname Wilhelm, es stirbt 1918.

1918  -----  39 Taufen

1919  -----  62  "

1920  -----  73  "

1921  -----  84  "

1922  -----  73  "

1923  -----  76  "

 

c) Beerdigungen und Gefallene

                                          zusammen

1913  -----  20 Beerdigungen                   20

1914  -----  36    "         14 Gefallene     50

1915  -----  31    "         24    "         55

1916  -----  38    "         19    "          57

1917  -----  41    "         18    "          59

1918  -----  43    "         20    "          63

1919  -----  24    "          1    "          25

1920  -----  27    "         --               27

Von 1914 bis 1918 (also in 5 Jahren) sterben insgesamt 284 Personen. Berücksichtigt man den gleichzeitigen Rückgang der Geburten, so muß man feststellen, daß durch den Krieg eine große Bevölkerungslücke entstanden ist (laut Kirchenbuch sind in der Kirchengemeinde Uplengen 96 Gefallene zu beklagen).

 

 

 

Pockenepidemien und Kindersterblichkeit in Uplengen

 

Statistische Erhebungen aus den Kirchenbüchern

Die Kirchenbuchführung beginnt in Uplengen 1675. Kurz zuvor muß die letzte Pestepidemie hier ihre Opfer geholt haben, worüber es nur einen einzigen Hinweis im Uplengener Armenrechnungsbuch gibt. Im ältesten Hollener Kirchenrechnungsbuch lassen sich zwei Pestzeiten im 17. Jh. nachweisen, nämlich Mitte der 30er Jahre und 1666.

1705 muß eine schwere Krankheit in Uplengen grassiert haben. Aus der Familie des Bror Milfs zu Kl. Sander sterben binnen kurzer Zeit drei Erwachsene: Hiske Brors am 23.1.1705, ihr Mann Böde Focken am 16.3.1705 und ihre ledige Schwester Moder Broers am 28.3.1705

1706                    4 Kinder beerdigt

1707,  32 Geburten,     11 Kinder beerdigt.

1708,  31   "            7  "       "

1709,  25   "            4  "       "

1717 kommen auf 38 Geburten nur 4 Sterbefälle von Kindern.

1717 die Weihnachtsflut!

Das folgende Jahr 1718 ist ein schlimmes Pockenjahr. Es werden 25 Kinder geboren, gleichzeitig sterben 23 Kinder. Zwei Familien verlieren jeweils zwei Kinder.

1719,  34 Geburten,   22 Kinder an Pocken oder Masern gestorben.

1720,  22   "         11  "                             "

1721,  17   "        11   "                              "

1722,  28   "          5  "  (darunter Drillinge)        "

1723                  4   "                              "

Man kann hier ablesen, daß bei hoher Kindersterblichkeit gleichzeitig die Geburtenrate sinkt. Zwei Jahre pausierten die Kinderkrankheiten, dann treten sie 1724 wieder verstärkt auf.

Am 27.4.1724 ist der erste Todesfall einer neuen Pockenerkrankung zu vermelden. Es sterben 11 weitere Kinder.

In den folgenden Jahren sinkt die Kindersterblichkeit wieder auf das gewohnte Niveau.

1725,   2 Kinder gestorben.

1726,   2   "      "

        In der Zeit vom 23.6. - 10.10.1727 sterben 6 Kinder.

1728,   6 Kinder gestorben.

         Die Eheleute Jann Tammen und Rickent Elsen in Bühren verlieren 1728 drei ihrer

         Kinder. Am 14.5. stirbt die fünfjährige Frauke, wobei die Todesursache nicht vermerkt wurde,

         und am 7. und 11.12. sterben die 20jährige Gebke Lena und die 17jährige Almt am Nervenfie-

         ber. Sie werden gemeinsam am 13.12. in Remels beerdigt.

1729,   2 Kinder gestorben.

1730,   5   "      "

1731,  11   "      "

1732,   6   "      "

1733,  12   "      "

usw

 

Den Pockenepidemien gingen einige Hungerjahre vorauf, so 1740 und 1741.

Im Winter 1742/43 beginnt eine der schwersten Pockenepidemien, die die Gemeinde Uplengen je heimgesucht hat. Im Dezember 1742 sterben 2 Kinder. 1743 sterben 68 Personen, davon 47 Kinder unter 15 Jahren. Getauft wurden im selben Jahr 40 Kinder.

Verschiedene Familien verlieren mehrere Kinder in kurzer Zeit (z.B. Focke Ocken, Gr. Oldendorf, verliert 3 Kinder und seine Ehefrau.)

An manchen Tagen finden mehrere Beerdigungen statt. Am 9.5.1743 werden 2 Söhne des Folkert Jelsken aus Gr. Oldendorf begraben, 9 und 16 Jahre alt.

Höhepunkt der Seuche ist etwa Mitte März bis Mitte Juni 1743. Besonders betroffen scheinen Remels und Groß-Oldendorf gewesen zu sein. In Gr. Oldendorf sterben 23 Personen und in Remels 18.

Poghausen wird von Mai bis Juli heimgesucht.

In den anderen Ortschaften sind nur einzelne Familien betroffen.

Im Jahr darauf scheint die Epidemie weitgehend wieder abgeklungen zu sein.

 

Eine Auflistung der Beerdigungen nach den Ortschaften im Pockenjahr 1743

 

17.12.1742 Bü.      21.3. Jüb.     23.4. Kl.sa.   27.5. Gr.old.

29.12. "   Pogh.    23.3. Re.      25.4. Selv.    28.5. Bü.

 3. 1.1743  Re.     25.3. Re.      25.4. Gr.old.  30.5. Re.

22. 1.  "   Gr.old. 26.3. Re.      27.4. Gr.old.  30.5. Pogh.

29. 1.  "   Gr.sa.  27.3. Gr.old.  30.4. Bü.      30.5. Gr.old.

 1. 2.  "  Re.      27.3. Gr.old.   3.5. Re.      1.6. Gr.old.

 2. 2.  "  Re.      29.3. Re.       6.5. Jüb.      1.6. Pogh.

 7. 2.  "  Selv.    30.3. Bü.       8.5. Gr.old.  14.6. Gr.old.

15. 2.  "   Gr.old.  1.4. Re.       9.5. Gr.old.  17.6. Pogh.

23. 2.  "   Spols   12.4. Gr.sa.    9.5. Gr.old. 21.6. Gr.old.

 2. 3.  "  Re.      16.4. Gr.old.  14.5. Gr.old. 28.6. Pogh.

 5. 3.  "  Jüb.     16.4. Jüb.     14.5. Re.      10.7. Gr.old.

11. 3.  "   Re.     17.4. Selv.    16.5. Selv.    11.7. Pogh.

13. 3.  "   Re.     18.4. Gr.sa.   18.5. Kl.old. 21.7. Re.

18. 3.  "   Re.     19.4. Gr.old.  22.5. Bü.      10.8. Gr.sa.

                                    25.5. Re.      13.8. Gr.old.

 

13. 8.1743 Gr.old.

12. 9.  "  Gr.old.

20. 9.  "  Kl.sa.

15.10.  "  Re.

29.11.  "  Selv.

 3.12.  " Kl.old.

 5.12.  " Gr.old.

 2. 1.1744 Gr.old.

 2. 1.  " Gr.old.

 3. 1.  " Spols

 

1745 nimmt die Pockenepidemie wieder zu, nachdem sie 1744 fast abgeklungen war. Wieder sterben 16 Kinder, darunter 11 im ersten Lebensjahr. Allein vom Oktober bis Dezember 1745 sterben 7 Neugeborene.

Auch in den folgenden Jahren ist eine hohe Kindersterblichkeit zu verzeichnen.

1751 werden wieder die "hier grassirenden Pocken" erwähnt.

1754 sterben wieder 28 Kinder, bei 32 Geburten im gleichen Jahr (44 Beerdigungen insgesamt).

Weitere Pockenjahre sind 1764 und 1768.

 

1780, Am 2.5. stirbt als erstes Opfer ein 4jähriges Kind in Remels, bei dem als Todesursache wieder "an den Pocken" angegeben wird. Dann sind fast täglich neue Sterbefälle zu beklagen, insgesamt 32 Kinder und 1 Erwachsener.

Das letzte Pockenopfer wird am 31.7.1780 begraben.

In den Jahren darauf sind fast keine Kinder unter den Begrabenen zu finden. Erst gegen Ende des Jahrzehnts sterben wieder mehr Kinder. 1788 und 1789 treten sogar im Sommer Erkältungskrankheiten mit Todesfolge auf. Im folgenden Jahr 1790 brechen dann wieder die Pocken aus.

Das erste Opfer ist die 7jährige Anne des Teis Lammerts in Remels am 10. Mai. Nächstes Pocken-Opfer ist am 8. Juni ein 4½jähriger Sohn des Lümcke Lammerts zu Remels. Bis zum 9. Sept. sterben 12 weitere Kinder. Höhpunkt der Epidemie sind die Monate Juni und Juli.

1795 werden die Pocken von Filsum eingeschleppt. Arend Janssen, aus Remels, läßt seinen an den Blattern erkrankten Sohn Dirk Arends, der in Filsum bei einem Bauern "diente", am 18.3.1795 nach Hause holen, wo er am 20.3. stirbt. Die nächsten Todesfälle durch Pocken sind am 11.4., weiter am 8.5., am 21.5. - 25.5. und am 1.6. zu verzeichnen. Außerdem wird mehrfach als Todesursache "innere hitzige Krankheit" angegeben, womit wahrscheinlich fiebrige Infenktionen wie Grippe oder schwere Erkältungskrankheiten gemeint sind. Auffallend ist, daß sich die Sterbefälle im Sommer häufen. Insgesamt sterben in diesem Jahr 47 Personen.

1796. Am 23.4. stirbt wieder ein Kind an den Pocken auf dem Stapelder-Feld, weiterer Sterbefall am 30.4. in Gr. Oldendorf. Die Kindersterblichkeit ist in diesem Jahr wieder sehr hoch.

Sie bleibt auch um die Jahrhundertwende vom 18. zum 19. Jahrhundert weiterhin sehr hoch.

Am 19.1.1809 werden wieder die Pocken als Todesursache angegeben.

Im Winter 1816 grassiert in Uplengen eine Halskrankheit, der viele Kinder zum Opfer fallen und die sie nicht überleben. Bei Willm Eden in Gr. Oldendorf sterben zwei Töchter am selben Tag.

Als weitere Todesursache wird Scharlachfieber notiert.

Vom Dezember 1819 an sterben viele Kinder an den Masern.

 

Kindersterblichkeit in der Mitte des 19. Jh. in Uplengen

 

1855 sterben 29 Kinder unter 15 Jahren, davon 4 totgeb.

1856   "     59  "                      "   1   "

1857   "     22  "                      "   7   "

1858   "     27  "                      "   7   "

1859   "     18  "                      "   7   "

1860   "     25  "                      "  10   "

1861   "     26  "                      "   8   "

 

Masernepidemie 1855/56

Erstes Kind, das 1855 an Masern stirbt, ist am 23.11. das Kind Tamme Hemken, Sohn des Heye Ennen Tammen Hemken in Groß-Sander, 1 Monat und 18 Tage alt.

Als nächstes Opfer stirbt am 4.12. die 34jährige Styntje Wehmeyer, Ehefrau des Arbeiters Jann H. Wehmeyer bei Jübberde.

Die weiteren Opfer:

15.12.1855      8 Monate alt     in Jüb.

20.12. "       7 Jahre   "       " Gr.sa.

22.12. "       2  "      "       " Nf.

 5. 1.1856     16 "      "       " Nd.

 6. 1. "        3 "      "       " Ol

17. 1. "       1  "      "       " Nd.

20. 1. "       7 Monate  "       " Stapel

20. 1. "      12 Jahre   "       " Mf.

29. 1. "       1 J., 6 M."       " Stapel

23. 2. "       3 Jahre   "       " Ock.

 

Kindersterblichkeit ab 1856 und ihre Ursachen

 

 6. 3.1856  Scharlachfieber     5 J. in Stapel

10. 3. "        "              6 "   " Stapel

20. 3. "        "              9 M.  " Nf.

23. 3. "        "              3 J.  " Stapel

24. 3. "        "              6 "   " Nf.

27. 3. "        "              3 "  "  Stapel

31. 3. "  Gehirnentzündung     3 "   " Re.

 2. 4. "   Brustwassersucht     6 "  "  Gr.old.

 4. 4. "   Keuchhusten          4 M. "  Re.

 4. 4. "   Halskrankheit        1 J. "  Nf.

 7. 4. "   Keuchhusten          3 M. "  Re.

10. 4. "   Brustkrankheit       2 J. "  Stapel

11. 4. "  Scharlachfieber      4 J.  " Nf.

14. 4. "  Schwindsucht         9 M.  " Re.

15. 4. "  Brustwasser          2 J.  " Kl.re.

20. 4. "  Schleichendes Fieber 7 M. "  Pogh.

21. 4. "  Stickfluß           14 J.  " Nd.

28. 4. "  Keuchhusten          5 M.  " Pogh.

30. 4. "  Keuchusten           2 "   " Jüb.

10. 5. "  Halskrankheit        8 "   " Pogh.

11. 5. "  Scharlachfieber      2 J.  " bei Re.

15. 5. "  Scharlachfieber      1 J., 11 M. in Nf.

19. 5. "  Halskrankheit        9 M.     bei Jüb.

24. 5. "  Scharlachfieber      3 J.  in Nf.

25. 5. "  Scharlachfieber      1 J., 10 M. in Nf.

29. 5. "  Keuchhusten          2 J.  in Ol.

30. 5. "  Krämpfe              22 T.  " Bü.

 1. 6. "   Torminen            2 J.   " Ol.

15. 6. "  Acute Hüftgelenk-Entzündung  15 J.  in Spols

21. 6. "  Krämpfe              14 T. in Nf.

15. 7. "  Croup                2 J.  " Bü.

25. 7. "  Schwindsucht         2 "      bei Jüb.

30. 7. "  Scharlachfieber      5 "   in Re.

14. 8. "  Scharlachfieber      5 "   " Pogh.

22. 8. "  Scharlachfieber      2 "   " Gr.sa.

12. 9. "  Schwindsucht         4 M.  " Bü.

21. 9. "  Scharlachfieber      1 J., 8 M. in Gr.sa.

25. 9. "  Halskrankheit       12 "  in Stapel

26. 9. "   Scharlachfieber      4 "  "  Gr.sa.

27. 9. "  Scharlachfieber      2 "   " Re.

10.10. "  Krämpfe              7 M.  " Kl.re.

13.10. "  Scharlachfieber     11 "   " Bü.

19.10. "  Scharlachfieber     10 J.  " Selv.

20.10. "  Scharlachfieber      3 "   " Bü.

24.10. "  Scharlachfieber      2 "   " Re.

17.12. "  Anhaltende Brustkrankheit  10 J. in Stapel

24.12. "  Zähnen               1 J., 2 M.  in Bü.

24.12. "  Scharlachfieber      4 "  in Gr.sa.

 

 2. 1.1857 Schwindsucht        15 J.  in Jüb.

12. 1. "  nicht näher angegeben  16 J.  in Ock.

13. 1. "  Mangel an Lebenskräften  12 Stunden,  in Gr.sa.

27. 1. "  Brechruhr            2 J.  in Kl.re.

11. 2. "  Krämpfe              11 Tage  in Mf.

14. 2. "  Scharlachfieber      3 J.     bei Jüb.

10. 3. "  Scharlachfieber      5 "   in Re.

28. 3. "  Krämpfe              24 Tage  in Gr.sa.

10. 5. "  Herzkrankheit        4 J.  in Gr.old.

13. 5. "  nicht näher angegeben  1 J.  in  Nf.

21. 5. "  totgeb.                     "   Gr.old.

21. 5. "   Krämpfe              2 J.  in  Re.

29. 5. "  totgeb.                    "  Kl.sa.

 1. 6. "   Krämpfe              5 M.   " Gr.sa.

 9. 6. "   Krämpfe              3 J.   " Pogh.

28. 6. "  Magenkrankheit       5 "    " Nd.

 3. 9. "   totgeb.                     "  Re.

18. 9. "  Krämpfe              4 M.   " Kl.old.

25. 9. "  Durchfall            1 J., 6 M.  in Bü.

12.10. "  totgeb.                    in  Nf.

14.11. "  Krämpfe              1 M.   " Ol.

 3.12. "   totgeb.                     "  Pogh.

 

11. 1.1858 Krämpfe              1 J., 6 M.  in  Nf.

15. 1. "  Krämpfe              18 Tage  in  Nf.

22. 1. "  Krämpfe              1 J., 1 M.  in Ol.

17. 2. "  Krämpfe              10 M.  in Kl.sa.

21. 2. "  Husten               6 M.  in  Bü.

 2. 3. "   totgeb.                     "  Re.

 5. 3. "   Krämpfe              8 M.   " Mf.

21. 3. "  Allgemeine Schwäche  10 J.  " Ol.

29. 3. "  totgeb.                    "  Gr.sa.

30. 3. "  Allgemeine Schwäche  2 Tage    bei Jüb.

 3. 4. "   Krämpfe              3 Wochen  in Gr.sa.

 6. 4. "   Brandschaden am Fuße  2 J., 9 M. in  Gr.old.

18. 4. "  Rheumatismus und Lungenentzündung 14 J.  in  Kl.sa.

23. 4. "  Krämpfe              1 M.  in Selv.

26. 5. "  Schwindsucht         2 J.   " Stapel

30. 5. "  Allgemeine Schwäche  1 J., 5 M.  in Selv.

12. 6. "  totgeb.                    in  Ol.

21. 6. "  totgeb.                    "  Stapel

12. 7. "  Krämpfe              3 Wochen  in  Re.

25. 9. "  Krämpfe              5   "     "  Re.

22.10. "   totgeb.                         "  Bü.

 2.11. "   Schwindsucht         7 J. in  Kl.re.

12.11. "  Brustkrankheit       10 M.  " Nf.

22.11. "  totgeb.                    "  Mf.

 7.12. "   Zahnen               9 M.      bei Re.

19.12. "  Krämpfe              3 Wochen in  Nd.

21.12. "  totgeb.                        "  Bü.

 

1859 Niederlassung eines Arztes in Remels

 

15. 1.1859 totgeb.                    in Jüb.

11. 3. "  totgeb.                    "  Selv.

12. 3. "  Krämpfe              7 Tage  in  Kl.sa.

14. 3. "  nicht näher angegeben  12 J.  in  Ol.

21. 3. "  totgeb.                       "  Stapel

27. 3. "  totgeb.                       "  Nd.

 3. 4. "   Äußerer Schaden     15 J. in  Kl.old.

26. 4. "  Brustentzündung      5 M.  "  Pogh.

 6. 5. "   totgeb.                    "   Nd.

 6. 5. "   unbestimmt           20 Wochen  in  Nf.

10. 6. "  Gehirnentzündung     9 J.  in  Nd.

16. 6. "  Brustentzündung     11 "   "  Selv.

25. 6. "  Gallenfieber        14 "   "  Ock.

(2.10. "  Gastrisches Fieber   5 "   "  Ditzum, vorher

                                         Bührerner-Mühle)

 7.11. "   Nicht näher angegeben  1 M. in  Re.

 1.12. "   Mangel an Lebenskräften  10 Stunden in  Nf.

 6.12. "   Krämpfe              1 J., 2 M.  in Jüb.

13.12. "  Nicht näher angegeben  8 J.  in Pogh.

18.12. "  totgeb.                     "   Mf.

30.12. "  totgeb.                     "   Gr.sa.

 

 8. 1.1860 totgeb.                     in  Nf.

14. 1. "  totgeb.                     "  Nf.

28. 1. "   totgeb.                      "  Re.

29. 1. "  totgeb.                        bei Selv.

31. 1. "  Abzehrende Krankheit  2 J.  in  Mf.

19. 2. "  Allgemeine Schwäche   1 J., 3 M.  in Nf.

22. 2. "  totgeb.                    in  Nf.

 3. 3. "   Abzehrende Krankheit  4 M. "   Gr.old.

12. 3. "  Croup                 2 J., 8 M.  in Pogh.

28. 4. "  Ertrunken in einem Torfspitt  5 J.  in Nf.

29. 4. "  totgeb.                    in  Gr.old.

11. 5. "  Gehirnentzündung       5 Wochen  in  Re.

13. 5. "  Schleichendes Fieber   3 M.  in  Re.

17. 5. "  Abzehrende Krankheit   6 M.  "  Gr.old.

17. 5. "  Brustentzündung        1 J., 8 M.  in Nd.

20. 5. "  Croup                  4 J.  in  Nd.

22. 5. "  Croup                 10 "    "  Nd.

 7. 6. "   Anhaltende Schwäche    1 J., 3 M. in  Ol.

10. 6. "  Krämpfe                12 Tage     bei Re.

29. 8. "  Ertrunken in einem Graben   2 J., 7 M.  in Ock.

 2. 9. "   totgeb.                     in  Kl.sa.

 4.11. "   totgeb.                     "   Ock.

18.11. "   Gehirnentzündung      5 J. "   Gr.old.

12.12. "  totgeb.                    "   Gr.sa.

17.12. "  totgeb.                    "   Nf.

 

1861 Eröffnung einer Apotheke in Remels

 

15. 1.1861 totgeb.                     in  Nf.

20. 2. "  Keuchhusten           1 M. "   Gr.old.

28. 2. "  Keuchhusten           1 J., 6 M.  in Re.

 1. 3. "   Keuchhusten           1 "   2 "  "   Bü.

 4. 3. "   Krämpfe               2 Tage  in  Ol.

 8. 3. "   Gehirnentzündung      2 J., 6 M.  in  Nd.

12. 3. "  totgeb.                     in Ock.

18. 3. "  Krämpfe               14 Stunden  in  Kl.re.

15. 4. "  Krämpfe               1 J., 4 M.   "  Stapel

21. 4. "  Unbestimmt           15 "   in  Kl.old.

24. 4. "  totgeb.                     "  Bü.

 9. 5. "   Krämpfe              3 Wochen  in  Re.

28. 5. "  Krämpfe               11 Tage    " Re.

 9. 6. "   totgeb.                          "  Mf.

25. 6. "  totgeb.                         "  Bü.

 8. 7. "   Husten                1 J., 4 M. "  Stapel

13. 7. "  Husten               11 "  in Stapel

23. 7. "  Krämpfe               1 M.  " Gr.old.

10. 8. "  totgeb.                    "  Stapel

12. 8. "  Krämpfe               5 M.  " Kl.re.

11. 9. "  Husten                1 J., 7 M.  in Mf.

18. 9. "  Krämpfe               1 M. in  Re.

28. 9. "  totgeb.                     "  Gr.old.

 4.10. "   totgeb.                      "  Gr.old.

 6.11. "   Krämpfe               1 J., 6 M.  in Kl.old.

 2.12. "   Schwind- und Dürrsucht  1 J., 9 M. in  Gr.sa.

23.12. "  Schlagfluß           13 J.  in  Nf.

 

1862 sterben wieder 4 Kinder an Masern.

Abnehmende Kindersterblichkeit.

 

Ab 1872 wieder Zunahme der Kindersterblichkeit.

Seit dem 21.1.1872 taucht als häufige Bezeichnung der Todesursache eine "Halskrankheit" auf, und zwar zuerst in Poghausen, Neudorf und Jübberde. Im März sterben 3 Kinder des Jürgen Eden Goesmann in Neudorf an dieser Krankheit. Weitere Todesopfer fordert diese Krankheit im März in Ockenhausen, im April in Bühren. In Ockenhausen sterben im April 2 Kinder des Albert Hülsebus.

Im Mai wütet diese Krankheit in Oltmannsfehn, im Juni in Neufirrel, im September in Spols, im Oktober in Remels, im Dezember in Groß-Sander.

Diese Krankheit findet also das ganze Jahr hindurch in Uplengen ihre Opfer. Am schlimmsten wütet sie in Neudorf mit 6 Todesopfern, in Ockenhausen und Poghausen sterben je 3 Kinder, ebenso in Bühren. In Oltmannsfehn und Jübberde sterben je 2, in Neufirrel, Spols, Remels und Groß-Sander je 1 Kind. Insgesamt sterben 1872 in Uplengen 23 Kinder an dieser Krankheit.

Das Jahr 1873 wird zum Katastrophenjahr. Die jetzt epidemisch wütende Halskrankheit fordert 54 Opfer, hinzukommen 23 Opfer des gleichzeitig grassierenden Scharlachfiebers. Oft werden die Kinder von beiden Krankheiten zugleich befallen. Im Jahre 1873 müssen in Uplengen insgesamt 121 Personen zu Grabe getragen werden.

Pastor Fischer, der seit 1821 in Remels das Pfarramt innehat, ist bereits 82 Jahre alt, als er dieses schwere Jahr in seiner Gemeinde durchstehen muß.

Der Schwerpunkt der Erkrankungen liegt in Remels mit 15 Sterbefällen im Jahre 1873 und 4 weiteren im Jahre 1874. Ebenfalls schwer betroffen sind Bühren mit insgesamt 10 Sterbefällen, und Groß-Oldendorf auch mit 10 Sterbefällen. Dort fordert 1875 das Scharlachfieber das letzte Opfer, nachdem 1874 niemand dort an dieser Krankheit gestorben war.

Neudorf hat 9 Opfer zu beklagen, Jübberde 8, Oltmannsfehn 6. Die anderen Ortschaften kommen glimpflicher davon. Jeweils 1 Sterbefall ist 1873 in Neufirrel, Meinersfehn und Poghausen zu verzeichnen. In Ockenhausen ist erst 1874 ein Todesopfer zu beklagen, Klein-Sander bleibt ganz verschont.

 

Folgende Familien verlieren 1873 mehrere Kinder:

Dirk Janssen, Oltmannsfehn, 2

Hinrich Lüken, Remels, 2

Heye Duis, Remels, 2

Johann Klöpping, Jübberde, 2

Jelde H. Jelden, Jübberde, 2 (1872 eine Tochter und 1873 einen Sohn)

Oltmann Meyer, Oltmannsfehn, 2

Kleidermacher Hinrich D. Franzen, Gr.-Oldendorf, 3, sie werden gemeinsam am 20.3.1873 beerdigt.

Folkert Schoon, Selverde, 2

Folkert Folkerts, Selverde, 2 (eins in 1873 und eins in 1874)

Focke Garrelts, Remels, verliert Frau und 1 sohn

Johann Hinrich Folkerts, Remels, verlor 1851 seine 1. Frau und 3 Kinder, 1873 stirbt 1 Kind aus seiner dritten Ehe.

Jann O. L. Focken, Jüb. 2

Focke C. Tammen, Gr.-Sander, 2 (1 Tochter 1872 und 1 Sohn 1873)

Frerich J. Hoppmann, Stapel, 2

Jürgen D. Hasseler, Klein-Remels, 2

Jann Tönjes Janssen, Gr.-Sander, Frau und 1 Tochter am 8. u. 9. Juni

Gerd J. Hinken, Remels, 2

Oltmann U. Focken, Spols, 2 (1 Tochter 1872 und 1 Sohn 1873)

Brunke Hinrichs Meyer, Klein-Oldendorf, 3

Johann Fr. Wiechmann, Bühren/Remels, 3

Ede Davids Engelmann, Neudorf, 3

Brunke Brunken, Neudorf, 2

Hinricus Ubben Weerts, Gr.-Oldendorf, 2

Tamme F. Müsken, Klein-Remels, 2

Gerd J. Gerdes, Bühren, 2 (1 Tochter 1873 und 1 Tochter 1874)

Jann Eden Weber, Neufirrel, 3 (am 14., 15. u. 18. April 1874 an Scharlachfieber)

 

Auflistung der gestorbenen Kinder auf die einzelnen Dörfer

                         1873     1874     1875

Bühren                      8        2

Gr.-Oldendorf             10        -         1

Gr.-Sander                  3        1

Jübberde                    8        1

Kl.-Oldendorf               4        -

Klein-Remels                5        -

Kl.-Sander                  -        -

Meinersfehn                 1        1

Neudorf                     9        -

Neufirrel                   1        3

Ockenhausen                 -        1

Oltmannsfehn                6        -

Poghausen                   1        1

Remels                    15        4

Selverde                   4        -

Spols                       3        -

Stapel                      5        2

 

Auflistung der Sterbefälle nach Monaten im Jahr 1873

Januar     10

Februar     8

März       22

April      12

Mai        18

Juni       13

Juli        6

August     15

September  10

Oktober     3

November    1

Dezember    7

 

Es kommt öfter vor, daß an einem Tage mehrere Beerdigungen stattfinden müssen, manchmal sogar 3. Dabei ist es ausgeschlossen, daß in allen Fällen eine vollständige Trauerfeier stattfinden kann. Viele Kinder werden daher "in der Stille" beerdigt.

 

1874 klingt die Epidemie ab. In Neufirrel verliert die Familie Weber innerhalb weniger Tage 3 Kinder. 2 Kinder sterben in Bühren und Stapel, 1 Opfer ist noch in Jübberde zu beklagen, ebenso in Meinersfehn, Groß-Sander, Poghausen und Ockenhausen.

1874 finden insgesamt 49 Beerdigungen statt.

1875   "       "      56     "         "

Bis zum Jahre 1880 hat sich die Zahl der Beerdigungen wieder auf 36 pro Jahr eingependelt.

 

Diphtheritis 1883

1882 ist wieder eine Zunahme der Kindersterblichkeit zu verzeichnen, es werden 19 Kinder beerdigt.

Bei der ersten Beerdigung im Jahre 1883, es werden die beiden Kinder des Johann Wiechmann aus Remels beerdigt:

Harm Jakobus Wiechmann (18J.) und

Hedlef Anton Wiechmann (10J.)

(diese Familie hatte im Jahre 1873 bereits 3 Kinder verloren!),

steht als Todesursache "Diphteritis" vermerkt. In dem Jahr werden 24 Kinder beerdigt.

 

1886 werden 22 Kinder beerdigt. Die Todesursache wird im Beerdigungsregister nicht mehr mitgeteilt.

Insgesamt werden 1886 60 Personen beerdigt.

Die Anzahl der gestorbenen Kinder 1886 in:

Gr.-Oldendorf     1

Gr.-Sander        1

bei Jübberde      5

Kl.-Oldendorf     1

Kl.-Remels        2

Kl.-Sander        2

Neudorf           3

Neufirrel         3

Remels            4

Spols             1

Wieder scheint eine epidemisch sich ausbreitende Krankheit die Kinder dahingerafft zu haben, wobei besonders die Kolonien und die Arbeiter-Familien in Remels betroffen sind.

Der östliche Teil von Uplengen (Ockenhausen - Stapel) bleibt verschont.

 

Im Jahre 1888 werden 32 Kinder und Jugendliche beerdigt, außerdem 5 totgeborene Kinder.

Bühren           1

Gr.-Oldendorf    3

Gr.-Sander       2

bei Jübberde     1

Klein-Remels     2

Neudorf          1

Neufirrel        2

Meinersfehn      4

Remels           7

Selverde         2

Spols            1

Stapel           6, darunter 4 Kinder d Johann Peper (Baptist), die nicht im Kirchenbuch vermerkt sind sondern nur im Friedhofsbuch von Stapel.

 

1889 werden 15 Kinder beerdigt  (u.  4 totgeb.)

1890   "    28  "       "       "  6   "

1891   "    19  "       "       "  8   "

1892   "    20  "       "       " 14   "

Besonders schwer trifft es die Familie Arend Ubben Janssen in Remels. Die Frau hat seit 1883 9 Kinder geboren, von denen 2 gleich bei der Geburt tot waren. Von den Übrigen lebt 1892 nur noch 1 Mädchen!

1892 wütet wieder eine Epidemie in Uplengen.

Am 17. März werden 3 Kinder in Remels begraben.

Insgesamt finden 70 Beerdigungen statt.

 

1893 sterben 3 erwachsene Söhne des Jann Focken Jürgens, Gr.-Sander, binnen weniger Wochen. Zuerst stirbt der älteste Sohn, Focke Janssen Jürgens, im Alter von 57 Jahren, und wird am 25.5.1893 beerdigt. Ihm folgt der nächst ältere Bruder, Thees Janssen Jürgens, im Alter von 54 Jahren, der am 1.6. beerdigt wird. Diese beiden waren ledig.

Am 8.7 wird der nächst ältere Bruder, Jann Janssen Jürgens, im Alter von 52 Jahren beerdigt. Er hinterläßt eine Frau und 4 kleine Kinder. Welche Krankheit diese Männer dahingerafft hat, wird nicht mitgeteilt.

 

1893 werden 5 Kinder beerdigt   (u. 11 totgeb., bzw. wenige Tage alte)

1894   "   34  "      "     , davon 25 unter 6 J., (dazu 4 totgeb.)

     insgesamt 72 Beerdigungen.

Am Heiligen Abend werden 2 Kinder beerdigt.

Die hohe Sterblichkeit reicht von den Wintermonaten bis einschließlich Juni 1894. Bis November 1894 sinkt die Sterblichkeit deutlich ab, um im Dezember auf 15 und im Januar 1895 auf 6 Todesfälle wieder anzusteigen.

1895 werden 24 Kinder begraben, davon sind 2 totgeb.

 

1896

Am 23. und 26. Mai 1896 werden 3 Kinder des Kolonisten Wientje Schoon von Zinskenfehn in Remels begraben. Hinrich J. Free, Spols, muß 2 kleine Söhne hergeben. Im ganzen sterben 15 Kinder unter 14 Jahren, bei insgesamt 35 Beerdigungen.

 

1897 sterben 9 Kinder bei insgesamt 40 Beerdigungen.

Einzelne Familien werden anscheinend von Infektionskrankheiten besonders schwer betroffen, wie Feldhoff in Oltmannsfehn und Free in Spols. Als Folge eines langen, harten Winters sterben von Ende März bis Anfang Mai 14 Personen, darunter mehrere Kinder.

 

1898 werden 11 Kinder beerdigt, darunter die beiden Zwillinge der W. von Aswegen. Insgesamt sterben 8 Kinder im ersten Lebensjahr.

 

1899 werden 9 Kinder begraben, von denen 5 nur wenige Tage alt waren.

Gesamtzahl der Beerdigungen: 29.

 

Neufirrel und die Ortschaften der Kirchengemeinde Ockenhausen sind inzwischen ausgepfarrt worden.

 

Kindersterblichkeit in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts

 

1900 werden  8 Kinder beerdigt, davon  5 unter 1 Jahr alt

1901   "     7  "      "         "    4  "     "     "

1902   "    15  "      "         "    8  "     "     "

1903   "    14  "      "         "    9  "     "     "

1904   "     6  "      "         "    2  "     "     "

1905   "    11  "      "         "    6  "     "     "

1906   "    12  "      "         "   8   "    2 "   "

                        4 Säuglinge sterben im März.

1907   "     9  "      "         "    4  "    1  "  "

1908   "     3  "      "

(1908 grassiert in Neudorf eine Typhusepidemie)

1909   "    10  "      "         "    5  "      "     "

1910   "    11  "      "         "    7  "      "     "

                        4 Kinder sterben im März/April.

1911   "    15  "      "         "    8  "      "     "

                3 Kinder sterben im März, ebenso 3 im November.

1912   "     5  "      "         "    4  "      "     "

                4 Kinder sterben von Januar - April.

1913   "     4  "      "         "    3  "      "     "

1914   "    14  "      "         "    9  "      "     "

I. Weltkrieg

1915   "     9  "      "         "    6  "      "     "

             darunter sind einige, deren Väter kurz zuvor gefallen

             waren. Die Kinder aus zerstörten Familien haben eine

             geringere Überlebenschance.

1916   "    11  "      "         "    3   "    "     "

1917   "     8  "      "         "    6  "     "     "

1918   "    14  "      "         "    1  "     "     "

Ende des I. Weltkriegs

1919   "     4  "      "         "    1  "     "     "

1920   "     3  "      "         "    2  "     "    "

1921   "    13  "      "         "    5  "     "     "

1922   "     4  "      "         "    4  "     "     "

1923   "     5  "      "         "    5  "     "     "

1924   "     5  "      "         "    5  "     "     "

1925   "    13  "      "         "   10  "     "     "

1926   "    10  "      "         "    3  "     "     "

1927   "     7  "      "         "    6  "     "     "

1928   "     5  "      "         "    4  "     "     "

1929   "     5  "      "         "    4  "     "    "

1930   "     9  "      "         "    7  "     "     "

Nach dem I. Weltkrieg tritt Kindersterblichkeit fast nur noch als Säuglingssterblichkleit auf.

 

Lit.:

Pötzsch, Stefan: Vor 125 Jahren: Pockenepidemie in Emden, Fehlendes Impfgesetz förderte in Preußen die Ausbreitung der Krankheit, in: Unser Ostfriesland Nr. 12, Beilage zur Ostfriesen Zeitung vom 18.7.1996

Vasold, Manfred: "Der Herr hat's gegeben; der Herr hat's genommen", Säuglingssterblichkeit in Deutschland von 1800 bis heute, in: DIE ZEIT Nr. 10 vom 28. 2.1992

 

 

 

Das Kind muß einen Namen haben

 

Zur Praxis der Namensgebung

   Ein alter Neckvers befaßt sich mit der besonderen Art der Namensgebung in Ostfriesland. Er gibt anscheinend das Frage- und Antwortspiel zwischen einer behördlichen Stelle und einer dort erschienenen Person wieder:

   "Wo heetst du?" --  "Dat weets du."

   "Wo wieder?" -- "van Schnieder"

   "Mit Stammnam?" -- "van Adam." <mündliche Überlieferung>

   Daraus ergibt sich, daß der Befragte "Weets Schnieder Adam" geheißen haben muß.

Abgesehen vom Homor oder dem leichten Spott, den dieser Vers offenbart, setzt er deutlich die im 19. Jh. in Ostfriesland gebräuchlichen dreiteiligen Personennamen voraus, für die einem Landesfremden das nötige Verständnis fehlt.

 

Die patronymische Namensgebung und der Gebrauch fester Familiennamen

   Grundsätzlich gilt auch in Uplengen bis zur Mitte des 19. Jhs. während der gesamten Dauer der Kirchenbuchführung die patronymische Namensgebung. Zur Praxis der patronymischen Namensgebung ist bereits soviel veröffentlicht worden, gerade auch in den Ortssippenbüchern, so daß ich mich hier darauf beschränke, diese Methode an einem Modell zu verdeutlichen:

 

Harm Heyen oo Trientje Willms     Gerd Eilers  oo Amke Loers

(Meyer)      Janßen              (Müller)         Schmidt

  +-------------+                    +--------------+

      Willm Harms (Meyer)    oo         Moder Gerdes (Müller)

          +-----------------------------------+

 

1. Kind (Sohn): Vaters Vaters Name = Harm Willms (Meyer)

        (Tochter:) Vaters Mutter Name = Trientje Willms (Meyer)

2. Kind (Sohn): Mutters Vaters Name = Gerd Willms (Meyer)

        (Tochter): Mutters Mutter Name = Amke Willms (Meyer)

3. Kind, entweder Sohn oder Tochter, wie beim ersten.

4. Kind,   "      "          "      "    "  zweiten.

   Weitere Kinder werden abwechselnd nach den Geschwistern der Eltern benannt, die wiederum identisch sind mit den Namen der Urgroßeltern.

   In unserm Fall wären das für weitere Söhne die Namen: Heye, Willm, Eilert und Loert.

Für Töchter wären das die Namen der 4 Urgroßmütter.

   Daraus ergibt sich, daß auch die Namen des Vaters und der Mutter auf die Kinder übergehen können, wodurch bei den Söhnen die Namensgleichheit zwischen Vor- und Nachnamen entsteht, die sich dann in jeder Generation beim ältesten Sohn wiederholt, im Beispiel wäre das Willm Willms.

 

Enkel

   Kinder des 1. (od. des 3.) Kindes, falls ein Sohn: Willm Harms (Meyer).

   Eine Tochter bekäme den Namen: Moder Harms (Meyer).

 

   Kinder des 2. (od. des 4.) Kindes, falls ein Sohn: Willm Gerdes (Meyer).

   Eine Tochter bekäme den Namen: Moder Gerdes (Meyer). Damit taucht der "volle" Name der Großmutter mütterlicherseits wieder auf. D.h. in der patronymischen Namensgebung herrscht annähernd Gleichberechtigung in der Weitergabe der Männer- und Frauennamen.

   Abweichungen von dieser Regel sind bis zur zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts bei einheimischen Familien nicht zu beobachten.

   Die freie Wahl des Namens nach individuellen Vorstellungen der Eltern wie heutzutage war einst undenkbar.

   Ausspruch einer alten Uplengenerin: "Wenn sei (gemeint ist ihre Enkeltochter) nich no mi nöhmt weer, har'k hör nich ankeken."

 

   Wenn eine Ehefrau verstarb und der Witwer wieder heiratete, bekam die erstgeborene Tochter aus der zweiten Ehe den Namen der verstorbenen ersten Ehefrau. So lebte diese im Namen der Tochter aus zweiter Ehe weiter.

 

   Was den Gebrauch fester Familiennamen anbelangt, so kann man in der Kirchenbuchführung feststellen, daß diese bereits während der Amtszeit von Pastor Wegener (1778 - 1789) beginnt. Der Name des Großvaters (also von Vaters Vater) wird dann Familienname. Im Falle Müller wird die Berufsbezeichnung zu dieser Zeit bereits Familienname.

   Im Jahre 1810 kommt es zum ersten Mal vor, daß der Familienname des Mannes für die Frau mit verwendet und vor den Mädchennamen der Frau das Wort "geborene" gesetzt wird, und zwar zuerst nur bei Pastor Saathoff und bei der Frau des Commis Hinrich Hagen, Großsander.

   Übrigens konnten auch Frauen, wenn sie denn einen festen Familiennamen hatten, diesen an ihren Mann und ihre Kinder weitergeben. Das läßt sich besonders dort beobachten, wo z. B. Pastorentöchter einheimische Männer heirateten.

 

Der Gebrauch dreiteiliger Namen

   Ab 1827 scheint sich der Gebrauch dreiteiliger Namen endgültig durchgesetzt zu haben. Dreiteilig heißt: 1. Vor- oder Rufname, 2. Vatersname, 3. fester Familienname, z.B. wie oben Harm Heyen Meyer.

   Diese Form wird ab 1844 nicht mehr strikt eingehalten. Der zweite Name wird zum sogenannten Zwischennamen und muß nicht mehr unbedingt aus dem Vatersnamen gebildet worden sein. Eine andere Variante ergibt sich, wenn beim Vater, der einen dreiteiligen Namen trägt, Ruf- und Familienname dem gleichen Stamm angehören, z.B. Jann Broers Janssen. Dessen Kinder würden dann Janssen Janssen heißen. Diese Doppelung wird meistens vermieden, indem man den gedoppelten Namen nur einmal verwendet. Dadurch führen diese Namensträger dann wieder nur einen zweifachen Namen, oder man füllt den Namen durch einen Zwischennamen wieder zur Dreiteiligkeit auf.

   Uneheliche Kinder führen meistens nur einen zweiteiligen Namen, (wenn sie durch eine spätere Eheschließung der Mutter nicht durch den Vater legitimiert wurden) bestehend aus dem Rufnamen und dem Vatersnamen der Mutter. Wo man in dieser Namensgebung eine Diskriminierung erkannte, füllte man auch hier den Namen mit einem Zwischennamen zur Dreiteiligkeit auf.

   Im Jahre 1849 kehrt Pastor Fischer in mehreren Fällen zu der alten zweiteiligen Namensform zurück, indem er den schon angenommenen festen Familiennamen wieder wegläßt.

Um dieser Willkür, die sich möglicherweise auch in anderen Gemeinden gezeigt hat, ein Ende zu setzen, wurden vom Amt Stickhausen für alle Ortschaften des Uplengener Kirchspiels Listen angefertigt, in denen die Haushaltsvorstände mit ihrem gültigen Familiennamen aufgeführt sind. Diese Listen gaben dem Pastoren eine Übersicht über alle Familien seiner Gemeinde und waren verbindlich für die Eintragungen in den Kirchenbüchern. Dennoch waren nicht alle Unklarheiten mit einem Schlage beseitigt. z.B. bei dem Sohn Folkert des Marten Folkerts Martens in Jübberde, * 3.12.1873. Der Name des Vaters wird mit Marten Folkerts angegeben. Der Sohn müßte folglich Folkert Martens Folkerts heißen. Hier ist dem Kirchenbuchführer aber offensichtlich ein Fehler unterlaufen, der später wiederholt für Ärger sorgen sollte, denn am 12.3.1901 ergeht eine Verfügung der Königlichen Regierung in Aurich, die richtigstellt, daß der Familienname Martens lauten muß.

   Daß dem Pastor Fischer hier ein Fehler unterlaufen ist, geht daraus hervor, daß die Familie bereits seit zwei Generationen den Namen Martens führte, und er auch bei allen anderen Eintragungen diese Familie betreffend diesen Namen angibt.

   Es lassen sich weitere Beispiele finden, wonach der Gebrauch des festen Familiennamens bis zum Anfang des 20. Jhs. noch schwankte, etwa bei den Familien Renken bzw. Brunken in Selverde.

 

Die Namensgebungsreform des 19. Jhs.

   Aus dem bisher Gesagten geht hervor, daß jemand, der nicht mit der ostfriesischen Tradition der patronymischen Namensgebung vertraut war, sich in diesem scheinbaren Namenschaos nur schwer zurechtfand. Das galt besonders für landesfremde Pastoren und Beamte.

   Bereits vor dem 19. Jh. waren hier und da feste Familiennamen in Ostfriesland in Gebrauch. Das betraf vor allem die Pastoren und andere Familien höheren Standes. Weiter muß auf ein Phänomen verwiesen werden, das bisher kaum Beachtung gefunden hat, daß nämlich vor dem Beginn der Kirchenbuchführung im 17. Jh. in der Namensgebung auch in Ostfriesland, und insbesondere in Uplengen, zweigleisig verfahren wurde. Es gab eine ganze Reihe von Familien, die einen festen Familiennamen führten, während andere die patronymische Form bevorzugten. Mit der Kirchenbuchführung sollte auch diesem Durcheinander eine Ende gesetzt werden. Die Kirchenbuchführer hatten offensichtlich Anweisung, nur die patronymische Namensgebung gelten zu lassen. In einzelnen Familien wurden die ehemaligen festen Nachnamen von nun an nur noch mündlich tradiert, wenigstens bei denen, die auf der ererbten Hofstelle blieben. Diese Namen tauchen plötzlich im 19. Jh. wieder auf, als es um die Einführung fester Familiennamen ging, z.B. Steenblock, Höveling, Hemken, Remmers u.a.m.

Der erste Versuch, die Ostfriesen zum Führen fester Familiennamen zu verpflichten, unternahm Napoleon per Dekret vom 18.8.1811. Da seine Herrschaft nicht von langer Dauer war, kam dies Dekret kaum zur Anwendung. Erst der Hannoverschen Regierung gelang es, die Ostfriesen auf Dauer zum Führen fester Familiennahmen zu veranlassen. Dies neue Namensrecht orientierte sich nach französischem Vorbild an den Gepflogenheiten des Adels. Ihre Privilegien, die auch in ihrem Namensrecht zum Ausdruck kamen, wurden demokratisiert auf das ganze Volk ausgedehnt.

   Der feste Familienname war das Erkennungszeichen des Hauses oder der Familie. Alle Kinder tragen den Familiennamen des Vaters, der Name wird erblich. Die verheirateten Frauen ordneten sich dem Namen des Ehemannes unter, durften ihren angstammmten Namen aber weiterführen unter Hinzufügung des Wortes "geborene". Als Beispiel dafür sei an die Gräfin Anna von Ostfriesland erinnert, die sich auch immer eine geborene von Oldenburg und Delmenhorst nannte. In Uplengen hatten etwa zur Zeit der Französischen Revolution die Pastoren- und Beamtenfamilien bereits diese Praxis aufgegriffen.

   Mit anderen Worten, die strikte Einhaltung der patronymischen Namensgebung wurde aus der Sicht aufgeklärter und der Revolution verbundener Geister als ein Relikt einer unaufgeklärten Vergangenheit und der Unterdrückung des einfachen Mannes angesehen. Da die Ostfriesen sich aber durch diese Namenspraxis niemals unterdrückt gefühlt hatten, sie vielmehr diese Art der Namensgebung als die ihnen entsprechende völlig verinnerlicht hatten, begegneten sie allen Reformabsichten mit Abneigung und passivem Widerstand.

   So kam es dazu, daß für Jahrzehnte die alte und die neue Namensform nebeneinader herliefen und zu der dreiteiligen Namensform vermischt wurden. Vor dem hintenangestellten Familiennamen lebte die patronymische Form weiter, z.B. im Falle meiner Familie Heye Christians Meyer.

Erst die Generation nach dem 2. Weltkrieg hat sich endgültig von dieser Traditon verabschiedet, da das Verständnis dafür allmählich erloschen war. Möglicherweise wäre diese Form der Namesgebung schon viel früher verlorengegangen, wenn sie nicht durch die Kirchenbuchführung über Jahrhunderte hinweg festgeschrieben worden wäre. Dessen war man sich aber bei der Verwirklichung der Reformen nicht bewußt.

   In unserer Zeit schließt sich der Kreis. Wieder hat es Reformen gegeben, die manches von dem, was im 19. Jh. durchgesetzt wurde, für abgeschafft erklären. So ist es der Frau wieder erlaubt, bei der Heirat ihren bisherigen Namen zu behalten, oder Ehemänner können den Namen ihrer Frau annehmen. Das hatte es einst schon alles einmal gegeben.

 

a) erster Fall, daß ein Männername für ein Mädchen passend geändert wird:

   Ocktje Ocken aus Bühren wird 6½ Monate nach dem Tode ihres Vaters Ocko Jelden von Bühren geboren. Sie wird "nach ihm" benannt, aus Ocko wird Ocktje. 14.5.1721

b) 5 Wochen nach dem Tode des Lehrers Lübbert Erdwiens wird seine Tochter geboren und erhält die Namen: Lübbertje Willmke. 9.3.1743

   In Hollen benennt 1776 Pastor S. Th. Ihnen seine Tochter nach dem Domänenrat Hermann Warsing und dessen Bruder Poppo: "Herrmina Poppina".

 

Gleiche Namen für verstorbene Geschwister

   Teÿs Lammers nennt viermal eine Tochter Rixte, nachdem die vorher so Benannten gestorben waren. 1710 - 1720

   Dahinter steckt: Wir wollen eine Rixte behalten.

   Jelde Rencken nennt dreimal eine Tochter Abbe Jelden.

   Diese Praxis führt oft dazu, daß die Geburtsdaten nachher verwechselt werden und die Altersangaben der jüngeren, am Leben gebliebenen Geschwister durch die Daten der älteren, verstorbenen ersetzt werden, so z.B. bei Anne Hancken, To d Hancke Janssen, Spols, die am 30.3.1753 stirbt, die aber nicht 36 Jahre alt wurde, wie dort von Pastor Cöler angegeben, sondern nur 33 Jahre. Vermutlich hat Pastor Cöler die Geburtseintragung gesucht, dabei aber nicht bemerkt, daß die am 18.1.1717 getaufte Anne am 3. Dez. desselben Jahres wieder gestorben ist, so daß die am 27.7.1719 geborene Schwester noch einmal "Anne" genannt wurde. Sie ist es, die dann 1743 den Jan Focken aus Großsander heiratet und 1753 stirbt.

   Denkbar wäre auch, daß die Daten des später geborenen Kindes von den Eltern bewußt durch die des vorher verstorbenen gleichnamigen Geschwisterkindes ersetzt wurden.

s. auch Weye Weyen, ¸ 9.1.1681, # 12.3.1681

         und         ¸ 18.2.1682, + 31.3.1753 "als 72jähriger",

übrigens ein Onkel der Anne Hancken!

weiteres Beispiel:

Hinderich Onnen, So d Onne Hinrichs, ¸ 18.11.1718, # 19.3.1719

    und                               ¸ 27.1.1721, + 7.10.1752 "34jährig"!

ebenso: Rickemt Focken, + 9.7.1751 "36½ J."

 

Mehrere Vornamen

   kommen im 17./18. Jh. nur vor bei Pastoren und von auswärts (meist Oldenburgerland) Zugezogenen, oder bei sehr Armen, wie Bettlern und Hirten, die wahrscheinlich auch nicht ortsansässig waren.

   Unter den Einheimischen ist es Gerd Jansen, Spols, der ab 1768 einigen seiner Kinder zwei Vornamen gibt, weil die Ehefrau Moder Heren aus der angesehenen Müller-Familie stammt.

Mehrere Vornamen zu geben und damit von der ostfriesischen Praxis der Namensgebung abzuweichen, kann man als Zeichen eines gesteigerten Standesbewußtseins ansehen.

   Weiteres Beispiel: Das achte Kind des Hausmanns und Krämers Rencke Lümcken in Remels bekommt am 22.5.1772 zwei Vornamen: "Gretje Doorthe" (es stirbt bald darauf).

 

Häufung von Vornamen

   Bald genügen nicht mehr zwei Vornamen, es kommt zur Häufung von Vornamen wie bei den Standespersonen, an deren Vorbild man sich offensichtlich orientiert. Besonders auffällig tritt dies in der Familie des Warfmannes Frerich Onnen in Remels, später in Jübberde, auf, oo 16.9.1791, Hilcke Hille Lena Weÿerts. Die erste Tochter bekommt die Namen: Lena Margretha Anna Moderina.

 

Zusätze zu den alten ostfriesischen Frauennnamen

   Ab 1798 ist zu beobachten, daß bei den Mädchennamen immer häufiger Mina oder Dina hinzugefügt werden.

   Beispiele: Antje Dina Heeren, oder Hiske Mina Heeren.

   Dina oder die ähnlich lautenden Zusätze werden dann sogar die Rufnamen. So werden zwar bis in das 20. Jh. hinein alte ostfriesische Namen tradiert, in der Praxis sind sie aber längst durch Dini oder Mimi ersetzt worden. Erst in den Todesanzeigen stellt mancher verwundert fest, daß die unter Dini bekannte Verstorbene in Wirklichkeit Zobkedina hieß.

 

Häufig vorkommende Männernamen in Uplengen im 17.Jh.

Aalff               Hilwert                   Tamme

Addel              Hindrich                  Teÿe

Adde               Jacob                     Teÿs

Albert             Jann                      Tÿabbe

Ailt               Jannes                    Tiarck

Aljet               Jelde                     Tiart

Benje              Jellsche                  Thöle

Behrend            Johann(es)                Tönjes

Böde               Jürgen                    Ubbe

Boele              Lammert                   Uhde

Broer               Lowert                    Umme

Brörcke            Lüke                      Wallrich

Bruncke            Lümcke                    Weÿe

Brune              Lühr                      Wÿardt

Carstien           Lübbe                     Weÿert

Conrad             Lobbe                     Weitje

Danck              Marten                    Wessel

David              Mehme                     Willm

Detmer             Mencke                    Wiltet

Didde              Menne                     Wolter

Dirck              Meliff                    Zÿarck

Dÿke               Nancke                    Zieûcke

Ede                Nanne

Eilert             Ocke

Else               Oltmann

Eneas              Onne

Enno               Oÿe

Ernst               Peter

Fedde              Rencke

Fockel             Reincke

Focke              Siffke

Folckert           Sÿffke

Frantz             Siûrt

Frerich            Simon

Garrelt            Sûncke

Gerd

Habbe

Hancke

Harbert

Harmen

Harm

Herd (od. Aert)

Heere

Haÿe (Heÿe)

 

 

Frauennamen im 17.Jh. in Uplengen

Aalke           Haûke                 Seide

Abbe            Hebe                  Soberich

Altje           Heÿbe                 Siberich

Almt            Hempe                 Süster

Ambke           Hille                 Sippe

Anna            Heilwig               Stientie

Antje           Hißke                 Talcke (Taelke, Tahlke)

Ancke (Anneke)  Hilcke                Täte (=Tete)

Aûke            Heilcke               Teelke

Aßel            Haÿke                 Tette

Edel            Ide                   Tetje (Tätje)

Engel           Jantje (kommt 1702 aus Boekzetel hierher)

Ette            Lamme                 Teike

Ete             Maria                 Trine

Eÿe (Ehe)       Meene                 Trincke (Trientje)

Eÿte            Mette                 Tjode

Frawe           Moder (Moeder)        Tjadde (Tyadeke)

Frawke (Frauke) Menûerk               Tiabke (Tiabberch)

Fohlke (Foelke) Menûer (Menwer)       Tÿdde (=Tjedde)

Fulcke (älter: Fûlqûe)                 Wermbke (=Wembke)

Foße            Rixte                 Wÿmcke

Fenneke (Fenne) Rickent (älter: Rickûmt)

Frautet         Reenste               Wolberg

Feike (später: Feeke)                  Zippe

Feÿke           Rimbde (=Reemda)      Zeÿde

Grete, Gretje   Rensche, Renske

Gretke          Reling

Gebke

Gesche

 

 

Lit.:

Ebeling, Rudolf A.: Ostfrieslands Ortssippenbücher als namenkundliche Quelle. - Miscellanea Frisica. In nije bondel Fryske stúdzjes. Red. N. R. Århammer (et al.). - Fryske Akademy 634, 305 - 310. 1984

ders.: Ostfriesische Namen - Namen in Ostfriesland, in: Ostfriesland, Geschichte und Gestalt einer Kulturlandschaft, herausgegeben von der Ostfriesischen Landschaft, Aurich 1995, S. 353 ff

Folkerts, Rudolf: Familienforschung und Namensrecht, in: Ostfreesland, Kalender für Jedermann 1983, S. 206 - 215

Maaß, Carl: Vom Nachnamen zum festen Familiennamen, in: Sonderdruck des Ostfriesischen Geschlechterbuches, 1963, S. 61

Raveling, Irma: Die ostfiesischen Vornamen, Herkunft, Bedeutung und Verbreitung, in: Beiträge zur ~Genealogie und Heraldik, Heft 8, Aurich 1988, 3. Auflage

dies.: Stefan schlug Jan mit 108 : 89, Sandra die Nicole mit 62 : 61, Tabellenstand der Vornamengebung 1982, in: Unser Ostfriesland 1983, Nr.4, Beilage zur Ostfriesen Zeitung vom 5.3.1983, dort auch Literturangaben

dies.: Ungewöhnliche Vornamen aus dem 20. Jahrhundert in Ostfriesland, in: Ostfreesland, Kalender für Jedermann 1983, S. 137 - 141

Raveling, Jakob: Die Ostfriesen scheuten Familiennamen. Aus der Geschichte der Namensgebung in Ostfriesland, in: Ostfriesland 1982, Heft 1, S. 10 - 13, Anmerkung auf S. 31, dort weitere Literatur.

ders.: Familiennamen aus Berufsbezeichnungen, in: Unser Ostfriesland 1983, Nr.2, Beilage zur Ostfriesen Zeitung vom 5.2.1983

Tammena, Manno Peters: Serie: Ruf- und Vornamen in Ostfriesland, Ein Kapitel für sich, in: Ostfriesland Magazin 1/2004, S. 16 - 19, Fortsetzung in der folgenden Nummer.

Uphoff, Bernhard: Vom Vaternamen zum festen Familiennamen, in: Quellen und Forschungen zur ostfriesischen Familien- und Wappenkunde, Heft 2/1952, Fortsetzung in Heft 4/1952

Zarenhusen, Hinrich: Ostfriesiche Vornamen. Die in Ostfriesland gebräuchlichen Rufnamen, zusammengestellt und auf der Grundlage der germanischen Namensbildung bearbeitet, herausgegeben von der Ostfriesischen Landschaft in Aurich, Emden 1939

 

 

 

Friedhofsanlagen

in Remels seit dem Mittelalter um die Kirche.

1887 Bemühung um Friedhofserweiterung.

1908 neuer Friedhof an der jetzigen Friedhofsallee südlich vom Ort im Flurstück "Bültstädte" zur Größe von 1,41,60 ha eingerichtet.

Eiserne Pforte 1908 von Riepke de Buhr angefertigt.

1951 Erweiterung des Friedhofes bis zur Raiffeisenstraße.

Bau einer großen Friedhofskapelle.

 

in Hollen seit dem Mittelalter bei der alten Kirche.

Der neue Friedhof südlich der neuen Kirche wird 1928 in Gebrauch genommen.

 

Friedhof in Firrel       1803 (s. OSB Hesel Nr. 818)

   "        Schwerinsdorf  1835

   "        Neufirrel      1838

   "        Ockenhausen    1844

   "        Stapel         1848 (erste Beerdigung 1850)

   "        Neudorf        1852

   "        Südgeorgsfehn  1853

   "        Nordgeorgsfehn 1881

   "        Poghausen      1930

   "        Bentstreek     1935

   "        Stapelermoor   1967

 

 

 

Landschaftliche Vielfalt auf engstem Raum

 

eine kleine Topographie Uplengens

   Wer meint, eine so kleine Landschaft wie Uplengen lasse sich nicht mehr untergliedern, der irrt. Hier soll nicht versucht werden, künstlich irgenwelche Unterschiede vom Zaun zu brechen, nein wir folgen nur den natürlichen Gegebenheiten, anhand derer sich von ganz allein die Gliederung ergibt. Verantwortlich dafür sind die beiden natürlichen Wasserläufe, die Uplengen, von Nordosten kommend, im Südwesten wieder verlassen. Beide tragen den wenig phantasievollen Namen "Ehe", was nichts weiter als Wasser bedeutet. Zur besseren Unterscheidung trägt die westlichere von ihnen den Zusatz Holtlander Ehe und die östlichere heißt Hollener Ehe. Beim Versuch, den Namen Jübberde zu erklären, werden wir sehen, daß die Namen für die Wasserläufe im Laufe der Zeit wechseln konnten. Das ändert aber nichts an der großen Rolle, die sie bei der Landschaftsgestaltung Uplengens spielen. Ihre Entstehung geht auf die letzte große Eiszeit zurück. Sie sind Überbleibsel von Schmelzbächen, die beim Abtauen der gewaltigen Eismassen entstanden, die unser Gebiet bedeckten. Zwischen ihnen liegen sandige Höhenzüge, auf denen später die Menschen siedelten. So bildeten sich in Uplengen drei Siedlungsschwerpunkte: auf dem nördlichen Geestrücken liegen Groß- und Klein-Oldendorf. Auf dem Geestrücken zwischen den beiden Ehen entstanden die Siedlungen Poghausen, Spols, Bühren, Remels, Selverde und Jübberde. Östlich der Hollener Ehe entstanden Groß- und Klein-Sander. Aus dieser natürlichen Anordnung mußte fast zwangsläufig in Remels ein Zentrum enstehen, da die Siedlungen in den Randlagen nicht genügend Substanz besaßen, um selbständig zu bleiben. Man hätte sich am Beispiel von Hollen vorstellen können, daß Großoldendorf und Großsander sich als eigenständige Kirchengemeinden etabliert hätten, aber sie wären kaum lebensfähig gewesen. So wurde schon früh nach dem Grundsatz gehandelt: "Einer für alle, alle für einen."

   Durch die beiden Flußtäler haben sich in Uplengen drei verschiedene Landschaftsformen entwickelt, die der Wanderer innerhalb weniger Kilometer erleben kann: die Wiesenlandschaften entlang der beiden Ehen, die Geest bei den Dörfern mit Ackerland, Wallhecken und kleinen Wäldern, sowie die  Moorlandschaften mit ihrer unendlichen Weite und herben Schönheit am Lengener Meer.

 

 

 

Der Koloniengürtel

 

   Nördlich von Uplengen erstreckt sich in west-östliche Richtung das größte zusammenhängende Gebiet von Moorkolonien in Ostfriesland. Sie liegen entlang der Landstraße, die an der westlichen Waldgrenze des Heseler Waldes in nördliche Richtung von der B 75 abzweigt und bis Marx/Friedeburg führt. Der Begriff Moorkolonie ist dabei etwas irreführend, da die meisten dieser Siedlungen nicht im Moor sondern auf bis dahin unbesiedelten Geestflächen angelegt wurden, die zum Teil an Hochmoore grenzten.

   Bis jetzt wurde zwar jede Kolonie für sich in der Heimatliteratur schon mehr oder weniger gründlich behandelt, nur selten gelang aber ein Blick über den eigenen Tellerrand hinaus. Dabei ist die Problematik dieser Kolonien überall dieselbe gewesen.

   Die Anfänge liegen im Westen gleich nördlich des Heseler Waldes, wo 1764 die Kolonie Firrel gegründet wurde. Dazu wurde Land der Domäne Kloster Barthe zur Verfügung gestellt, noch bevor Friedrich der Große sein Urbarmachungsedikt erlassen hatte. Unmittelbar westlich angrenzend entstanden die Kolonien Südermoor, Bartherfeld und Neuemoor. Südlich von Firrel, durch ein Hochmoor davon getrennt, entstand Schwerinsdorf. Firrel dehnte sich immer weiter nach Osten aus, bis es so groß war, daß es unterteilt werden mußte. Die neue, östlich von Firrel entstandene Kolonie wurde dementsprechend Neufirrel genannt. Nördlich davon bildeten sich die Kolonien Fiebing, Zwischenbergen und Voßbarg. Und weiter ging die Entwicklung nach Osten. Es folgen Neudorf, Ockenhausen und Oltmannsfehn. Mit Bentstreek ist der Anschluß an Marx gefunden. Die zunächst vorhandene Lücke zwischen Neufirrel und Neudorf wurde durch das im Volksmund sogenannte "Blitzenfehn" geschlossen. Südlich von Ockenhausen haben wir noch Stapel, Meinersfehn und Stapelermoor. In der großen Lücke zwischen Voßbarg und Bentstreek breitet sich heute Wiesmoor aus, das u.a. aus den Kolonien Auricher-Wiesmoor, Friedeburger-Wiesmoor, Mullberg, Rammsfehn und Hinrichsfehn hervorgegangen ist. In diesem ganzen hier skizzierten Gebiet kann man herumreisen, ohne auf eine der alten traditionsreichen Ortschaften Ostfrieslands zu stoßen. Hier bildeten sich spezielle Hausformen, Sitten und Gebräuche sowie Varianten der ostfriesischen plattdeutschen Sprache heraus. Untereinander sind die Familien dieser Ortschaften auf vielfache Weise verwandtschaftlich miteinander verbunden. Hier fand man vorwiegend seinen bescheidenen Lebensunterhalt in kleinen landwirtschaftlichen Familienbetrieben, bis die moderne Entwicklung dem ein Ende machte. Mit dem Aufblühen Wiesmoors konnten sich viele ein Zubrot in der Torfgewinnung für das Kraftwerk, in den Gärtnereien und in der Landwirtschaft verdienen. Die Menschen hier haben so etwas wie ein eigenes Lebensgefühl entwickelt, das sie auch deutlich von dem der sogenannten Fehnbevölkerung unterscheidet. Die Fehne bilden eine andere Form der Moorbesiedlung, die den Menschen durch die Schiffbarkeit der Kanäle die Türen zu der weiten Welt öffnete und ihnen größeren Weitblick und Wohlstand bescherte als den Bewohnern der Moorkolonien.

   In diesem Zusammenhang sei auf eine sprachliche Eigentümlichkeit hingewiesen. Wenn man davon spricht, daß jemand in einem Ort geboren wurde, oder dort wohnt, oder dort zu Besuch weilt, verwendet man nicht in allen Fällen das Präpositum "in", sondern man macht Unterschiede. Das gilt zunächst im Plattdeutschen, wurde aber auch im Hochdeutschen und in der Kirchenbuchführung übernommen. Das Wörtchen "in" wird nur für die alten, seit dem Mittelalter bestehende Ortschaften verwendet. Bei den Moorkolonien und Fehnen verwendet man das Wörtchen "auf". So kann jemand "in" Remels wohnen, aber seine Eltern "auf" Neudorf. Oder jemand hat seine Tante in Kleinoldendorf (in Lüttje Oldendörp) besucht, aber seinen Onkel auf Neufirrel (up Neefirrel).

Es heißt also: In Selverde, in Bühren, in Spols, usw,

aber: auf Ockenhausen, auf Klein-Remels, auf Nordgeorgsfehn, auf Stapel, usw.

 

Lit.:

Wassermann, Ekkehard: Siedlungsgeschichte der Moore, in : Ostfriesland, Geschichte und Gestalt einer Kulturlandschaft, herausgegeben von der Ostfriesischen Landschaft, Aurich 1995, S. 93 ff

 

 

 

Zeugnisse der Vergangenheit, die der Boden freigab

 

   Archäologisch gesehen ist Uplengen ein nur lückenhaft erschlossenes Gebiet. Durch systematische Grabungen wurden lediglich die Bohlenwege in Oltmannsfehn und östlich von Meinersfehn, sowie eine mittelalterliche Siedlung bei Hollen erforscht. Eventuell darf man die Grabungen beim ehemaligen Kloster Barthe, soweit sie die vorklösterlichen Siedlungsspuren betreffen, und die umfangreichen Freilegungen im Heseler Gewerbegebiet mit einbeziehen. Auch wenn Hollen und Hesel nicht zum Lengener Land gehören, kann man die dort gewonnenen Erkenntnisse wegen der räumlichen Nähe durchaus auf Uplengen übertragen. Ansonsten hat es nur zu Beginn der 30er Jahre des 20. Jhs. punktuelle archäologische Untersuchungen in Uplengen gegeben.

Hier soll daher nicht versucht werden, ein ungefähres Bild der vorgeschichtlichen Besiedlung dieser Gegend zu zeichen, sondern es soll an die seit über hundert Jahren gemachten Funde erinnert werden, die zum Teil längst vergessen sind, damit sie als Mosaiksteine zur Gewinnung eines Überblicks über die vorgeschichtliche Besiedlung verwendet werden können.

   Am wenigsten ist das Mittelalter archäologisch erschlossen. Bis jetzt wurde nur 1962 von Johannes Sommer in der Kirche zu Remels gegraben.

   Die zahlreichen Einzelfunde aus dieser Gegend belegen, daß hier also seit frühesten Zeiten Menschen anwesend waren. Ob - wie im Heseler Bereich - eine längere Siedlungslücke während der Völkerwanderungszeit bestanden hat, bleibt wegen fehlender Untersuchungen bis jetzt ungeklärt. Wahrscheinlich ist aber für den Uplengener Raum von einer  - wenn auch nur schwachen - Siedlungskontinuität auszugehen. Mit der Einwanderung von Friesen von Westen her, die den Küsten und Flußläufen folgten, ist hier im 7./8. Jh. zu rechnen.

   Die Einzelfunde bestehen aus Steinbeilen, Steinhämmern an verschiedenen Orten, einer Speerspitze in Oltmannsfehn, einem Steindolch in Spols sowie einem Steinmesser bei Selverde. Die Fundorte liegen fast alle auf höheren Geestplätzen in der Nähe von Wasserläufen.

   Zylmann führt (1933) folgende Fundstücke aus Uplengen an:

   aus dem Neolithikum (Jungsteinzeit ca. 4500 - 1800 v. Chr.)

   Großsander, 1 Feuersteinbeil mit "dünnem" Nacken, allseitig gut geschliffen, gefunden 1½ Fuß tief

   auf einer Wiese. L. 20; Schn. 7;      N. 4,7.

   Südgeorgsfehn, 1 Felsgesteinbeil mit "gewölbtem Nacken", gef. 2 m tief im Boden, L. 11,6; Schn.

   4,7.

   Südgeorgsfehn, 1 Felsgesteinbeil in Meißelform, L. 8,5; Schn. 5;     N. 4,3; Dicke 3.

   In neuerer Zeit kamen einzelne Gelegenheitsfunde hinzu. So wurde 1953 in Spols beim Eggen auf einem Acker am Westhang oberhalb der Niederung des Spolster Vorfluters ein Steinbeil entdeckt, das aus der späten Steinzeit stammen soll (s. Notiz im Emder Jahrbuch für historische Landeskunde Ostfrieslands Bd. 78/1998 S. 273).

   1982/83 fand Weert ter Veen auf der Gaste bei Großoldendorf ein Felsgesteinbeil, das der Einzel-gräberkultur um ca. 3000 v. Chr. zuzurechnen ist (s. Notiz in Jahrbuch für bildende Kunst und vaterländische Altertümer zu Emden Bd. 63/64 1984, S. 150, Abb. auf S. 153).

   Um 1900 herum soll ein Landwirt aus Spols am Rande des Hahnenmoores einen breiten, ausgehöhlten Baumstamm, einen sogenannten Einbaum, gefunden haben, der - ohne untersucht zu werden - als Brennmaterial verfeuert wurde. Der einige Jahre später dort gefundene Steindolch und ein Steinbeil könnten der Jungsteinzeit (4000 bis 2000 v. Chr.) zuzurechnen sein. Weiter fand man dort beim Anlegen eines Abflußgrabens in der ersten Hälfte d. 20. Jhs. unten im schwarzen Torf eine Holzkohle- und Steingrusschicht, die ebenfalls nicht näher untersucht werden konnte. Auch diese Spuren führen in das 3. vorchristliche Jahrtausend. In der Nähe fand man die Reste einer mächtigen Eiche. Beim Torfgraben stieß man früher immer wieder auf solche ehemaligen Baumbestände.

   Aus Hollen ist überliefert, daß dort 1865 auf dem Grundstück des Landwirts Berend Bohlen, im sogenannten "Siebenkamp" beim Abtragen eines offensichtlich künstlich entstandenen Hügels mehrere Urnen mit Asche gefunden worden sein sollen (s. Kirchenchronik S. 1). Als man sie bergen wollte, zerbrachen sie, so daß man sie nicht weiter aufbewahrte. Professor Peter Zylmann, Hamburg, spricht in diesem Zusammenhabg in der Zeitschrift "Die Kunde" von einem "bedeutsamen Einzelgrabfund in Hollen, Ostfriesland." Auf einem Grundstück des Landwirts Johannes Eckhoff wurden ebenfalls Grabbeigaben gefunden bestehend aus 1 Feldsteinaxt, 1 Feuersteinbeil u. 1 Dolchspan aus Feuerstein. Ähnliche Funde waren schon in Holland und Logabirum zutage gekommen. Sie stammen aus jung-steinzeitlichen Pallisadengräbern, die man der Glockenbecherkultur zurechnet (3000 - 1800 v. Chr.).

   Einer Pressenotiz zufolge soll im Sommer 1933 ein Arbeiter beim Abbruch einer Scheune in Remels (leider wird nicht mitgeteilt, um welche es sich dabei handelt. Sollte es sich um das Grundstück von G. Höschel handeln, einst Gerd Oltmanns?)eine Urne gefunden haben. An der gleichen Stelle seien schon früher derartige Funde gemacht worden. Die Urne, deren Alter auf 2500 Jahre geschätzt wurde (also um 600 v. Chr.), sei recht groß gewesen, nach unten soll sie trichterförmig zugelaufen und außen reich verziert gewesen sein. Bei der Bergung sei sie zerbrochen, alle Teile seien aber noch vorhanden gewesen. Der Inhalt habe aus Knochenresten bestanden. Sie sei dem Museum in Emden übergeben worden, da es sich für Ostfriesland um ein sehr seltenes Exemplar gehandelt habe, das in dieser Art bis dahin noch nicht gefunden worden sei (s. Ostfriesischer Sonntagsbote 1933 Nr. 29, S. 355).

   Es wird in diesem Zusammenhang darauf verwiesen, daß bereits 1872 verschiedene Urnenfunde gemacht worden sein sollen. Dirk Lüken erwähnt in seiner Häuserkartei, daß hinter dem Hause von Gerd Oltmanns in Remels, also im östlichen Bereich von Remels zwischen Ostertorstraße und Hasenburgstraße, wo sich heute eine neue Siedlung befindet, schon vor langer Zeit eine Urne mit Asche gefunden worden sein soll. Dort habe sich auch eine flache Erhebung befunden, die von einem Graben umgeben war, der nie vertrocknete. Dieses Bodendenkmal (aus welcher Zeit?) ist völlig verschwunden.

   Eine sehr interessante Fundstelle hat es in Stapel gegeben. Dort fand Lehrer Lädige auf einer Sanddüne im Moor Unmengen von Feuersteinabschlägen, darunter sorgfältig bearbeitete und manchmal recht kleine Steingeräte. Durch Probebohrungen konnte man ermitteln, daß zwischen dieser Düne und dem Ostrand des Geestrückens, auf dem Stapel gegründet wurde, sich in vorgeschichtlicher Zeit ein kleiner See befunden haben muß. Die Funde sind der mittleren Steinzeit (12000 bis 4000 v. Chr.) zuzuordnen. Sie wurden dem Heimatmuseum in Westrhauderfehn übergeben.

   Einige Untersuchungen wurden Anfang der 30er Jahre durch Otto Rink, Emden, durchgeführt. Zunächst untersuchte er 1931 mehrere Hügelgräber am Alten Postweg in Remels. An diesen Untersuchungen war auch der Lehrer Dietrich Lüken aus Remels beteiligt. Eins dieser Gräber ist noch erhalten. Es liegt im Garten des Hauses, in dem Lehrer Lüken seinen Lebensabend verbrachte.

   Im Jahr darauf untersuchte Otto Rink ein Gebiet östlich vom Nordgeorgsfehnkanal. Dort fand er Gräber aus der frühen Eisenzeit, 300 v. Chr., Spuren von Körperbestattungen und Leichenbrand, ein Hockergrab, Pfostenspuren, die zu einem Pfostenkranz gehörten. Eines dieser Gräber war unter der Kipperde vom Bau des Nordgeorgsfehnkanals verborgen gewesen und war so der gedankenlosen Planierung entgangen. Man konnte erkennen, daß dieser vorgeschichtliche Begräbnisplatz immer wieder belegt worden war.

   1933 fanden Angehörige des Freiwilligen Arbeitsdienstes bei der Herstellung des Sandkastens für die Straße von Kleinoldendorf nach Strackholt nördlich von Kleinoldendorf im Flurstück "Hünengraben" eine Urne. Otto Rink wurde von Lehrer Lüken darüber unterrichtet, der sich die Fundstelle daraufhin ansah. Er beschreibt diesen sowie zwei weitere Funde, ein Brandgruben- und ein anderes Grab. Rink datiert der Reihe nach die Funde zwischen 500 bis 400, 400 bis 300, und 300 bis 150 v. Chr.

   Es ist bekannt, daß Grabanlagen in der Nähe der Siedlungen entlang der alten Wege angelegt wurden. Östlich von Remels hat ein solches ausgedehntes Gräberfeld bestanden, ebenso nördlich von Kleinoldendorf bei Liddbusch. Um 1870 zählte man in Uplengen noch 30 Grabhügel. Da man sich über die kulturhistorische Bedeutung dieser Gräber lange nicht im klaren war, sind sie nach und nach vor allem in der Neuzeit der fortschreitenden Kultivierung zum Opfer gefallen.

   Aus einer Tabelle bei Zylmann ist zu ersehen, wie viele Bodendenkmäler es im 19. Jh. noch in Uplengen gegeben haben muß.

  Ort            ca. 1860       1895    1925

Bühren        angeblich mehrere   -        -

Großoldendorf       7             1       1

Kleinoldendorf      6             -        -

Klein-Remels  angeblich mehrere   -        -

Neudorf           "       "       -       -

Remels              5             1        1

Schwerinsdorf       8             -        -

Selverde             6             6        6

(s. Zylmann S. 21 - 22)

  Im November 1935 kommt Rink nach Selverde, um in der Nähe der Bundesstraße 75 einen Wohnplatz steinzeitlicher Jäger und Fischer zu untersuchen. Er findet 75 bearbeitete Feuersteine, von denen 25 steinzeitliche Geräte sind, darunter Kernsteine, Klingen, Hochkratzer, Schaber, Stichel, Bohrer und eine Reihe besonders feiner, scharfer Messerklingen und längsschneidiger Pfeilspitzen. Etwa 20 Exemplare zeigen, daß sie im Feuer gelegen haben müssen.

   Der Fundort liegt nicht weit vom Ufer der Selverder Ehe, einem uralten Wasserlauf, der bei Oltmannsfehn im Moor entspringt und bei Filsum in die Jümme mündet. Auf dem hohen Uferrand dieser Flußniederung müssen also 6000 bis 7000 v. Chr. Jäger und Fischer vorübergehend ihr Wohnlager mit mehreren Feuerstellen aufgeschlagen haben.

 

Teile eines kleinen Bronzewagens

  1896 gelang dem Förster Scheidt, Remels, bei Großsander im fiskalischen Moor an der Oldenburger Grenze in 1 Meter Tiefe ein aufsehenerregender Fund. Er bestand aus mehreren kleinen Bronzeteilen, die Zylmann wie folgt beschreibt (S. 101):

   Bronzeröhrchen mit zwei gegenständigen, rechtwinklig gebogenen Armen, auf diesen je ein stilisierter Vogel. H. 5,5; gr.Br. 6,7

   zwei gleiche Bronzeröhrchen aus dünnem, zusammengebogenem Blech mit Lederresten darin. L. 4,8; gr.Br. 1,25.

   Noch ein Bronzeröhrchen wie das erste, der eine Arm mit Vogel ist abgebrochen, aber noch vorhanden; ferner ein weiteres Bronzeröhrchen wie die zweiten.

   Zylmann ordnet die Gegenstände dem Hallstätter Stil zu. Er hält sie für Teile eines kleinen Bronzewagens ähnlich dem, der bei Schwantes in Schlesien gefunden wurde. Die Teile gelangten nach Berlin und Hannover in die Museen. Kitz meint, es könne sich um Opfergaben gehandelt haben (S. 56, dort auch eine Abbildung, bei Zylmann Abbildung Nr. 101, ebenso bei R. Maier, Abb. 25).

   Die Funde werden in die vorrömische Eisenzeit datiert, ca. 700 v. Chr.

 

Moorleichen

   Einen grausiger Fund machte man in Bentstreek. "Dort kam", so Maier (S. 42), "beim Anlegen eines Dränagegrabens Ende 1954 ein menschlicher Unterschenkel mit Fuß zutage. Der Fuß war noch mit einem Lederschuh (Bundschuh) bekleidet; zwischen Fuß und Schuh fanden sich kleine Stücke eines Wollgewebes, vermutlich Reste eines Fußlappens. Eine gerichtsmedizinische Untersuchung ergab, daß der Unterschenkel mit zwei Hieben eines scharfkantigen Instruments abgetrennt worden war. Es liegt nahe, im Fund von Bentstreek eine im Moor versenkte Opfergabe zu vermuten. Die Altersbestimmung durch Pollenanalyse erbrachte eine Datierung in die Jüngere Bronzezeit (ca. 1000 bis 800 v. Chr.)."

 

Die Bohlenwege im Moor

    Schon in vorgeschichtlichen Zeiten haben die Menschen versucht, das Moor als Verkehrshindernis zu überwinden. 1935 wurde von dem Landesarchäologen Prof. Dr. Schroller, Hannover, zum ersten Mal ein Bohlenweg zwischen Ockenhausen und Oltmannsfehn freigelegt. Der Weg konnte in einer Länge von 500 Metern nachgewiesen werden. Er bestand aus etwa 3½ Meter langen Bohlen aus gespaltenen Eichenstämmen, er lag einen halben Meter unter der heutigen Oberfläche und war durchweg gut erhalten. Bei der Altersbestimmung war man sich nicht ganz sicher und schätzte das Alter des Weges auf etwa 2000 bis 3000 Jahre (s. Ostfriesischer Sonntagsbote 1935, S. 347).

   1957 untersuchte Hajo Hayen den Bohlenweg zwischen Neu-England und Meinersfehn, dessen Alter er auf 2000 Jahre schätzt. Er diente dazu, das Lengener Moor in einer Länge von 4 km begehbar und befahrbar zu machen, wobei drei kleine Geestinseln mit einbezogen wurden.

   Etwas weiter nördlicher entdeckte Hayen einen Strauchweg von 2,5 km Länge und 4 m Breite.

   Weitere eindrucksvolle Funde konnten unter seiner Leitung durch eine erneute Grabung in Oltmannsfehn-Ockenhausen freigelegt werden. Insgesamt wurden in diesem Bereich drei Bohlenwege gefunden, ein Weg aus der beginnenden Bronzezeit, und zwei eisenzeitlich/hallstattzeitliche Wege. Einer dieser Bohlenwege ist der, der schon 1935 entdeckt worden war. Damals wurde sogar fälschlicherweise in Erwägung gezogen, die Römer könnten diese Straßen eingerichtet haben. Daher trägt noch heute eine Straße in Oltmannsfehn den Namen Römerweg. Die Bohlenwege beginnen nördlich des Barkensweges und führen nordöstlich nach Oltmannsfehn. Ihre Breite betrug in der Regel ca. 2,50 m. Die Hölzer waren sehr sorgfältig bearbeitet. Die Fahrbahn trug eine Erdaufschüttung. Neben den Wegen wurden Reste von Wagen und Speichenrädern gefunden.

   Jan van Dieken weiß zu berichten, daß in Südgeorgsfehn von der Höhe, auf der die Schule errichtet wurde, ein Bohlenweg nach dem Deternerleher Geestrücken geführt haben soll. Auch in Nordgeorgsfehn sollen Reste eines Bohlenweges gefunden worden sein (van Dieken: An unbekannten Flüssen, S. 30).

 

Mittelalterliche Siedlungen

   Von 1986 an wurde westlich von Hollen in den Flurstücken "Wirden" und "Hilgenhoff" eine mittelalterliche Siedlung ergraben. Das Siedlungsgelände liegt am Rand der Niederungszone der Hollener Ehe. Die Grabung ergab, daß das Gelände vom 8. - 13. Jh. n. Chr. besiedelt war. Das kann man aus der gefundenen Keramik erschließen. Steigende Wasserstände waren vermutlich der Grund dafür, daß die Menschen in der Folgezeit weiter östlich auf dem höher gelegenen Geestrücken siedelten. Anhand der gefundenen Pfostenlöcher lassen sich Bauten von ca. 23 m Länge und 6 m Breite rekonstruieren, die hauptsächlich in West-Ostrichtung standen. Der Westteil war vielfach der Wohnteil, während im östlichen Ende die Tiere untergebracht waren. Neben den Hauptgebäuden fand man Speicher und mehrere Brunnen. Gerade die Brunnen bargen interessante Funde. Es fand sich sogar noch Keramik aus der römischen Kaiserzeit. Mahlsteine und Webgewichte deuten auf die handwerklichen Tätigkeiten der früheren Bewohner. Die gefundenen Holzteile kamen ins Deutsche Schiffahrtsmuseum nach Bremerhaven zur Konservierung (Notiz in Jahrbuch für bildende Kunst und vaterländische Altertümer zu Emden Bd. 67/1987 S. 217f mit Abbildungen, in derselben Zeitschrift Bd. 68/1988 S. 186 u. weitere Abbildungen; desgleichen in Bd. 69/1989 S. 162 und Lageplan auf der Bildtafel Abb. 3, Abb. 4 zeigt einen Brunnen).

 

Ein Schatz im Acker

   1895 wurde bei Großsander in einem Tongefäß auf dem Felde ein Schatz gefunden, bestehend aus mehreren Schließen, Ohrringen, Silberknöpfen und Schellen. Der Schatz wird im Ostfriesischen Landesmuseum in Emden aufbewahrt. Die Abbildung einer Mantelschließe aus dem 13. Jh. in "Emder Rathaus, Kulturspiegel Ostfrieslands", 1963, S. 26 u. 27.

 

Neueste Funde

   1998 wurden bei Aussandungsarbeiten in Remels 40 blasse Gruben festgestellt. Fachleute vermuten, daß es sich dabei um Feuerstellen aus der Mittleren Steinzeit (9000 - 4500 v. Chr.) handeln könnte

(Ausgrabungen '98, in der Ostfriesen Zeitung vom 14.1.1999).

   Im Jahre 2002 wurde in Kleinoldendorf auf einem Acker eine steinzeitliche Geröllkeule aus Sandstein (ca. 9000 - 5000 v. Chr.) gefunden.

 

Nachtrag: Außerdem wurden im Jahre 2002 in Großoldendorf von den Archäologen Spuren eines Wohnhauses, zwei Speicherbauten sowie zwei Brunnen aus dem 8./9. Jh. n. Chr. aufgedeckt (Meldung in der Ostfriesen Zeitung vom 3.9.2002; s. auch: Ostfriesische Fundchronik 2002 in: Emder Jahrbuch für historische Landeskunde Ostfrieslands 2002, S. 259 - 261).

 

Lit.:

Bärenfänger, R.: Über das bislang älteste Haus Hesels, in: Kiek rin, Mitteilungsblatt des Heimat- und Verkehrsvereins Hesel 21/1990

ders.: Vier Gehöfte des 9. Jahrhunderts aus Hesel, Ldkr. Leer, in: Nachrichten aus der Niedersächsischen Urgeschichte 63/1994, S. 39 - 70

ders.: Von der Steinzeit bis zum Mittelalter: Ergebnisse archäologischer Forschung in Hesel, in: Hesel, von Paul Weßels, S. 19 - 72, herausgegeben von der Gemeinde Hesel, 1998

Häßler, Hans-Jürgen: Ur- und Frühgeschichte in Niedersachsen, Hamburg 2002

Hayen, Hajo: Zur Bautechnik und Typologie der vorgeschichtlichen, frühgeschichtlichen und mittelalterlichen Moorwege und Moorstraßen, in: Oldenburger Jahrbuch, Bd. 56, Teil 2, 1957, S. 83 - 186

ders.: Hölzerne Wege durch sumpfiges Moor, in: Nordwest-Heimat Nr. 18/1957 zu Nr. 202 der Nordwest-Zeitung, Oldenburg

ders.: Neue Untersuchungen an hölzernen Moorwegen in nordwestdeutschen Hochmooren, in: Kunde, N. F. Bd. 8, 1957, S. 242 - 273

ders.: Zur Zeitstellung des menschlichen Unterschenkels aus dem Lengener Moor bei Bentstreek, ihrem Vergleich mit der Zeitstellung einiger anderer Menschen-Moorleichen und die Zuverlässigkeit der Datierung durch die Pollenanalyse. Oldenburger Jahrbuch 57, 1958 Teil 2, 45ff.

Kitz, Werner: Die Steinzeit in Ostfriesland, Aurich 1988

ders.: Ostfriesland in den urgeschichtlichen Metallzeiten, Aurich 1994

Lüken, Dietrich: Aus der Vorgeschichte Uplengens, in: Unser Ostfriesland 1970, Nr. 2 u. 3, Beilage zur Ostfriesen Zeitung

s. auch D. Lüken in Festschrift der Spar- und Darlehnskasse S. 7 - 10

Maier, Reinhard: Ur- und frühgeschichtliche Denkmäler und Funde aus Ostfriesland, Hildesheim 1979, 2. Aufl.

Rink, Otto: Erforschung alter Grabdenkmäler bei Remels, in: Niedersachsen, Jg. 37, Januar 1932, S. 39 - 40, und Juli 1932, S. 344 - 345.

ders.: Weitere Untersuchungen am Hügelgräberfeld in Remels, Kreis Leer, in: Heimatkunde und Heimatgeschichte 1932, Nr. 5, Beilage zu den Ostfriesischen Nachrichten vom 5.6.1932

ders.: Interessante pollenanalytishe Untersuchung am Hügelgrab V in Remels, in: Heimatkunde und Heimatgeschichte 1932, Nr. 5

ders.: Neuer Fund aus der Urzeit Uplengens, in: Heimatkunde und Heimatgeschichte 1933, Nr. 1

Auf diese Funde wird 50 Jahre später in Unser Ostfriesland, Beilage zur Ostfriesen Zeitung, wieder aufmerksam gemacht, und zwar in Nr. 1 vom 8.1.1982, Nr. 12 vom 22.6.1982, und Nr. 5 vom 16.3.1983.

Schwarz, Wolfgang: Die Urgeschichte in Ostfriesland, Leer, 1995

ders.: Ur- und Frühgeschichte, in: Ostfriesland, Geschichte und Gestalt einer Kulturlandschaft, herausgegeben von der Ostfriesischen Landschaft, Aurich 1995, S. 39 ff

ders.: Archäologische Quellen zur Besiedlung Ostfrieslands im frühen und hohen Mittelalter, in: Ostfriesland, Geschichte und Gestalt einer Kulturlandschaft, herausgegeben von der Ostfriesischen Landschaft, Aurich 1995, S. 75 ff

Schwarz, Wolfgang/ Stutzke, Renate: Archäologische Funde aus dem Landkreis Leer, Archäologische Mitteilungen aus Nordwestdeutschland, 21. Beiheft, Oldenburg 1998

Wiemann/Engelmann: Alte Wege und Straßen in Ostfriesland, S. 106 - 108 mit Kartenskizzen

Zylmann, Peter: Ostfriesische Urgeschichte, Hildesheim und Leipzig 1933, Reprint bei Schuster, Leer, 1972

ders.: Der Kreis Leer in der Urgeschichte, in: Der Kreis Leer, Ein Beitrag zur Heimatkunde, herausgegeben vom Kreisausschuß des Kreises Leer, Kiel 1932, Reprint bei Schuster, Leer 1976

 

 

 

Kleines Land mit bewegter Vergangenheit

 

Zwei tausendjährige Ortschaften

   In den Urbaren, einem Abgabenverzeichnis aus dem 9./10. Jh., des Klosters Werden bei Essen, das zur Zeit Karls des Großen von dem Friesenapostel Liudger gegründet wurde, ist folgende Stelle zu finden:

   "In Mundingasi et in Hasla et in Timberlae et in Seluuida et in Holanlae et in Ambriki et in Fillisni III libre et IIII uncie." (1 libra = 12 unciae = 20 solidi = 240 denari)

(Rheinische Urbare, Band II., Urbare von Werden 9. - 13. Jhdt. S. 35 und S. 50, s. auch OUB von Dr. Friedländer Bd. II, Anhang A, S. 768 ff. Die Stelle wird auch in "Timmel, Chronik eines alten Dorfes" 1986 auf S. 16 von Gerhard Meyer zitiert, sowie in Unser Ostfriesland, 1992 vom 24.10.1992, und bei Schleicher S. 19, Anm. 51)

   Bei den hier genannten Orten dürfte es sich um folgende heute noch existierende Siedlungen handeln:

   Mundingasi, wahrscheinlich richtiger: Mundingast, vermutlich Holtland.

   Hasla = Hesel,  Timberlae = Timmel,

   Seluuida = Selverde,  Holanlae = Hollen,

   Ambriki (neuer Deutungsversuch des Verfassers:) = Hammrich. Die älteste Kirche im Hammrich

   ist die von Amdorf. Der Name ist entstanden aus: Dorf im Hammrich. (Ambriki wird sonst mit

   Ammersum gleichgesetzt. Ammersum hingegen läßt sich ableiten von Amisius (= Ems). Der Name

   deutet auf die Lage an der "Ems" hin. Mit dem Namen "Ems" wurde nicht nur der heute so

   bezeichnete Fluß belegt, sondern auch die Jümme und wahrscheinlich auch noch der Unterlauf der

   Hollener Ehe.)

   Fillisni = Filsum.

 

   Diese sieben Orte waren also im 9./10.Jh. gemeinsam dem Kloster Werden 3 1/3 Pfund (oder 40 Unzen, bzw. 800 Denare) schuldig. Nach heutiger Kaufkraft dürfte es sich dabei um einige tausend Euro gehandelt haben. Es muß ein Verfahren gegeben haben, durch das die Abgaben eingesammelt und auch sicher nach Werden gebracht wurden. Das ist nur denkbar, wenn dies von einer Autortät überwacht wurde, die für die Sicherheit der Einkünfte des sehr fernen Klosters garantieren konnte.

   Man beachte, daß die hier genannten Orte eine zusammenhängende Region bilden, die im Norden und im Süden von Flußniederungen begrenzt wird, deren geographischer Mittelpunkt etwa bei Hesel liegt. Aus dieser Notiz geht nicht hervor, welche Abgaben die einzelnen Ortschaften zu leisten hatten, sondern die Abgabe wird nur in einer Gesamtsumme für sie alle ausgewiesen. Vorstellbar ist demnach, daß ein regionaler Machthaber, zu denken ist an eine Art "Graf",  mit der Einziehung und Überweisung dieser Abgaben nach Werden beauftragt war.

   Nach dem Erlöschen dieser noblen Familie ging möglicherweise ihr gesamtes Vermögen in Form von Ländereien in den Besitz der Kirche über; denn es ist unübersehbar, daß sich gerade im Heseler Bereich drei klösterliche Gemeinschaften niederlassen und ausbreiten konnten. Dafür muß es besondere Günde gegeben haben. (Ein solcher Vorgang, wonach von der Erbschaft einer aussterbenden mächtigen Familie ein Stift gegründet wird, ist 983 für Reepsholt urkundlich überliefert.)

   Ostfriesland untersteht bis ins 13. Jh. hinein diversen auswärtigen Grafen. Es ist schwer erkennbar, wie diese Grafenrechte wahrgenommen und durchgesetzt werden konnten. Es muß aber ursprünglich eine Beziehung zwischen den mittlerweile "ausgewanderten" Grafenrechten und einheimischen Familien gegeben haben.

   Uplengen betrifft das augenscheinlich nur "am Rande", denn Selverde liegt am westlichen Rande Uplengens, und Hollen schon außerhalb der südlichen Grenze.

   Hier in Uplengen müssen damals andere machtpolitische Verhältnisse geherrscht haben. Wahrscheinlich ist eine zentrale Gewalt anzunehmen, die auch für die kirchliche Organisation zuständig war, deren augenfälligster Hinweis die eine zentrale Kirche für ganz Uplengen ist, sowie das Fehlen jeglicher klösterlicher Niederlassung.

   Wenn Selverde also zeitweise dem Gebiet zugeordnet wurde, das dem Kloster Werden zu Abgaben verpflichtet war, so ist es nachher doch wieder uneingeschränkt in den Schoß Uplengens zurückgekehrt. Es spricht einiges dafür, daß die Grafen von Oldenburg, wahrscheinlich vertreten durch eine örtliche, mächtige Familie, hier versucht haben, ihren Einfluß geltend zu machen (wovon noch die Rede sein wird).

   Es ist nicht bekannt, in wieweit das Uplengener Gebiet von der für Ostfriesland im Mittelalter zeitweise belegten Fremdherrschaft durch die Wikinger oder durch die Dänen betroffen war. Vielleicht könnte eine genaue Analyse der Orts- und Flurnamen darüber noch Auskünfte geben.

 

Lit.: Schleicher, Siegfried: Zur Entstehung des sog. ostfriesischen Registers in den frühen Werdener Urbaren, in: Emder Jahrbuch für historische Landeskunde Ostfrieslands 77/1997, S. 7 - 40

 

 

Am Anfang steht der Name einer Frau

   Heller beginnt das Licht der Überlieferung erst gegen Ende des Mittelalters zu leuchten. Uplengen ist zwar seit dem Mittelalter Teil des Emsgaus, aber erst durch eine Heirat scheint das Band zwischen Uplengen und dem westlichen Ostfriesland fester geknüpft worden zu sein. Um 1370 heiratet der Häuptling Uko von Oldersum eine gewisse Amke van Lengen. Man nimmt allgemein an, daß sie die Besitzerin der Burg von Großsander war, was aber keineswegs erwiesen ist. Denkbar wäre auch, daß sie einer einflußreichen Familie aus einem anderen Ort in Uplengen entstammte. Übrigens ist der Name Amke ein sehr häufig in Uplengen auftretender Frauenname. Bedeutende Familien gab es wahrscheinlich in allen Ortschaften Uplengens, die eine Art Häuptlingstatus hatten, ohne daß ihr Wirken urkundlich festgehalten wurde. (Zu denken ist u. a. an die Fähnrichsfamilie Hanken in Großoldendorf, die sich im 17. Jh. auch "von Lengen" nannte und verwandtschaftliche Beziehungen zu anderen Häuptlingsnachkommen in Leer knüpften konnte.)

   Der Sohn von Uko und Amke, Focko Ukena, unterwarf sich freiwillig dem Häuptling tom Brook. Als Häuptling von Neermoor war Focko Vogt der tom Brooks (d.h. Kenos und Ockos II. tom Brook in Oldeborg u. Aurich) und schaltete und waltete innerhalb seiner Gebiete in großer Selbständigkeit von Leer aus.

   In einer Urkunde vom 11. Sept. 1398 (OUB I Nr. 167) übertragen Widzelt tom Brook und Folkmar Allena ihre Besitzungen, darunter das "Lengederlant", dem Herzog Albrecht von Bayern, der zu der Zeit auch Graf von Holland war, und erhalten sie von ihm als Lehen zurück (Mitthoff, S. 130 f, u. Houtrouw, S. 184). Uplengen bildete innerhalb dieser Besitzungen eine eigene "Herrlichkeit".

   Ähnlich wie im Overledinger- und Mormerland dürfte um 1400 die Macht in Uplengen in den Händen von 16 Redjeven (=Ratgeber), die der "meenen meente" vorstanden und Rechenschaft schuldig waren, und turnusmäßig gewählt wurden, gelegen haben. In den anderen ostfriesischen Ländern war diese Einrichtung schon durch die Häuptlingsherrschaft abgelöst worden. Im 18. Jh. hören wir noch von "Vollmachten", die in wichtigen Gemeindeangelegenheiten auftreten, vielleicht ein Nachklang jener Redjeven-Verfassung. Ein weiterer letzter Rest demokratischer Verfassung war das sogenannte "Burricht umsetten", das bis ins 20. Jh. hinein geübt wurde.

   Nach der Entmachtung Focko Ukenas 1430 fielen dessen Besitzungen an die Cirksenas von Greetsiel, die 1464 zu Grafen von Ostfriesland erhoben wurden. In Urkunden vom Juni 1434 wird das "Uplengenerland" bzw. "Lantzerland" genannt.

   Ein Siegel vom Jahre 1435 zeigt den heiligen Martin unter einem gotischen Baldachin, die Rechte segnend erhoben, in der Linken den Krummstab. Die Umschrift lautet "S. universita[ti]s in Lanzene". Der Name Lanzene wird als Lengen gedeutet, so daß man annehmen darf, daß wir es hier mit dem Siegel der Landschaft Lengen zu tun haben. Daß es sich bei dem dargestellten Bischof um St. Martin handelt, bezeugt die beigefügte Beschriftung. Aus einem 1519 in Köln gedruckten Gedicht des Scaevius geht gleichfalls hervor "Mag. Martinus Egberti de Jemghum, ecclesiae divi Martini in Lengen prothomysta 1519" (Übersetzung: Magister Martin Egberts von Jemgum, Priester der Kirche des heiligen Martins in Lengen, s. Reimers, S. 35)

Einer der Geschwister oder Kinder Fockos muß das mütterliche Erbe in Uplengen angetreten haben.

   Nach dem Siege des "Bundes der Freiheit" (1430) befestigte Edzard Cirksena, der ältere Bruder Ulrichs, 1432 die Lengener Burg in Großsander gegen Oldenburg (Houtrouw, S. 188, u. Siebelts, S. 154).

  Interessanterweise nennt sich 1440 Haye Harlda, der Häuptling von Rüstringen, u. a. auch Häuptling von Lengen. Er ist der Halbbruder des Sibet von Rüstringen, der wiederum ein Schwiegersohn Focko Ukenas war. (Oldenburger UB VI N. 146, bei Wiemann S. 128)

   Unter den Urfehdeerklärungen des Jahres 1436 von einzelnen Bewohnern des Mormerlandes, des Overledingerlandes und Uplengens mit der Stadt Hamburg gelobt auch ein Scheltke, Tyen Sohn, dem Amtmann der Hamburger in Emden Urfehde (OUB I 458). Hierbei könnte es sich um einen Enkel Focko Ukenas gehandelt haben, der Uplengen vertrat. (Seine Nachkommen sind möglicherweise die Teyen - heutige Schreibweise: Theen - in Uplengen, Filsum und Strackholt.)

   Über die Burg und die Befestigungsanlagen in Großsander schreibt Ubbo Emmius:

"Die Lengener waren einst in bewundernswerter Weise jederzeit bereit, zu den Waffen zu greifen, und tapfer widerstanden sie oft allein den Angriffen der Oldenburger, die für sie Feinde waren, die jedes Jahr wiederkehrten. Gegen diese stand dort, wo Großsander liegt, unmittelbar am Zugang zu dem Dorf und der Gegend an einem sehr günstigen Platz einst eine Burg, zu der der aus den Mooren kommende sehr schmale Weg führte. Wo aber sich dieser den Schanzen näherte, da schützten sehr tiefe Gräben in Form eines Halbkreises die Gegend, so daß wirklich niemand ohne die größte Gefahr gegen den Willen der Besatzung dort vorbeikommen konnte. Dann war, damit im übrigen der Zugang, der schon durch die natürliche Beschaffenheit der Gegend behindert war, noch schwieriger wurde, von dieser Burg bis nach Kleinsander eine ununterbrochene Schanze über eine Linie von einer halben Meile errichtet worden." Houtrouw will auf seiner "Wanderung" (S. 189) Ende des 19. Jhs. noch Spuren von Schanzen bei Spols und Poghausen bemerkt haben.

   In der Belehnungsurkunde für den Grafen Ulrich wird "Lengen" mit aufgeführt (OUB Nr. 807). Unter der Herrschaft der Cirksenas bleibt Uplengen bis 1538 ein selbständiges Amt.

   Die Witwe Ulrichs, des ersten Grafen aus dem Hause Cirksena, eine Enkelin Focko Ukenas und Urenkelin der Amke van Lengen, Gräfin Theda, ließ 1472 das alte Castell (Uplengen) "by't dorp Sande" (Großsander) wieder aufbauen, mit einem Erdwall versehen und einem tiefen Graben umziehen, um sich gegen den Grafen Gerd von Oldenburg zu sichern.

   Die Grafen von Oldenburg glaubten infolge der Schwäche der Grafenrechte in Ostfriesland Machtansprüche im östlichen Ostfriesland erheben zu können und unterstrichen dies durch ihre zahlreichen Überfälle und Inbesitznahmen einzelner Dörfer bzw. Kirchspiele. Besonders Graf Gerd von Oldenburg tat sich hier hervor. Als Gefolgsmann Karls des Kühnen, Herzog von Burgund und Graf von Holland, hielt er die Stunde für gekommen, 1473 und 1475 seinen Machtbereich gegen die mit der Stadt Groningen verbündeten ostfriesischen Häuptlinge und Grafen nach Westen erheblich zu vergrößern und brach in die Ämter Friedeburg, Aurich und Stickhausen ein. Begünstig durch anhaltendes trockenes Wetter brach er Ende September mit seinen Kriegern von Westerstede aus auf, um die nächstgelegenen ostfriesischen Dörfer zu überfallen. (Die Kirchengemeinde Filsum hatte bereits 1452 dem Grafen Gerd von Oldenburg einen Huldigungseid geleistet und unterstand damit fast 30 Jahre dessen Herrschaft.) Als erstes wurde Uplengen heimgesucht. Die Bevölkerung, soweit sie nicht ihr Heil in der Flucht suchte, brachte sich auf der Burg in Groß-Sander und in der Kirchenburg in Remels in Sicherheit. Kommandant der Burg war zu damaliger Zeit der Drost Sieveke von Heisfelde. Von ihm wird berichtet, daß er sein langes Blondhaar mit einer Binde zusammenhielt. Deswegen traf ihn der Spott der Oldenburger, die ihm zum Kampfe aufforderten und ihm zuriefen, wenn er ein Mann wäre, so sei es nun Zeit, seine Tapferkeit zu beweisen, doch lieber verberge er sich jetzt in einem Schlupfwinkel und ahme die Frauen nach. Höhnend sollen sie ihm nachgerufen haben: "Wor blivt Siweke mit de lange gele Hoor?" Dieser jedoch ließ die übermütigen Oldenburger vorbeiziehen und schickte statt dessen Boten zum "langen Haye", dem Drosten von Stickhausen, um mit ihm einen Plan zu schmieden, wie man den Oldenburgern begegnen könne. Graf Gerd indes hielt sich hier nicht lange auf und zog weiter in Richtung Strackholt, Bagband, Hesel und Holtland. Er raubte an Vieh und beweglichen Gütern, was er nur transportieren konnte, und richtete große Schäden in den heimgesuchten Dörfern an. Den Rückweg nahm er über Detern. Doch er hatte sich verkalkuliert. Auf dem Heimweg über Detern hatten Sieveke und Haye ihm einen Hinterhalt bereitet. Bei Detern mußte das Heer der Oldenburger über einen schmalen Damm durch morastiges und sumpfiges Gelände. Plötzlich tauchten von allen Seiten aus den Gräben und Schilfstreifen die ostfriesischen Männer auf, die hier auf sie gewartet hatten. Der sehr in die Länge gezogene Zug der Oldenburger wurde von allen Seiten mit großem Geschrei und Getümmel von den Ostfriesen angegriffen. Infolge der vielen Beute, die die Oldenburger mit sich führten, und erschöpft von ihrem langen Beutezug waren sie unbeweglicher als die Ostfriesen, so daß sie eine schwere Niederlage einstecken mußten. Wer nicht erschlagen wurde, verirrte sich im Moor und traf erst viel später in seiner Heimat wieder ein. Wenn man den Chroniken glauben darf, sollen über 1000 Oldenburger hier ihr Leben verloren haben. Auch ihre Beute konnten ihnen größtenteils wieder abgenommen werden (Beninga, S. 369).

   Acht Jahre später nahm der tapfere Kommandant und Drost Sieveke sogar den Alef (od. Adolf), den Sohn des Grafen Gerd von Oldenburg gefangen, der auf die Burg Berum gebracht wurde. Siweke fiel 1486, als er gemeinsam mit Haye einen Beutezug gegen Adolf unternahm, beim Bokeler Holz, nicht weit von Apen. Haye wurde gefangen genommen. Alef von Oldenburg erlangte die Freiheit zurück, nachdem er Urfehde geschworen und Lösegeld bezahlt hatte.

   Im Jahre 1496 hielt sich Graf Edzard I. auf der Burg zu Lengen auf. Bei dieser Gelegenheit wurde das Testament von Theda, Hausfrau des Drosten Victor Frese, Häuptlings zu Loquard und Uttum, durch den Grafen Edzard und Uko besiegelt.

 

Uplengen in der Sächsischen Fehde

   In der sogenannten Sächsischen Fehde geriet die Burg Uplengen in Feindes Hand. 1513 wurde über den Grafen Edzard I. die Reichsacht verhängt. Mitte Januar 1514 rückten die Vollstrecker ein, eine Koalition aus 24 Reichsfürsten, u.a. fielen im Mai 1514 unter Führung "Heinrichs des Quaden" von Braunschweig und des Grafen Johann (d. Älteren) von Oldenburg 20 000 welfisch-oldenburgische Kämpfer in Ostfriesland ein und eroberten Stickhausen und Uplengen. Bei der Eroberung der Burg in Groß-Sander sollen 60 Tonnen Pulver verschossen worden sein. Die Besatzung mußte sich ergeben, aber die Eroberer konnten sich nur ein Jahr ihres Besitzes erfreuen. Unter den Besatzungssoldaten breitete sich die Pest aus und forderte zahlreiche Opfer. Als Graf Edzard I. im Sommer des folgenden Jahres vor der Burg erschien, wurde sie ihm nach kurzer Belagerung von dem lüneburgischen Drosten Melchior von Campe ohne Widerstand und ohne, daß ein Schuß gefallen war, zurückgegeben.

   Nach dem Sieg bei Leerort war Edzard I. wieder uneingeschränkter Herrscher in Ostfriesland.

1517 erfolgte die Aufhebung der Reichsacht. Edzard I. kaufte die Burg Stickhausen zurück.

 

Das Ende der Vogtei Uplengen

   Im Jahre 1535 ließen die Grafen Enno II. und Johann "dat hues to Vplengen, dat itliche jaer vaste gewest, untfasten und nederbreken." Von diesem Hause aus hatte einst - wie bereits erwähnt - der Vogt Sieweke den Oldenburgern großen Schaden zugefügt. Es war ein Schutz für die Umwohnenden gewesen, "de dat oere stedes dar up bergen muchten." (Beninga S. 545, 578 u. 707)

   Enno II. war mit der Gräfin Anna von Oldenburg und Delmenhorst verheiratet, wodurch die Grenzstreitigkeiten zwischen Oldenburg und Ostfriesland beigelegt wurden.

   1538 wurde die Burg in Großsander abgebrochen. Die Steine wurden für den weiteren Ausbau der Burg Stickhausen verwendet.

   Die Vogtei Uplengen wurde im selben Jahr mit Stickhausen vereinigt zum Amt Stickhausen. Mit dessen Auflösung wurde Uplengen Bestandteil des Landkreises Leer. Dennoch blieben den Uplengenern einige Sonderrechte erhalten. In einem besonderen Vertrag, den Graf Enno III. im Jahre 1611 mit dem Amte Stickhausen abschloß, werden die Abgaben für die Uplengener anders festgesetzt als für die anderen Teile des Amtes (Houtrouw S. 186). Unterschiede bestehen auch weiterhin im Erbrecht, Söhne und Töchter erben hier zu gleichen Teilen, abgesehen vom Hoferben.

   H. Wiemann ermittelt für 1743 den Grundbesitz, der zur Burg gehörte. Er soll damals 14,75 ha, größtenteils aus Sandboden bestehend, umfaßt haben (S. 127).

   Auch nach dem Abbruch der Burggebäude behielt die Burgstelle in Großsander einige Funktionen, sie blieb Zoll- und Poststation. Davon zeugt noch heute die erhaltene Remise, die nach ihrer Renovierung als Gedenkstätte für die Gefallenen beider Weltkriege dient. Außerdem blieb ein Rest des Festungswalls erhalten.

   In der Flur von Großsander findet man außerdem noch Reste der Schanze, die zum Schutz der östlichen Grenze Ostfrieslands von Edzard angelegt wurde.

 

 

 

Uplengen in kirchlicher Sicht

 

Einst das größte Kirchspiel Ostfrieslands, bis 1897 umfaßte es 17 Dörfer

   Uplengen blieb bis heute als Großkirchspiel mit der St. Martins Kirche im Mittelpunkt erhalten. Außer Remels gehören Bühren, Groß- und Kleinsander, Groß- und Kleinoldendorf, Spols, Poghausen, Jübberde und Selverde dazu. Später kamen die Kolonien Klein-Remels, Neufirrel (1899 in die Ev.-luth. Kirchengemeinde Firrel umgepfarrt), Neudorf, Ockenhausen, Oltmannsfehn, Meinersfehn und Stapel (aus diesen Kolonien wurde 1898 die Ev.-luth. Kirchengemeinde Ockenhausen gebildet) hinzu.

   Im Mittelalter unterstand es dem Bistum Münster, was auf eine Missionierung durch den Friesenapostel Liudger schließen läßt. Das St. Martins-Patrozinium spricht anscheinend ebenfalls dafür, da Martin im Frankenreich eine besondere Verehrung genoß (weitere Martins-Kirchen findet man in Groningen, Bunde und Potshausen). Dennoch sind Zweifel an dieser Zugehörigkeit angebracht, denn auch im Erzbistum Bremen war St. Martin als Kirchenpatron beliebt (u.a. in Zetel, Tettens und in Bremen selbst die Martini-Kirche direkt an der Weser).

   Von der Struktur her hat Uplengen große Ähnlichkeit mit den östlich angrenzenden Großkirchspielen des Oldenburgerlandes. Die Abgrenzung zwischen den Bischofssprengeln Münster und Bremen ist keineswegs unangetastet geblieben. So ragt der Bremer Sprengel mit dem Großkirchspiel Aurich weit ins Herz Ostfrieslands hinein. Auch beim Großkirchspiel Norden wird eine ursprüngliche Zugehörigkeit zu Bremen für möglich gehalten, da der sagenhaften Überlieferung nach im 9. Jh. der Bremer Erzbischof durch sein inständiges Gebet dort den Sieg über die Normannen ermöglicht haben soll.

   Im münsterschen Sprengel findet man dagegen die überschaubareren Kirchspiele, die manchmal nur aus einem einzigen Dorf, höchstens aber aus zwei bis drei Dörfern bestehen.

So wie die Lambertikirche in Aurich vom Oldenburger Grafen gegründet wurde, läßt sich auch ein Einfluß der Oldenburger auf Uplengen vermuten, der sich in den zahlreichen Überfällen bis ins 15. Jh. hinein nachweisen läßt, womit die Oldenburger vermutlich uralte Ansprüche geltend machen wollten.

   Eine weitere Besonderheit des Kirchspiels Uplengen besteht darin, daß es hier im Mittelalter zu keiner Klostergründung gekommen ist, wo doch im übrigen Ostfriesland 28 Klöster nachzuweisen sind, davon allein drei in der benachbarten Kirchengemeinde Hesel.

   Auch das Kirchengebäude in Remels hat mehr Ähnlichkeit mit der Kirche in Westerstede und den anderen Kirchen des Oldenburgerlandes als mit den benachbarten ostfriesischen Kirchen, vor allem wenn man mit in Betracht zieht, daß die Kirche schon im Mittelalter einen mächtigen Westturm gehabt hat, der bei einer Belagerung im 15. Jh. zerstört wurde. Ebenso findet man im benachbarten Ammerland Tortürme als Eingang zum Kirchhof. Das Ostertor in Remels ist als das erhaltengebliebene Erdgeschoß eines solchen Torturmes anzusehen. Vielleicht waren die übrigen Friedhofszugänge in Remels ebenfalls befestigt.

   Einen vagen Hinweis kann auch noch eine Ortssage geben. Gemeint ist die Sage von Hüntjenbörg, das östlich von Remels auf einem Geestrücken genau am Rande der Eheniederung liegt. Noch heute ist dort eine viereckige Befestigungsanlage im Boden zu erkennen. Dort soll der Graf Hüntje seine Burg gehabt haben. Er soll auch der Patron der Remelser Kirche gewesen sein. Der Name Hüntje in Verbindung mit dem Grafentitel läßt allerdings aufhorchen. Geschichtlich ist eine Grafschaft Remels mit einem Grafen Hüntje nicht belegbar. Wenn man aber davon ausgehen darf, daß Hüntje die Verkleinerungsform eines Namens ist, müßte der ursprüngliche Name Huno heißen. Diesen Namen findet man aber im 11./12. Jh. im Oldenburger Grafengeschlecht. Einer von ihnen war ein Zeitgenosse des Erzbischofs Adalbert von Bremen (1043 - 1072), mit dem er im Streit gelegen haben soll. Dieser Huno soll auch 1049 die dreischiffige Hallenkrypta der St. Ulrichs Kirche in Rastede gestiftet haben. Womöglich hat die Sage also einen historischen Kern, der auf eine ursprüngliche Beziehung des Lengenerlandes zum Oldenburgerland hinweist.

 

Reformation und neue Konfessionsbildung

   Wann genau sich die Gemeinde Uplengen der Reformation anschloß, ist nicht überliefert, es dürfte aber schon zu Lebzeiten des Grafen Edzards I. gewesen sein, so daß auch in Remels die Kirchenschätze aus katholischer Zeit der Konfiszierung durch dessen Sohn, den Grafen Enno II., anheim fielen. Die Zugehörigkeit zur ev.-lutherischen Konfession war während der Herrschaft des Grafen Johann (1583 - 1591) vorübergehend von einer reformierten Phase unterbrochen.

   Gräfin Anna, die Witwe Ennos II., die nach dessen Tod die Regierungsgeschäfte in Ostfriesland führte, liebte ihre Söhne so sehr, daß sie nicht dem Erstgeborenen die ganze Grafschaft übergeben wollte, wobei die anderen Söhne leer ausgegangen wären, sondern sie wollte, daß ihre drei Söhne sich die Regentschaft teilten. Ein idealistisches Modell, das in der Wirklichkeit kläglich scheitern mußte. Als aus dem Dreiergremium der Graf Christoph verstarb, fiel die Aufgabe Edzard und Johann zu, sich die Herrschaft zu teilen. Leider ging es nicht nach dem biblischen Grundsatz, wonach es fein und lieblich ist, wenn Brüder einträchtig zusammen wohnen (Ps. 133,1). Im Gegenteil, sie ließen keine Gelegenheit ungenutzt, sich Steine in den Weg zu legen. Was als friedliches Miteinander gedacht war, führte zur faktischen Teilung des Landes. Zunächst war für Graf Johann nur das Amt Friedeburg vorgesehen, aber im Laufe der Streitigkeiten eignete er sich auch die Ämter Stickhausen, Leerort und Greetsiel an. Zur politischen Teilung des Landes kam noch die konfessionelle hinzu, denn Graf Edzard II. hielt sich zur lutherischen Lehre und Graf Johann zur reformierten.

   Im Juni 1583 ordnete er die Durchsetzung der reformierten Kirchenordnung in seinen Amtsbezirken, darunter auch im Amt Stickhausen, an. Auf der von ihm angeordneten Predigervesammlung in Leer, unterschrieben auch die Pastoren aus dem Amt Stickhausen die reformierte Kirchenordnung (Coetus), darunter auch Johann ab Eert als Pastor von Uplengen und Dederich Koch als Pastor von Hollen (s. M. Smid, S. 223 f). Das bedeutet, daß auch in Uplengen und Hollen während der Regierungszeit des Grafen Johann die Kirchengemeinden nach der reformierten Ordnung ausgerichtet wurden. Ein Indiz dafür ist der Verlust aller mittelalterlichen Bildwerke aus den Kirchen. Der mittelalterliche Altar von Remels wird im Glockenhaus deponiert und dämmert seiner Vernichtung entgegen (der heutige Altar und die heutige Kanzel werden in Remels erst in der zweiten Hälfte des 17. Jhs. neu angeschafft).

Die reformierte Kirchenordnung legt ihr besonderes Augenmerk auf strenge Kirchenzucht, sowie auf die gründliche Prüfung von Lehrern und Predigern. Es gingen von ihr also auch Impulse auf die Erneuerung des Schulwesens aus.

   Im Jahre 1589 ließ Graf Johann sich von Kaiser Rudolf II. den Herrschaftsanspruch über seine Ämter feierlich bestätigen. Erst nach dem Tode Johanns im Jahre 1591 war Edzard II. Alleinherrscher in Ostfriesland. 1592 setzte er den Coetus im Amt Stickhausen außer Kraft.

   Edzard II. soll damals, während er in Uplengen zur Jagd weilte, den Pastor ab Eert predigen gehört haben und soll befunden haben, daß dieser noch immer der reformierten Lehre anhänge. Der Graf veranlaßte daraufhin die Gemeinde Uplengen, ihren Pastoren zu entlassen. Dieser konnte seine Abschiedspredigt nur noch unter einem Baum auf dem Kirchhof halten (Reershemius, Prediger=Denkmahl S. 326).

 

Lit.:

Schreiber, Gretje: Graf Johann von Ostfriesland (1538 - 1591)

in: Friesische Heimat, 12. Beilage des Anzeiger für Harlingerland, vom 12.11.1992

 

 

Beziehungen zur Kirchengemeinde Hollen

 

   Die Gemeinde Lengen bezuschußt 1682 die große Kirchenreparatur in Hollen mit 6 Gulden (s. Kirchenrechnungsbuch I Hollen, S. 143).

 

 

 

Vergleich der Viehschatzungsregister von 1598 und 1601 in Uplengen

 

Remels     Kühe,   Pferde,   Ochsen,  Twenter,  Enter,  Kälber

1598        74       32        46        20      20       --

1601        77       26        42        26      11       --

 

Selverde

1598        58       21        40        26      20       --

1601        58       22        34        20      10       --

 

Kl.old.

1598        48       24        23         3        5       8

1601        40       17        18         6        7       -

 

Gr.old.

1598        94       45        51         7      26       30

1601        70       34        22        35        9      --

 

Poghs.

1598        45       16        26         2      10       15

1601        48       16        34        19      21       --

 

Spols

1598        45       17        26        10      12       11

1601        38       12        22        10        9      --

 

Bühren

1598        84       32        47        11      12       13

1601        48       16        40        20      15       --

 

Gr.sand.

1598        41       23        24         3      11       13

1601         44      23        26        20        8      --

 

Kl.sand.

1598        30       13        20        11      10        8

1601        34       16        26        22      11       --

 

Jübberde

1598        83       25        52        20      25       23

1601        64       18        38        16      17       --

 

 

Steuererträge 1601

 

Die Abgaben wurden wie folgt berechnet:

für 1 Kuh     3 Schaf

 "  1 Pferd   3   "

 "  1 Ochsen  3   "

 "  1 Twen.   1½  "

 "  1 Ent.    1   "

Kälber sowie das übrige Kleinvieh fehlen.

 

1 Gulden wird zu 10 Schaf gerechnet,

1 Schaf       zu 20 Witten

 

Remels:       24 gl.    241 sch.              (= 48 / 1 )

Selverde:     22 "      160  "                (= 38 / - )

Kl.old.:       7 "      171  "                (= 24 / 1 )

Gr.old.:      18 "      274  "     10 witt.  (= 45 / 4½)

Poghs.:       20 "      143½ "                (= 34 / 3½)

Spols:        17 "       69  "                (= 23 / 9 )

Bühren:       21 "      132½ "      10  "    (= 34 / 3 )

Gr.sand.:     11 "      206½ "      10  "    (= 31 / 7 )

Kl.sand.:     13 "      142  "                (= 27 / 2 )

Jübberde:     30 "       95  "                (= 39 / 5 )

                                          --------------

                         Gesamteinnahmen:   346 gl. 6 sch.

                                          ===============

 

 

 

Vergleich der Hofstellen 1598 und 1601

 

                    1598       1601

 

Selverde              12         11

Remels                20         18

Kl.oldendorf          13         11

Gr.oldendorf          22         18

Poghausen             10          9

Spols                 12          9

Bühren                19         15

Gr.sander             18         17

Kl.sander             10          9

Jübberde               12        10

                 --------------------

                     148        127

 

Fazit:

  In den drei Jahren zwischen 1598 bis 1601 läßt sich für ganz Uplengen eine wirtschaftliche Schwächung feststellen, die sich in den folgenden Jahren fortsetzt. Besonders betroffen sind die Ortschaften Großoldendorf, Jübberde und Bühren. In Bühren kommt es in den drei Jahren fast zur Halbierung des Großviehbestandes. Über die Gründe ist nichts bekannt. Remels, Selverde, Poghausen, Groß- und Kleinsander konnten ihre Viehbestände wahren oder geringfügig vermehren, wobei die Zahl der Hofstellen in jedem Ort zurückging.

  Verfolgt man die Entwicklung am Beispiel Selverdes weiter, so ergibt sich folgendes Bild:

1604:   20 Pf., 40 K., 26 Ochs., 15 Tw., 5 Ent., 2 Best.

1621:   23 "    54 "   30 "     18  "  19 "

Gesamtsumme der Abgaben 1621: 79 gl.

 

1633 können in Selverde nur noch 9 gl. erhoben werden.

 

   D. h. nach den wirtschaftlichen Einbußen um die Jahrhundertwende tritt eine leichte Erholung bis 1621 ein. Im Jahr darauf hat Ostfriesland den Überfall durch die Mansfelder Truppen hinzunehmen. Die Folgen sind so verheerend, daß 10 Jahre später noch überall die blanke Not regiert.

 

 

 

Die Landesverteidigung

 

   Zu diesem Thema hat Schoolmann folgendes herausgefunden: "Im Amt Stickhausen war seit undenklichen Zeiten in der Verfassung vorgesehen, daß die ganzen Amtseingesessenen in gewisse Compagnien eingeteilt wurden. Diese Compagnien wurden

die Landesmilice

   genannt. Diese mußte zu allen Zeiten, wenn sie vom Landesherrn aufgeboten wurde, zur Heeresfolge bereit sein. Die Landesmilice wurde eingeteilt in das Burgfähndel (Stickhausen), Oberledingerfähndel und Lengenerfähndel. Zum Lengener Fähndel gehörten ganz Lengen, Hollen, Ammersum, Filsum, Nortmoor, Holtland, Brinkum und Hesel. Es hatte seinen Namen davon, weil der Fähnrich immer zu Lengen gewohnt hatte. Das Kommando über das Fähndel hatten ein Hauptmann, ein Lieutnant und ein Fähnrich. Die Unteroffiziere, als Sergeant, Korporal, Quartiermeister und Tambour, wurden von dem jeweiligen Hauptmann ernannt. Zu Lengen waren sechs Freischützen. Die Offiziere genossen Freiheit von den herrschaftlichen Praestationen, als Dienstgeld, Zehent, Früchte, Speck und Hühnern. Wie schon erwähnt, mußte diese Landesverteidigung nach erfolgtem Aufgebot durch den Landesherrn zu allen Zeiten in den Waffen erscheinen und sich an Orten und Enden, wohin sie beschieden wurde, einfinden. Sie war nicht allein die Heeresfolge schuldig, wenn das Land von auswärtigen Feinden beunruhigt wurde, sondern auch, wenn Unruhe oder Rebellion im Lande selbst entstand. Sie mußten erforderlichenfalls Gut und Blut für die Wohlfahrt des Landesherrn und des Landes opfern, und zwar zu allem übrigen von Rechts wegen verpflichtet, was sonst zur Heeresfolge pflegte gerechnet zu werden."

 

Uplengen schießt den Vogel ab

   In der Amtsbeschreibung des Amtes Stickhausen von 1732 wird auf eine Urkunde von 1541 verwiesen, in der den Lengenern von dem Drosten Claes Frese zu Leerorth und dem Amtsschreiber Diarkes Harderwick das Recht verliehen worden sein soll, anläßlich eines Festes auf einen Stangenvogel zu schießen. Leider ging diese Urkunde bereits vor langer Zeit verloren. Sie weist den Uplengener Schützenverein aber als einen der ältesten noch bestehenden Schützenvereine Ostfrieslands aus.

   Schoolmann schreibt: "Im Kirchspiel Lengen bestand auch eine alte Sitte, welche darin bestand, daß die Eingesessenen am zweiten Pfingsttage nach dem Gottesdienst am Nachmittage alljährlich zu Remels den Stangenvogel abschossen. Dieser Brauch bestand seit undenklichen Zeiten, und wurde es damit folgendermaßen gehalten: Die Schüttemeister ließen etwa drei Tage vorher bekannt geben, daß ein jeder sich nach Kraut und Lot umzusehen haben. Am zweiten Pfingsttage zog dann der Fähnrich auf mit dem ganzen Kirchspiel. Von den Schützen durfte niemand ausbleiben. Der fürstliche Jäger zu Barthe tat zunächst drei Schüsse, dann derjenige, welcher den Vogel im vorigen Jahr abgeschossen hatte, der König also. Dann fing Selverde mit dem Schießen an, und dann folgten die übrigen Dörfer in ihrer Ordnung bei Rotten. Wer den Vogel abschoß, mußte eine Tonne Bier zum besten geben, sowie einen Reichstaler für die Mädchen, die ihm die Krone anfertigten, und an den Tambour zwei Schillinge. Dagegen hatte er sechs Reichstaler Dienstgeld, und zwar von den Schüttemeistern vier Reichstaler, und zwei Reichstaler von seinem eigenen Platz zu genießen."

   Ein anderes wichtiges Unterpfand, das das Alter des Vereins unterstreicht, blieb zum Glück erhalten. Es ist der silberne Papagei, der die Schützenkette bis heute ziert. Er soll den Schützen von Uplengen einst vom Grafen Enno III. (1599 - 1625) verliehen worden sein. Das Köpfchen dieses Vogels ist mit einer Krone geschmückt. Außerdem wurden mehrere silberne Plaketten an dem Vogel befestigt, die von Rektor J. Fr. de Vries 1897 untersucht wurden.

   1. Die größte Plakette liegt auf dem Rücken des Vogels. Sie zeigt das kniphausensche Wappen und eine Umschrift bestehend aus folgenden Buchstaben: D.V.I.V.K.Z.L. - B.I.V.V.H.D.Z.S. 1615, was heißen soll: Dodo von Inn- und Kniphausen zu Lütetsburg, - Berum, Jennelt, Visquard, Upleward, Häuptling, Drost zu Stickhausen 1615. Dodo von Kniphausen war 1607 - 1615 Drost zu Stickhausen, dem Uplengen damals unterstand.

   2. Eine zweite kleine Plakette zeigt zwei Ähren oder Rohrkolben und die Buchstaben C.T.V.   J. de Vries vermutet, daß es sich bei dem Stifter um einen Sohn des Kanzlers Willem Ubben aus Emden, der im 16. Jahrhundert Drost zu Stickhausen war, handelt.

   3. Die dritte Plakette zeigte einen Hahn im Herzschild und die Buchstaben I.H.  Es handelt sich um das Wappen des Drosten Joost Hane, 1615 - 1637 in Stickhausen. Diese Plakette ging verloren.

   4. Eine weitere Plakette zeigt ebenfalls in einem Herzschild das Blatt einer Stechpalme. Auf dem Rand des Schildes sieht man 11 Kugeln, oben schließt es mit einem Helm mit einer Mauerkrone und drei Straußenfedern ab. Darüber stehen die Buchstaben E.V.H. Ein ähnliches Wappen soll sich in der Nähe der Klunderburg in Emden befunden haben und auf die Familie van Hoen hinweisen. 1614 - 1657 soll es im Stickhauser Amt einen Ewo van Hoen gegeben haben, der der Stifter dieser Plakette gewesen sein könnte.

   5. Eine Plakette ist durch einen senkrechten Strich geteilt und zeigt links zwei gekreuzte dreizinkige Gabeln und rechts einen Baum. Die Zuordnung zu einem Stifter ist noch nicht gelungen.

   6. Eine weitere Plakette zeigt drei gesenkte Lanzenspitzen. Es hat wie das vorige keine Jahreszahl und kann nicht zugeordnet werden.

   7. Die nächste Plakette trägt die Jahreszahl 1614 und die Buchstaben V.R.W., deren Bedeutung nicht ermittelt werden konnten.

   8. Die nächste Plakette ist mit einer Hausmarke und den Buchstaben I.K.M.K.D. und der Jahreszahl 1657 versehen, deren Deutung noch nicht gelungen ist.

   9. Die jüngste Plakette trägt die Jahreszahlen 1838, 1839, 1844 und die Buchstaben C.R.F. Es handelt sich dabei um die Initialen des Christian Renken Folkerts aus Großoldendorf, der in den drei angegebenen Jahren Schützenkönig war.

 

Das Schützenfest in seiner heutigen Form geht auf die Feier des Sieges über Napoleon bei Waterloo 1815 zurück. Nachdem das Vogelschießen seit dem Ende der Franzosenherrschaft bis 1835 geruht hatte, wurde es am 18. Juni 1835, dem Gedenktag an die Schlacht bei Waterloo, als Scheibenschießen wieder eingeführt.

 

Lit.:

Lüken, Dietrich: Der Schützenverein Uplengen, in: Ostfreesland, Kalender für Jedermann 1925, S. 27

ders.: Schützenverein Uplengen e.V. 1551 - 1951, Festschrift zum 400. Schützenfest am 17. und 18. Juni 1951 in Remels, gedruckt in Augustfehn 1951 (mit Illustrationen von Ulfert Lüken)

Pötzsch, Stefan: Das Pfingstschießen zu Remels, Aus der Anfangszeit eines Volksfestes in Uplengen, in: Unser Ostfriesland 1992, Nr. 11, Beilage zur Ostfriesen Zeitung vom 19.6.1992

Schoolmann, Hinrich: Aus der Vergangenheit des Kirchspiels Remels, nach geschichtlichen Quellen und Archivpapieren, in: Heimtkunde und Heimatgeschichte 1928, Nr. 6, Beilage zu den Ostfriesischen Nachrichten vom 1.6.1928, und Nr. 7 vom 4.8.1928

Wieman, Harm / Smid, Menno: Das Vogelschießen in Remels, ein Beitrag zur Volkskunde, zum Pietismus und zur Pfarrwahlrechtspraxis in Ostfriesland, in: Ostfriesland, 1972/2, S. 11 - 16

Der Brief von P. Cöhler wegen des Vogelschießens zu Pfingsten.

 

Die drei tollen Tage im Juni, Beiträge zum 428. Schützenfest, in: blickpunkt Uplengen - Hesel - Jümme, Ausgabe 4/6. 79, sowie die entsprechenden Ausgaben in den folgenden Jahren

 

Jährliche Beilagen zur Ostfriesen Zeitung zum Schützenfest

 

 

 

Die weltliche Verwaltung in Uplengen

 

Die Schüttmeister

   Schoolmann behauptet, innerhalb des Stickhauser Amtsbereiches habe es nur in Uplengen Schüttmeister gegeben. Hier wäre zu fragen, ob in den übrigen Kirchspielen nicht einfach nur die Quellen fehlen.

   Die Schüttmeister wurden für drei Jahre von den Eingesessenen gewählt. Zu ihren Aufgaben gehörte es, die Eingesessenen zu Versammlungen einzuberufen und diese Versammlungen zu leiten. Weiter führt Schollmann aus, daß sie "gleichzeitig Schatzheber" waren, "welche die auf gemeinen Landtagen unter Anordnung des Landesherrn bewilligte Schatzung und sonstige Steuern aus ganz Lengen erhoben. Sie mußten bei ihrem Dienstantritt hierüber den Bevollmächtigten der Gemeinde genau Rechnung legen." Sie "unterstanden der Jurisdiction der Beamten" des Amtes Stickhausen.

 

Die Bauernrichter

   In allen zehn Ortschaften Uplengens gab es Bauernrichter, "Burrichter" genannt. Schoolmann teilt mit, daß es in keinem der Dörfer hierfür eine geschriebenes und bestätigtes Bauernrecht gegeben habe. Auch die Bauernrichter wurden von den Eingesessenen auf eine Jahr gewählt. Die Amtsablösung, das sogenannte "Burricht umsetten", fand reihum jeweils am 22. Februar in einem der Häuser der berechtigten Mitglieder statt. Voraussetzung der Mitgliedschaft war der Landbesitz. Die Bewohner dieses Hauses hatten in dem Jahr auch die Aufgabe des "Meent anseggens" <=Gemeinde ansagen>, d.h. die Bekanntmachungen der Gemeinde, den sog. "Meentzedel" <=Gemeindezettel>, von Haus zu Haus zu bringen, wozu meistens die größeren Kinder herangezogen wurden. Auf dem Burricht wurden die alten Bauernrichter entlastet und die neuen verpflichtet. Außerdem wurden die öffentlichen Wege verpachtet. Hier konnten Einwohner ohne Land ihr Kleinvieh weiden lassen, bzw. sie konnten das Gras zur Heugewinnung nutzen. Außerdem hatten die Bauernrichter die Aufsicht über die Zugschlöte der Ortschaften, soweit keine Schlotrichter vorhanden waren. Das "Burricht umsetten" war ein besonderes Ereignis und ein Höhepunkt im dörflichen Leben, bei dem es auch feucht-fröhlich zuging. Wir dürfen darin einen Nachklang der alten, freiheitlichen, friesischen Verfassung der Bauernschaften des Mittelalters sehen, der sich bis in die erste Häfte des 20. Jh. in Uplengen erhalten hat.

Lit.:

Koolmann, Egbert: Gemeinde und Amt, Untersuchungen zur Geschichte von gemeindlicher Selbstverwaltung und landesherrlicher Amtsverwaltung im südlichen Ostfriesland, in Abhandlungen und Vorträge zur Geschichte Ostfrieslands, herausgegeben von der Ostfriesischen Landschaft in Verbindung mit dem Niedersächsischen Staatsarchiv in Aurich Band I., Aurich 1969

Schoolmann, Hinrich: Aus der Vergangenheit des Kirchspiels Remels, in: Heimtkunde und Heimatgeschichte 1928, Nr. 6

von Unruh, Georg-Christoph: Sorge für äußere und innere Sicherheit, Der Schüttmeister - in Ostfriesland einst ein wichtiger kommunaler Funktionsträger, in: Unser Ostfriesland, 1966, Nr. 23, Beilage zur Ostfriesen Zeitung vom 12.12.1866

weitere Literatur s. Koolmann

 

 

 

Uplengens Rolle in dem sogenannten Appelle-Krieg 1726/27

 

   Die ostfriesischen Fürsten konnten sich nie ungetrübt ihrer Herrschaft in Ostfriesland erfreuen. Beständig mußten sie ihre Macht gegen die Ansprüche der Stände behaupten. Manchmal eskalierte der Konflikt bis zu bürgerkriegsähnlichen Auseinandersetzungen. Die Partei des Fürsten ergriffen dabei die lutherischen Landesteile, vorwiegend auf der Geest gelegen, während sich die reformierten Gemeinden, Krummhörn, Rheiderland, Emden, Leer, hinter die Stände stellten. In einen solchen Konflikt, in dem der Deputierte der Stände und ritterschaftliche Administrator Heinrich Bernhard von Appelle, Midlum, die treibende Kraft war, und in dem die Stände Leer besetzt hielten, griff auch Pastor Gerhard Zimmermann mit einem Aufgebot seiner Uplengener Bauern ein. Im Bunde mit dem Drosten Lamy dú Pont von der Burg Stickhausen rückten Pastor Zimmermann, der übrigens nur eine Hand hatte, und 500 Bauern aus Uplengen und dem Amt Stickhausen "mit Trommeln und fliegenden Fahnen" in Leer ein. Reershemius schreibt darüber in seinem Predigerdenkmahl (S. 327), "daß er seine Bauern aus Liebe gegen das hochfürstliche Regierungshaus, wider die Emder und Stände, die sich mit gewafneter Hand dem Fürsten entgegensetzten, und alle diejenigen drückten, welche es mit dem Fürsten hielten, 1725 nach Lehr geführet, und das seine dazu beygetragen haben soll, daß sie aus Lehr geschlagen wären. Wie diese aufrührerische Leute diesen Prediger 1726 in seinem Hause behandelt und sogar die Oblaten mit Füßen getreten, den Abendmahlkelch entwendet u. f. davon lese man facti speciem S. 96 99."

   Wiarda schreibt über denselben Konflikt: "Schon am folgenden Tage wandte sich auch wieder dieses Blatt. Unvermutet erschien die ständische Miliz aus Emden mit vier Kanonen, und in Begleitung der Ober-Ledinger und Ober-Rheider Bauern von Leer. Dieses bewog den Drosten dú Pont, seine Leute zusammenzuziehen und sie wieder nach Stickhausen zurückzuführen." (Dothius Wiarda, Ostfriesische Geschichte, Aurich 1797, Band VII, S. 270)

   Pastor Zimmermann schildert in einem Brief vom 4. August 1726 an die fürstliche Regierung in Aurich den Rachefeldzug der Stände im folgenden Jahr in Uplengen, ihr wüstes Auftreten und die Folgen dieses Überfalls. Der Brief gelangte abschriftlich sogar nach Wien. (StA Aurich Rep. 4c III b, Nr. 39) Aus seiner Sicht stellt sich der Vorfall so dar: Am 4. August 1726 etwa gegen 10 Uhrt hätten über 1000 Rebellen, teils zu Fuß, teils zu Pferde, Uplengen angegriffen und auf die Bewohner geschossen. "Da sich dann die Einwohner zu Lengen bei einer Stunde so gut es möglich gewesen gewehret und die Rebellen abgehalten, nachdem es ihnen aber an Pullver und Bley gemangelt, hatten sie sich auf die Flucht begeben müssen." Darufhin hätten die Rebellen die Häuser geplündert und alles herausgenommen, und was sie nicht mit wegbringen konnten, entzwei geschlagen. Den Uplengenern wird dann noch gedroht, wenn sie nicht bereit seien, sich den Ständen anzuschließen, dann würden sie "viel stärker wiederkommen und alles ruinieren."

   Diese Einschüchterungstaktik hat aber weder Pastor Zimmermann noch die Uplengener umgestimmt.

(nach einem Vortrag von Pastor Hermann Aden, Backemoor, gehalten am 17.6.1982 anläßlich eines Familientages der Nachkommen des Menne Jacobs Aden, eines Nachfahren von Pastor Zimmermann, in Hesel, Kr. Leer, Schreibmaschinenmanuskript)

Lit.:

Aden, Hermann: Ein Kampf aus Liebe zum Cirksena-Fürsten, Pastor Zimmermann zog mit seinen Uplengener Bauern gegen den Aufruhr in Leer zu Felde, in: Ostfreesland 1988, Kalender für Jedermann, S. 164 - 166

 

 

 

Uplengens Tribut im Siebenjährigen Krieg 1756 - 1763

Abschrift aus dem Uplengener Kirchenbuch

 

              1761

         Zur Nachricht:

  Als leyder zu jetziger betrübten Krieges=Zeit ein Troup feindlicher Husaren von einem Frantzösischen Frey=Chor am 22sten September in diese Provinz eingefallen und nicht allein entsetzl. geraubt und geplündert, sondern auch überdem von vielen Communen solche enorm große Brandschatzung binnen 2 Tage aufzubringen gefordert, welche gar unmöglich ihnen geliefert werden können; so haben darauf viele Landes=Einwohner, sonderlich die im Auricher und Friedeburger=Amte, resolviret, mit gewafneter Hand sich denen Husaren zuwiedersetzen. Und wie darauf die Einwohner zu Hesel, Bagband und Strackholt auch diese Eingeseßene zu Lengen /: welche Gott Lob vom Besuch gedachter barbarischen Räuber verschonet geblieben :/ gantz flehentlich üm Hülfe vorerst ersuchet, ja endlich durch viele geschickte expressen mit großen Dräuen darzu gezwungen; so sind endlich dieses Kirchspiels Leute am 28. September früh morgens auch hingezogen, und haben sich bey denen aus andern Ämtern zwischen Loge und Lehr beym Kamp Versamleten gelagert, üm eine Treffen mit denen Husaren zu wagen. Jedoch als Nachmittags einige Husaren aus Lehr hervor gerücket, die Bauern aber keinen Hauptmann gehabt, deßen Anführung und Ordre sie hätten pariren müßen; so haben zwar die Vordersten erstlich einige der Feinde erschoßen; die hintersten aber, anstatt sich zu wehren, die Flucht ergriffen, worauf auch die Vordersten ihnen gefolget, und zugleich die Husaren ihnen auf dem Fuße nach, welche denn darauf viele von denen flüchtigen theils erschoßen, theils auch niedergesäbelt haben; worunter denn auch aus diesem Kirchspiele leider folgende Sechse gewesen, und am 28. September ihr Leben verlohren

   Hanke Jansen, ein 73jähriger Wittwer aus Spols

   Jannes Ellingrod, ein 35 jähriger Jüngling aus Groß=Oldendorff,

   Heye Heyen, ein 57 jähriger Geselle aus Jübberde

   Joest Joesten ein 43 jähriger Ehemann

   Jan Jansen ein 24 jähriger Jüngling und

   Ayke Jansen ein 21 jähriger Jüngling; alle drey aus Remels.

Von welchen die ersten fünfe hieher gehohlet, und successive auf diesen Kirchhoff begraben, der Ayke aber nicht weit vom Schlachtfelde eingescharret worden.

 

 

 

Eine Charakterisierung der Uplengener aus bürokratischer Sicht 1732

 

   In einer Beschreibung des Amtes Stickhausen durch den Drosten Charles de Lamy du Pont 1724 - 1754 heißt es:

   "Die Moermerländer und Lengener haben wenig Begriff von einer Sache und lassen sich gerne was weiß machen, so daß sie offt auch Träumen und sonst unwahrscheinliche Dinge Glauben beymeßen. Sie bilden sich, sonderlich zu Lengen ein, wenn nur das geringste ist, daß ihre vermeinte Privilegia zu Grunde gerichtet werden sollen, wenn gleich niemahlen daran gedacht worden.

Überhaupt sind ... (sie) sehr leichtgläubig, einfältig und kehren sich wenig daran, daß sie die ihnen vorgelegte Verschreibungen, Scheine und Attesta bona fide (=guten Glaubens) ausstellen und unterschreiben, wenn sie nur kein baar Geld auszahlen dörffen. Gegen die ihnen vorgesetzte Beamte laßen sie sich leicht in Bewegung bringen, und wenn sie einmahl wider sie praeoccupiret (=voreingenommen) sind, tragen sie kein Bedenken, ihnen falsche Beschuldigungen anzudichten. Sie sind durchgehends geringen Vermögens und fast nicht im Stande, die Herrschaftliche und landschafftliche Onera (=Lasten) abzustatten."

Quellen:

STA. Aurich, Rep. 241 B 14e, in: H. Wiemann: Studien zur Häuptlingsgeschichte im Lengener-, Mormer- und Overledingerland, S. 114

zuletzt abgedruckt in: Unser Ostfriesland 1997, S. 60, vom 7.8.1997

 

 

 

Amtsbeschreibung des Amtes Stickhausen von 1794

 

   Das Kirchspiel Lengen hat 10 Dörfer, wovon Remels das Kirchdorf ist, und beynahe in der Mitte lieget und wovon die Dörfer ½ auch 3/4 Stunde entfernt sind, die Länge des Kirchspiels beträgt über 2½ Stunde, und wenn wir die Mitte zwischen Kleinsander und Jübberde bis an die Strackholter Brükke zur Breite annehmen über 2 Stunden in der Breite.

   Im ganzen Kirchspiel ist nicht viel grüne Weide, es ist meistenteils Heydeveld, auch Meetland ist nicht der Helfte so viel als sie zu ihrem Vieh nötig haben, daher sie Heuland zum Theil im Kirchspiel Filsum, in Velde und Barge auch in der Jümmricher Hammrich zum Theil heuern müßen; doch können Selverde, Jübberde, Spols und Pockhausen zur Noth mit ihrem eigenen fertig werden.

   Das Bauland auf den Gasten ist in guten Jahren auch ziemlich fruchtbar, doch weil sie wenigen Stalldünger haben, so müßen sie das Land mit Plack düngen, wodurch das Heydfeld immer abgeschälet, und zur Weide dürr wird, daher auch von dem Milchvieh wenig kommt, und deswegen werden viele Ochsen gezogen, um Dünger zu erhalten, so sie zur früh Jahrs Zeit doch noch durchgängig mit Profit verkaufen können.

   Die ansehnlichen Bauern können jährlich noch wohl einigen Rokken verkaufen, der mehrste Theil der Einwohner muß aber schon zur Sommers Zeit das Brodkorn von dem Kaufmann aus Leer oder von dem Müller holen; der Flachsbau und der Mohrbuchweizen, sodann die Schweinezucht sind die hauptsächlichen Quellen ihres Unterhalts."

   Über Großoldendorf heißt es: "Der Anbau von Roggen befriedigt aber nicht die Bedürfnisse der Bewohner." und weiter: "In Großoldendorf nahm der Flugsand schon stark überhand... Holtzpflanzungen und gesäter Sandhaber haben dieser Sandwehe ziemlich Einhalt geboten."

Quellen:

StA Aurich Rep. 241 Msc. B 41 S. 20ff

in H. Wiemann, s.o. S. 112 - 113

 

 

 

Aus der Beschreibung von Fr. Arends, 1824

 

   "Lengen, mit 1519 Einwohnern, ist das größte Kirchspiel in der ganzen Provinz. Mehr wie andere hat dieses Kirchspiel von altertümlichen Sitten und Gebräuchen an sich behalten, auch in der Kleidung zeichnet sich das weibliche Geschlecht noch aus. Spinnen ist im Winter Hauptbeschäftigung von jung und alt. Selbst Kinder haben schon ihre Räder. Die Gebräuche bei Hochzeiten, Kindtaufen, Begräbnissen haben viel Eigentümliches.

   Auf die Schweinezucht legte man sich vorzüglich stark, die Tiere laufen überall frei herum. Der Düngerhaufen liegt hinter dem Haus unmittelbar an der Mauer und nimmt die ganze breite Seite des Gebäudes ein, so daß man darüber fahren oder gehen muß, um ins Haus zu kommen; ein wenig einladender Anblick, jedoch nicht unreinlich, weil immer stark Stroh ausgestreut wird.

   Remels, das Kirchdorf, mit 297 Einwohnern, an der Poststraße nach Oldenburg, besteht meist aus alten, unansehnlichen Häusern, die durcheinanderhin isoliert stehen, fast ohne Gärten und Bäume, ein Fall, den man auf der Gast sonst wohl nirgends findet. Es sieht öde aus. Rund um Remels liegen die übrigen zur Kirche gehörenden Dörfer in ½ bis 3/4 Stunde Entfernung von derselben. Südseits Jübberde, 131 Einwohner, mit dem Gehölze Hoorn, so theils der Commune, theils zu 25 Morgen, der Krone gehört. Westseits, an der Poststraße, Selverde, 105 Einwohner, wobei das kleine, den Interessenten gehörende Gehölz Broek. Nördlich, Groß- und Kleinoldendorf, 183 und 121 Einwohner, welche, so wie Selverde, ein gutes Aussehen haben, mit zum Teil neuen Häusern. Von Oldendorf an, wo viele Schafe sind, dehnt sich die Heide nordseits noch weit aus, überall mit Eichenstubben und Gestrüpp bewachsen, weiterhin viele Sanddünen, die eine ovale Vertiefung umgeben, oft seltsamer Gestalt, theils ganz oder halb mit Heide bewachsen, theils bloßen Sandes, ein Spiel der Winde, die mehrsten mit am Boden kriechendem Heidegestrüpp und alten Zwergeichen besetzt. Das Ganze erinnert an die öden Gegenden des hohen Nordens. Ostseits liegen Poghusen, 75 Einwohner, Spols, 58 Einwohner, Bühren, 161 Einwohner, Groß- und Kleinsander, 135 und 55 Einwohner, kleine, dichtbebaute Dörfer, düstern Ansehns, mit meist alten räuchrigen, mitunter dem Einsturz drohenden Gebäuden  von Fachwerk, wie man im Oldenburgischen und ehemaligen Münsterschen sie gewöhnlich antrifft, aber nicht in Ostfriesland. Ferner die Kolonien Stapel, 81 Einwohner, Meindersfehn, 41 Einwohner, Oltmannsfehn, 22 Einwohner, im Süden Klein-Remels, 54 Einwohner."

   "Man erblickt in Lengen auf weite Strecken bloß Heide und Moor. Der Boden ist außerordentlich steinig, so daß man an manchen Stellen den Acker kaum pflügen kann. Das wenige Meedland an den Wasserzügen ist dargig und schlecht; es kann daher nicht viel Vieh gehalten, folglich wenig Dünger producirt werden. Indessen hilft man sich mit Plackmist aus, wovon jeder jährlich eine große Quantität auf seine Felder bringt und dadurch denselben einen sehr guten Rockenertrag abzwingt, obwohl der Boden grobkörniger scharfer Sand ist und in Heide übergeht, wenn er nur zwei Jahre liegen bleibt; die steinige Äcker überdem sehr mistgierig sind. Lutje Sander hat noch die beste, etwas niedrige Bauäcker, dann folgen Großsander, Spols, Poghausen, Jübberde, Selverde in der Güte; die übrigen sind schlechter. Buchweizen wird häufig auf den Gastäckern gesäet, das Stroh auch verfüttert; Lein bloß in Kornstoppel und im zweiten Jahr der Düngung, 10 bis 12 Bund Flachs von 1 Vatje Saat gebend."

(auch abgedruckt in der Festschrift des Schützenvereins 1951, sowie in den beiden Festschriften der Spar- und Darlehnskasse, ebenfalls teilweise bei H. Wiemann S. 113)

 

Anmerkung

   Diese drei Beschreibungen hat wahrscheinlich zu ihrer Zeit kein Uplengener zu Gesicht bekommen. Sie sind sehr pauschal gehalten. Manches Urteil beruht wahrscheinlich mehr auf Hörensagen als auf eigener Anschauung der Verfasser. Bei einem besseren Kenntnisstand hätten die Beschreibungen differenzierter ausfallen müssen. Der Schwerpunkt der Beschreibungen scheint die Darstellung der Einkünfte und Erträge zu sein, die von diesem Landstrich für die Obrigkeit zu erwarten waren. Den Zugriffen der Obrigkeit standen die Uplengener aber immer zurückhaltend gegenüber, was die Taxatoren gespürt haben dürften.

 

 

 

Das Armenwesen, Geschäfte mit der Nächstenliebe

 

   Wie der Name vermuten läßt, denkt zunächst jeder bei dem Begriff Armenwesen an eine Einrichtung zur Pflege der christlichen Nächstenliebe. Doch bereits bei der Beschäftigung mit den ältesten erhaltenen Quellen macht man eine so nicht erwartete Entdeckung, die scheinbar dem Anliegen der Armenpflege zuwiderläuft.

   Ohne zu erwartenden Ergebnissen zukünftiger intensiver Erforschung dieser Einrichtung vorgreifen zu wollen, soll hier vorerst nur auf einige Beobachtungen hingewiesen werden, die beim Umgang mit den Quellen gemacht wurden, nachdem gerade in einigen Ortssippenbüchern bereits umfangreiches Quellenmaterial veröffentlicht worden ist (Holtland, Bingum, Nüttermoor, Filsum), ohne eine hinreichende Würdigung erfahren zu haben.

   Übrigens reichen die Armenrechnungsbücher fast immer einige Jahrzehnte weiter zurück als die Kirchenbücher mit den Personenstandsangaben, sodaß sie auch als genealogische Quellen interessant sind, wenn man mit der patronymischen Namensgebung genügend vertraut ist.

 

Die Anfänge des Armenwesens

   Ob schon vor der Reformation eine geregelte Armenpflege in den Gemeinden betrieben wurde, ist nirgendwo belegt.

   Erste Hinweise auf eine geregelte Armenpflege enthält die von Graf Enno II. 1529 herausgegebene Kirchenordnung, wonach jede Gemeinde zwei Männer bestellen soll, die sich neben Pastoren und Kirchverwaltern damit befassen sollen, die Not der "Bedeleren", d. h. der gänzlich Mittellosen, zu lindern. Die Einkünfte für diese Arbeit haben sie in der Gemeinde einzusammeln.

   Gräfin Anna ermahnt 1545 in ihrer Polizeiordnung die Pastoren und Kirchendiener zur sorgfältigen Einhaltung ihrer Pflichten den Armen gegenüber.

   In dem Konkordat, das Graf Enno III. 1599 mit den Ostfriesischen Landständen schließt, ist bereits von Kirch- und Armenvögten die Rede.

   Dennoch werden in den lutherischen ostfriesischen Landgemeinden Spuren einer geregelten Armenpflege erst im zweiten Viertel des 17. Jhs. greifbar in Form von Armenrechnungsbüchern. Der Anstoß dazu dürfte von den jetzt genauer betriebenen Visitationen ausgegangen sein.

 

Das Armenrechnungsbuch von 1629

   So beginnt man auch in Uplengen 1629 mit der Führung eines Armenrechnungsbuches (zum Vergleich: in Filsum wird 1642 eine neues Armenrechnungsbuch für ein zuvor verbranntes angelegt. Holtland ebenfalls 1629).

   Doch was enthalten diese Aufzeichnungen?

   Sie enthalten Eintragungen über Personen, die der Armenkasse Geld schuldig sind.

In Uplengen sind diese Schuldner nach Dörfern getrennt aufgeführt.

   Am Anfang stehen die, die schon vor 1629 Geld aus der Armenkasse geliehen hatten, später folgen Eintragungen in Form von kleinen Urkunden, die das Armenrechnungsbuch zu einem Hypothekenbuch werden lassen.

   Die Verwaltung der Armenkasse liegt in den Händen von zwei Armenvorstehern. Die Buchführung, d.h. die Niederschrift der Schuldverschreibungen, die einer gewissen Förmlichkeit unterliegen, wird von den jeweiligen Pastoren vorgenommen. Das ganze geschieht nicht ohne behördliche Aufsicht. Die Aufzeichnungen wurden in regelmäßigen Abständen vom Amt Stickhausen überprüft.

Man kann also sagen, und der Blick auf Filsum und Holtland bestätigen dies, daß die Armenkasse die Funktion einer Bank hatte, die Kredite gewährte und Geld auf Zinsen auslieh. Außerdem nahm sie auch Stiftungen entgegen, die mitunter nicht bar ausbezahlt wurden, sondern der Stifter oder dessen Erben verpflichten sich, für das gestiftete und nicht ausbezahlte Geld die fälligen Zinsen zu bezahlen. Natürlich verlangt eine Bank Sicherheiten. So ist es auch bei der Armenkasse. Der Kreditnehmer haftet mit seinem ganzen Vermögen, speziell aber mit genau beschriebenen Teilflächen seines Landbesitzes (heute eine sehr geschätzte Quelle für alte Flurnamen). In den Urkunden werden weiter der Zinssatz und die Kündigungsfristen vereinbart. Die Zinsen sind jährlich zu Michaelis, am 29. September, fällig, woher der Name Michaeligefälle kommt.

   Eine allmähliche Tilgung wie heute üblich, gab es damals noch nicht. Die Zinsen werden solange bezahlt, bis das geliehene Kapital zurückgezahlt ist. Das zieht sich manchmal über Generationen hin. Ist eine Schuld zurückgezahlt, wird die Ausstellungsurkunde durchgestrichen.

Beim Vergleich der Armenrechnungsbücher von Remels und Filsum stellt man fest, daß die Armenrechnungsführung in Filsum weitaus umfangreicher und ausführlicher ist. Ja, die Filsumer können sogar über eine gewisse Stammkundschaft aus Uplengen verfügen. Außerdem fällt auf, daß in Filsum weitaus höhere Kredite gewährt werden konnten als in Uplengen.

   Welche Schlüsse ergeben sich daraus? Man darf daraus schließen, daß das Geld in Uplengen nicht so flüssig war wie in Filsum. Obwohl Uplengen die Kirchengemeinde Filsum bei weitem an Größe übertraf, war der Wohlstand in Uplengen vergleichsweise geringer. Filsum hatte über die Jümme Zugang zu den Wasserstraßen, d.h. es konnte weit mehr vom Handel profitieren, als dies in Uplengen möglich war. Außerdem war das Land entlang der Jümme wertvoller als die Meeden in Uplengen. Geld wird nun aber einmal durch Handel in Umlauf gebracht. Uplengen war von allen größeren Märkten denkbar weit entfernt. Außerdem stand den Uplengenern zur Ausfuhr ihrer Handelsgüter nur der Landweg offen. Das wirkte sich nicht fördernd auf die Prosperität dieser Gegend aus.

 

   Die Einnahmen der Armenkasse bestanden aus Einkünften von der Uplengener Kirchenmühle, aus den Zinsen von den ausgeliehenen Kapitalien, aus Stiftungen und aus einem jährlichen Zuschuß, dem sogenannten "Stübergeld", von der ostfriesischen Ständevertretung in Emden (Hinweise im Armenrechnungsbuch von Uplengen S. 7, und im Armenrechnungsbuch von Hollen, s. Bd. VI, S. 220f). Zum Vergleich hier ein paar Auszüge aus dem Armenrechnungsbuch von Holtland:

   Die erste Eintragung, das Stübergeld betreffend, findet sich in Holtland 1635

"Den 3. Marty aus dem Collegio zue Embden 5 ½ gl vnd 2 stüber"

1643 "Den 29. Marty Von Johan Wrocklage das Stübergelt von Embden bekommen 2 gl 3 sch"

" Den 19. Nov. Von Johan Wrocklage das Stübergelt Von Embden als 24 sch empfangen

Vnd Wrocklage einen flinderck dafür gegeben, das ers uns hat mittgebracht"

"Anno 1649 den 9. Julius van Johan Wrocklage entfangen van Embden stue<b>ergelt 2 gl 4 sch"

"Anno 1649 Den 14 Sept. van Johan Wrocklage entfangen 24 sch vnd noch two rychs Dahler van Embden van dat stu<b>er geltt ist tho 7 gl 8 sch"

"Noch sechß gulden von Reincke Hayens den 14. 9bris <Novembris> 1653 empfangen, so er vns mit Von Embden aus dem Collegio, so er von dem Landt renten hette bekommen 6 gl"

"Von dem Landt Rentemeister Warnero Conring das Stübergelt alle Jahren abzuefürden, ist 4 gl 8 sch (für die Jahre 1653 - 1661). (s. OSB Holtland S. 79, 81, 82, 83, 85)

    Da die Eintragungen im Uplengener Armenrechnungsbuch spärlicher sind, können die Hollener und Holtlander Eintragungen besser verdeutlichen, worum es beim Stübergeld ging. Die Auszahlung erfolgte durch den Landrentmeister Warner Conring, der Betrag wird als Landrente bezeichnet. Daraus schließe ich, daß mit dem Collegio nicht der Rat der Vierziger der Stadt Emden oder die Stadverwaltung gemeint sind, sondern die Ständevertretung Ostfrieslands, heute Landschaft genannt, die damals auch ihren Sitz in Emden, und zwar in der sogenannten "Klunderburg", hatte. Um dieselbe Zeit war Leonhard Fewen Generalrentmeister der Stadt Emden und Präsident der Vierziger.

   Außerdem flossen der Armenkasse die Einnahmen aus dem Klingelbeutel und den Armenblöcken zu, von denen einer wie allgemein üblich in der Kirche stand (er dient bis heute als Kollektenkasten), die anderen aber in Selverde und bei der Bührener Mühle im Freien standen. Sie waren durch Eisenbänder und Schlösser gesichert und wurden in regelmäßigen Abständen von den Armenvorstehern geleert. Natürlich waren die im Freien aufgestellten Opferstöcke nicht sicher vor Plünderungen.

 

   Noch ein Wort zu den Armenvorstehern. Dieses verantwortungsvolle Amt konnten nur solche Personen übernehmen, die im Falle von Verlusten oder gar Unterschlagungen mit ihrem Vermögen für die Schäden haften konnten. So finden wir unter ihnen nur Vertreter der reichsten und angesehensten Familien Uplengens. Ihr Amt war dem der Kirchenvorsteher gleichgeachtet. Es waren immer nur zwei Armenvorsteher und zwei Kirchverwalter oder -vorsteher tätig, die turnusmäßig aus der Reihe der Heerdbesitzer gewählt wurden. Die Amtszeit betrug drei Jahre.

 

   Über die eigentliche Sozialarbeit des Armenvorstandes geben dann spätere Rechnungsbücher Auskunft, in denen die Aufwendungen für die Bedürftigen verzeichnet sind. Schon im 17. Jh. unterhielt die Armenkasse ein Armenhaus in Uplengen. Ein gewisser Personenkreis erhielt mehr oder weniger regelmäßig Zuwendungen an Nahrung und Kleidung. Verstarb einer der Mittellosen, so wurden seine Habseligkeiten zugunsten der Armenkasse öffentlich versteigert.

   Als mit dem Entstehen der Moorkolonien die Kirchengemeinde Uplengen immer größer wurde, blieb die Arbeit des Armenvorstandes auf die alten Ortschaften Uplengens beschränkt. In den Kolonien wurden eigene Armenverbände gebildet, in denen allerdings der Uplengener Pastor den Vorsitz hatte. Hier sei auf das Beispiel Neufirrels verwiesen. Dennoch können wir den Sterberegistern entnehmen, daß auch Angehörige aus den Moorkolonien im Armenhaus in Remels untergebracht waren.

   In Neufirrel sind Akten erhalten geblieben, die ein wenig Licht auf einige Probleme in der Armenpflege werfen. Hier sei nur daran erinnert, daß um 1837 an den Armenverband Neufirrel von den vorgesetzten Behörden das Ansinnen gerichtet wurde, zwei Brüder, die aus dem Zuchthaus entlassen werden sollten, auf Kosten der Armenkasse nach Amerika ausreisen zu lassen. Natürlich haben die Neufirreler dies weit von sich gewiesen.

  In einem andern Fall kommt es zu einem Prozeß, in dem ein Armenverband den anderen verklagt. Es ging um eine unterstützungsbedürftige Familie, die nach Zwischenahn gezogen war, wo der Vater und Ehemann nach langer, schwerer Krankheit verstarb. Der Armenvorsteher von Zwischenahn ließ nun Nachforschungen anstellen, woher der Verstorbene und dessen Familie gekommen sei, um sich von der Heimatgemeinde die Kosten für die Pfege, die ärztliche Betreuung und die Beerdingung erstatten zu lassen. Die Mühlen der Bürokratie begannen heftig zu rotieren und schließlich fand man heraus, daß die Familie ursprünglich in Neufirrel ansässig gewesen war. So wurde der Armenverband Neufirrel mit den Forderungen des Armenverbandes Zwischenahn konfrontiert. War es nun Bauernschläue oder Schlitzohrigkeit, die den Armenvorsteher von Neufirrel hier eine zögerliche Haltung einnehmen ließ? Als schließlich der Armenverband Zwischenahn seine Forderungen nicht im Guten durchsetzen konnte, mußte die Angelegenheit von höchstricherlicher Stelle in Hannover entschieden werden. Die Forderungen des Armenverbandes Zwischenahn wurden zurückgewiesen und dem kleinen Armenverband der wahrlich nicht reichen Kolonie Neufirrel wurde Recht zugesprochen.

   Soweit einige Eindrücke aus vergangenen Tagen von dem, was wir heute Erfüllung von Sozialaufgaben in einem sozialen Wohlfahrtsstaat nennen.

   Übrigens gingen die Kapitalien der Armenverbände alle fast vollständig in den Inflationswirren des 20. Jhs. zugrunde.

Lit.:

Erchinger, Heinrich: Das Armenwesen von Nortmoor, in: Unser Ostfriesland 1999, Nr. 12, S. 47, Beilage zur Ostfriesen Zeitung vom 28.6.1999

Kramer, Johann H. L.: Zur Sozialgeschichte Ostfrieslands: Die Armenpflege der Diakonie Weener und des Gesamtarmenverbandes Weener-Holthusen (1600 bis 1927), Manuskript - Kopie 1993

Lüken, Dietrich: Armenrechnungsbuch gibt Auskunft. Bemerkenswerte Angaben in Uplengens alten Akten. in: Ostfriesische Sippenforschung, Beilage zu der Ostfriesischen Tageszeitung vom 29. Okt. 1938

ders.: Vergilbte Akten berichten aus der Vergangenheit. (Wir blättern in einem alten Uplengener Armenrechnungsbuch) (1803 - 1834) in Unser Ostfriesland 1952, Nr. 11, Beilage zur Ostfriesen Zeitung vom 18.11.1952

 

 

 

Sagen in Uplengen

 

Wie der Bauplatz für die Kirche in Remels gefunden wurde

   Lüken weiß über die Findung des Bauplatzes und über diesen selbst folgendes zu berichten:

"Die Einwohner Lengens konnten sich über den Platz, auf dem die Kirche stehen sollte, nicht einig werden. Sie koppelten deshalb in der Mitte ihres Landes zwei junge Stiere aneinander. Wo diese sich zum ersten Male legten, musste die Kirche gebaut werden. Dass sich die Tiere natürlicherweise am liebsten dort aufhielten, wo viel Gras war, ist leicht einzusehen. Jedenfalls ist es eigentümlich, dass an der Stelle, wo jetzt die Kirche steht, früher Sumpf gewesen sein muss, obwohl Remels sonst auf einem Sandrücken liegt. Der ganze Kirchplatz ist aufgefahren. Rund herum liegt das Land niedriger, im Süden ist sogar noch ein Stück Sumpfland, das den Namen "Fehnke" trägt. Als im Jahr 1897 das Fundament für den jetzigen Turm gelegt werden sollte, konnte man, obwohl man 3 m tief grub, keinen festen Boden bekommen, sodass man nachher unten Steinbogen schlagen musste, um überhaupt den Bau ausführen zu können. Es wurde nichts als schwarze Sumpferde ausgeschachtet. Dass unten in dem Boden ein Stierhorn gefunden wurde, könnte, wenn man leichtgläubig wäre, als ein Beweis der Richtigkeit der vorhin erwähnten Sage gelten.

   Eigenartig ist ferner, dass beim Ausgraben des Fundaments beim Neubau der Lehrerwohnung <1911> ein alter Steinpfad aus Findlingen aufgegraben wurde, der von Norden her zur Kirche hinführte. Die Steine lagen ebenfalls in schwarzer Sumpferde, sehr tief unter dem alten Lehrerhause." (in: Die Tide, 1922, S. 413 - 415)

Anmerkung:

   Der Bauplatz der Kirche wird der Sage nach mittels eines Gottesurteils gefunden. Diese Sagen sind übrigens weit verbreitet. Was an historischer Wahrheit dahintersteckt, ist schwer zu ermitteln. Die Sage will Antwort auf mehrere Fragen geben: 1. Warum steht die Kirche gerade da, wo sie steht? 2. Wie konnte man wissen, daß dieser Platz der richtige war? 3. Wären auch andere Standorte denkbar gewesen? 4. Wer war berechtigt, den Platz für die Kirche zu bestimmen? Solche Fragen kamen auf, als man über die Anfänge des Kirchbaus nichts mehr wußte. In den Antworten, die diese Sage auf diese Fragen zu geben versucht, ist eine interessante Voraussetzung versteckt, die besagt, daß der Platz, auf dem die Kirche steht, auch schon vorher heilig war, ohne daß man es wußte. Die durch Gottes Geist geleiteten Ochsen konnten das erkennen und machten diesen Ort durch ihr Verhalten für die Menschen kenntlich (Biblische Vorlagen für diese Sage darf man in I.Mose 1,10-22, die Geschichte von Bethel; oder II.Mose 3,1-12, die Geschichte vom brennenden Dornbusch, vermuten). So bestätigt diese Sage - sicher ungewollt - die historische Wahrscheinlichkeit, daß beim Bau der ersten christlichen Kirchen in unserer Gegend an ältere kultische Traditionen angeknüpft wurde. Damit kam man einerseits der bislang heidnisch gewesenen Bevölkerung entgegen, andererseits konnte man die christliche Übernahme eines heidnischen Kultplatzes als Sieg des Christentums über die heidnischen Götter feiern.

   In diesem Zusammenhang sei daran erinnert, daß es in Remels nordöstlich vom Schillbült den Flurnamen "Ollhoff" gibt (auch ein Wald nördlich von Firrel wird so genannt). In der Regel ist damit eine kirchlich genutzte Anlage gemeint. Ob hier die erste Kirchengründung in Remels zu suchen ist, ist unwahrscheinlich, denn dann wäre die mündliche Überlieferung über 700 Jahre alt.

 

 

Hüntjenbörg (s. Wilhelmine Siefkes S. 124, plattdeutsche Version von Dirk Lüken in: blickpunkt 1979 Nr. 4/6, S. 18)

    Der Bewohner der Hüntjenbörg, Graf Hüntje, dem die Kirche in Remels unterstand, hatte befohlen, der Pastor dürfe nicht eher mit dem Gottesdienst beginnen, als bis er, der Graf Hüntje, anwesend sei. Eines Sonntags verspätete sich Graf Hüntje aber so sehr, daß der Pastor annahm, er käme nicht mehr, und begann mit dem Gottesdienst. Graf Hüntje erfuhr davon auf seiner Burg, machte sich zornentbrannt auf den Weg, stürmte in die Kirche und erschoß den Pastor auf der Kanzel. Die anwesende Gemeinde war darüber so aufgebracht, daß sie den Grafen Hüntje auf der Stelle tötete und ihn vor der Kirchtür begrub, damit jeder Kirchgänger für alle Zeiten auf sein Grab treten sollte.

Die ruhelose Seele des Frevlers soll sich aber bis zum heutigen Tage gelegentlich bei seiner früheren Behausung blicken lassen und ahnungslose Spaziergänger vor allem zu später Stunde erschrecken.

(Grabung auf der Burgstelle "Hüntjenbörg" in Remels 1994, s. Kurzbericht in: Jahrbnuch der Gesellschaft für bildende Kunst und vaterländische Altertümer zu Emden 73./4. Band 1993/1994, S. 213.)

 

Anmerkung:

  Die Sage ist nicht besonders originell, sie wird an mehreren Kirchorten so oder ähnlich erzählt. Interessant ist allerdings der Grafenname, der nach Oldenburg verweist (s. o.). Zugleich ist damit eine Erinnerung an das alte germanische Eigenkirchenrecht erhalten geblieben.

Fraglich ist, ob man hinter dem "Aufstand" der Gemeinde eine alte Überlieferung an die Ablösung der Rechte eines einzelnen örtlichen Inhabers der Macht durch die "meene meente" vielleicht im 13. Jh. vermuten darf.

  Eine Bestätigung erfuhr die Sage scheinbar, als man beim Umguß einer Glocke Ende des 18. Jh. in Remels tatsächlich vor dem ehemaligen Kircheneingang einen steinernen Sarg fand, der aus dem Mittelalter stammte. Man stellte ihn am Ostertor auf, bis er 1912 nach Leer gelangte, wo er jetzt im Hof des Heimatmuseums zu besichtigen ist. Der Deckel aus rotem Sandstein (11./12.Jh. aus dem Solling) liegt vor dem neuen Eingang zur Kirche an der nördlichen Turmseite und ist im Laufe der Zeit völlig abgeschliffen. Solche Särge konnten sich nur sehr vermögende Familien leisten.

(weitere Lit. zum Thema Priestermord s. Johann Eilers: "Un do schot se de Pastor stuvdood!" in: Unser Ostfriesland 2002, Nr. 22, Beilage zur Ostfriesen Zeitung vom 21.11.2002)

 

 

Die Normannentür

  (s. Wilhelmine Siefkes, Sagen, S. 158, u. Arno Schmidt, Abriß der Territorialgeschichte, S. 62, und: Die Normannentüren an den alten Friesischen Kirchen, in: Heimatkunde und Heimatgeschichte 1932, Nr. 10, Beilage zu den Ostfriesischen Nachrichten vom 30.10.1932)

   Die Sage knüpft an die vermauerte Nordtür der Remelser Kirche an, die für heutige Menschen zu niedrig ist. Ihre Einfassung besteht aus Granitsteinen. In der Mitte des Rundbogens findet man ein eingemeißeltes lateinisches Kreuz. Die Normannen sollen befohlen haben, diese niedrige Tür einzubauen, damit jeder Kirchgänger beim Verlassen der Kirche gezwungen sei, sich nach Norden hin - also in Richtung der Heimat der Normannen - zu verbeugen.

   Dazu ist anzumerken, daß zu der Zeit der Normanneneinfälle in Ostfriesland in Remels bestenfalls eine kleine Holzkirche gestanden haben kann. Zur Zeit der Erbauung der Kirche im 13. Jh. war die Normannenzeit längst vergessen. Dennoch kann nicht ganz ausgeschlossen werden, daß die Bezeichnung "Normannendör" zu Recht bestanden haben könnte, nämlich wenn man es wörtlich als "nördliche Männertür" übersetzt. Auf der Südseite findet man die Spuren von zwei zugesetzten Türen. Darunter dürfte auch eine Frauentür gewesen sein.

   Der Grund für die geringe Höhe der Tür ist darin zu suchen, daß der Boden um die Kirche im Laufe der Jahrhunderte angewachsen ist, da er als Friedhof diente.

   Gleich neben der vermauerten Tür finden wir ein Halseisen an einer Kette, das als Pranger für die niedere Gerichtsbarkeit diente (seit neuestem durch eine lebensgroße Holzpuppe veranschaulicht).

   Dieses Portal muß schon im Mittelalter vermauert worden sein. Vor Errichtung des jetzigen Westturmes betrat man die Kirche ebenfalls an der Nordseite weiter westlich etwa dort, wo heute innen die Orgelempore endet. Wer sich das Mauerwerk genau ansieht, kann erkennen, daß hier ein Portal zugesetzt wurde.

 

 

Der unterirdische Gang

   Manche alte Remelser behaupten, von der Kirche führe ein unterirdischer Gang zum Ostertor. Andere meinen, er führe sogar bis zur Burg nach Großsander.

   Bis jetzt wurde dieser Gang nicht gefunden.

   Bei der Renovierung des Ostertors fand man allerdings eine verschüttete steinerne Treppe, die in der sehr dicken Nordwand nach oben führt. Heute kann man diese Treppe wieder durch eine neu eingerichtete Tür nördlich vom Hauptdurchgang an der Friedhofseite betreten.

 

 

Der Schuster im Ostertor

   In dieser Sage wird die Bedeutung des Ortsnamens Remels erklärt.

   Einst soll oben im Ostertor ein Schuster seine Werkstatt gehabt haben. Er konnte diese hochgelegene Werkstatt nur über eine Leiter erreichen, mittels der er zu der Luke im Südgiebel gelangte, die den einzigen Zugang zum Dachgeschoß des Ostertores bildete. Daß der arme Mann dort in dem zugigen Dachgeschoß jämmerlich gefroren haben muß, wird nicht berücksichtigt. Weil er mit "Rehm" und "Els" arbeitete, nannte man den Ort Remels.

   Damit ist natürlich keine Erklärung gegeben, die einer wissenschaftlichen Überprüfung standhalten könnte.

   Tatsächlich hat der Ortsname Remels zwei Bestandteile, nämlich rem und els. Der erste Namensbestandteil bedeutet wahrscheinlich langgestreckter Höhenrücken, der zweite könnte die Abkürzung für loh oder loog sein. Loh würde auf Holz hinweisen, Loog würde Dorf bedeuten. Das s ist als Genetiv s anzusehen, das infolge der Abschleifung durch die Umgangssprache von der ersten auf die zweite Silbe gerutscht ist. Ursprünglich könnte der Ort demnach Remsloh oder Remsloog geheißen haben. Es besteht Namensgleichheit mit Ramsloh im Saterland (mundartlich: Raamsel), Ramels/Himmelpforten, Ramsel/Lingen, und Ramelsloh/Seevetal. (s. Aufsatz von Ohling in Feriae Auricanae S. 146)

 

 

Die Wiederbesiedlung Uplengens mit Schweden

   Einer mündlichen Überlieferung zufolge soll Uplengen durch die Auswirkungen des Dreißigjährigen Krieges große Verluste in der Bevölkerung erlitten haben. Die Lücken wurden wieder aufgefüllt, indem sich Schweden hier niederließen. Es soll sich dabei um Hankens, Wolters und David Arens gehandelt haben.

   Auch diese Erzählung läßt sich nicht durch schriftliche Quellen belegen. Wie sehr die Bevölkerung durch den Dreißigjährigen Krieg oder durch die folgenden Pestzeiten dezimiert war, läßt sich nicht genau feststellen. Die überlieferten Listen machen vielmehr den Eindruck, daß die Familien kontinuierlich auf ihren Stellen saßen. Es läßt sich nur ein wirtschaftlicher Niedergang registrieren. Typisch schwedische Namen findet man in Uplengen nicht. Vielleicht sind mit "Schweden" auch nicht Bewohner Skandinaviens gemeint, sondern Bewohner aus der Stader Gegend, die damals zu Schweden gehörte. Die in Erwägung gezogenen Familiennamen findet man schon vor dem Dreißigjährigen Krieg in Uplengen.

 

 

Oll Börg in Spols

   Wie der Name schon sagt, soll hier auf der letzten Geesterhebung vor dem großen Moor im Osten eine alte Burg gestanden haben, von der es weder schriftliche noch archäologische Zeugnisse gibt.

 

 

Dree Pütten und Bentstreekweg in Oltmannsfehn (s. Wilhemine Siefkes, S. 121)

nördlich von Oltmannsfehn

   Hier sollen die Fuhrleute ihre Pferde oder Ochsen getränkt haben, die die Steine vom Abbruch des Kloster Hopels zum Bau der Kirche in Remels und die Glocken des Kloster nach Remels gefahren haben sollen.

   Das Kloster Hopels wurde allerdings erst aufgehoben und abgebrochen, als die Kirche in Remels schon einige hundert Jahre alt war.

 

 

Fähnersplaatz in Großoldendorf

   Hier wohnte die angesehene Familie Hanken, in der das Amt des Fähnrichs erblich war. Wenn die Stelle, wo der Hof gestanden hat, frisch gepflügt ist, kann man noch ein großes Rechteck aus rotem Steingruß erkennen. Hier wäre einmal eine professionelle Ausgrabung nötig. Ansonsten vermittelt nur noch ein altes vergilbtes Foto vom Ende des 19. Jh. einen schwachen Eindruck von diesem einst so stattlichen Hofgebäude.

Lit.:

Lüken, Dietrich: Ostfriesische Sagen, in: Heimatkunde und Heimatgeschichte 1932, Nr. 3 u. 4

ders.: Sage und Geschichte um ein altes Friedhofstor, in: Unser Ostfriesland, 1968, Nr. 11, Beilage zur Ostfriesen Zeitung

 

Ostfriesische Sagen und sagenhafte Geschichten, neu gesammelt von Wilhelmine Siefkes, in der Reihe "Einzelschriften" Nr. 7, Verlag Ostfriesische Landschaft, Aurich 1963

 

Nach Abschluß der Arbeiten am Manuskript erschien:

van der Kooi, Jurjen, u. Schuster, Theo: Die Frau, die verlorenging, Sagen aus Ostfriesland, Leer 2003

 

 

 

Sitten und Gebräuche in Uplengen

 

Hochzeitsbräuche

   Durch einen tragischen Unfall, der sich am 3. Nov. 1752 anläßlich einer Hochzeit ereignete und worüber im Beerdigungsregister berichtet wird, erfahren wir etwas über die Hochzeitsbräuche in Uplengen zu jener Zeit.

   Anläßlich der Hochzeit von Willm Willms mit Taelke Wilts kommt es zu einem folgenschweren Unfall. Die darüber angefertige Bemerkung lautet: "Gerd Gerdes, ein 31jähriger Jüngling aus Spols ... als er am 3t. November <1752> mit seinem Vetter Willm Willms, üm deßen Copulation mit Taelke Wilts, als sogenañter Schwerdtschlager beyzuwohnen, von Groß-Sander nach Remels fahren wollen, ihnen aber unterwegens leyder! entgegen geschoßen worden, und dadurch die Pferde erschrecket, sogleich ausm Spûhr gesprungen. und der Wagen mit allen darauff gewesenen Persohnen ümgefallen; so ist sonderl. gedachter Gerd Gerdes dadurch in solche heftige Alteration gerahden, daß, obgleich gar keine äußerliche Laesion an ihm befunden, er dennoch alsofort ohne Verstand und Sprache gewesen, so dann die inwendige Torminen, und bald hernach den halben Schlag bekommen, auch gar nicht wieder zu sich selbst gekommen, sondern in solchen betrübten Zustande am 7t. Nov. gestorben, und darauff, nach vorgängiger Gerichtlicher Untersuchung und ertheilter Erlaubniß, am 14t. ejusdem begraben worden."

   Das Brautpaar fuhr also mit einem Pferdewagen von Groß-Sander nach Remels, um die Trauung vollziehen zu lassen. Ihm standen sogenannte "Schwerdtschlager" zur Seite, offenbar engste, unverheiratete Angehörige des Brautpaares. Welches ihre genauen Aufgaben und Funktionen waren, erfahren wir bei Schoolmann:

   "Zu anderer Zeit begaben sich der Bräutigam mit seinem Beistand, welcher Schwertschläger genannt wurde, und die Braut mit ihrer sogenannten Brautfrau am bestimmten Hochzeitstage nach Remels (wenn sie in einem andern Dorf des Kirchspiels wohnten), wo sie mit einigen Schüssen bewillkommnet und bei allen Schenkwirtschaften, an denen sie vorbei mußten, angehalten und mit Bier und Branntwein traktiert wurden. Dann verfügten sie sich in die Pastorei und danach mit dem Pastor in die Kirche. Wenn die Zeremonie vorbei war, hatte sich das zugelaufene Volk vor der Kirche aufgestellt und sich mit Stöcken versehen, mit denen sie auf den Bräutigam beim Verlassen der Kirche tapfer losschlugen, so daß dieser öfters eine blaue Haut davontrug, und der Schwertschläger mit dem Stock um sich schlagen mußte, um den ihm anvertrauten Bräutigam vor allzuviel Schlägen zu bewahren."

Es bleibt noch anzumerken, daß sicher nicht jede Eheschließung in dieser gesellschaftlich aufwendigen Form vollzogen wurde. Ärmere Brautpaare begaben sich sicher in aller Stille zum Pfarrhaus, um sich dort in einer kurzen Zeremonie trauen zu lassen.

 

 

Zur Traupraxis

   Vor Einführung der Standesämter 1874 waren für Eheschließungen die Pastoren in Remels zuständig. Die Trauungen fanden keineswegs immer in der Kirche statt, wie man annehmen möchte, sondern oft nur in der Pastorei oder auch auf den Höfen eines der Ehepartner. Bei solchen Haustrauungen scheint es sich um ein Privileg gehandelt zu haben, daß nur in besonderen Fällen gewährt wurde, oder das sich nur bestimmte Familien leisten konnten.

   Wenn in früherer Zeit Trauungen in der Kirche stattfanden, wird dies ausdrücklich vermerkt, so bei der Heirat des Focke Heren aus Groß-Sander am 16.11.1776 mit Frauke Peters aus Spols. Der Pastor setzte das Wort "Templo" hinzu, was "in der Kirche" heißt. Eine weitere Trauung in der Kirche wird ausdrücklich am 11.2.1796 vermerkt.

   Am 24.12.1808, also am Heiligen Abend, finden zwei Trauungen in der Pastorei statt, außerdem eine Trauung am Altjahrsabend desselben Jahres ebenfalls in der Pastorei. Dabei fällt auf, daß alle drei Ehemänner aus Holtland stammten, wo auch alle drei Paare in Zukunft wohnen wollten.

Im Jahre 1810 werden vom 23.12. bis 30.12.  13 Paare getraut, davon

4 Paare am 28.12.

3 Paare am 29.12.

4 Paare am 30.12.

   1816 werden am 18. Mai 4 Paare in der Pastorei getraut.

   Am 2.3.1856 wird wieder erwähnt, daß die Trauung in der Kirche stattfand.

   Aus den Eintragungen von Pastor Junker seit Oktober 1880 geht hervor, daß sehr viele Trauungen Sonntags "öffentlich in der Kirche" stattfanden. Wenn der Tag der Trauung ein Sonntag ist, macht er das dadurch deutlich, daß im Kirchenbuch dem Datum der Name des Sonntags vorangestellt wird. Auch die standesamtliche Eheschließung ist in diesen Fällen am Sonntag.

   So finden z. B. am 5.S.n.Trinitais, dem 24.6.1883 drei Trauungen "öffentlich in der Kirche" statt. Es ist nicht auszuschließen, daß die Trauungen sogar im Hauptgottesdienst stattfanden.

Umso bemerkenswerter ist die einzige Ausnahme, die in diesem Jahr gemacht wurde.

Die Trauung des Landwirts Garrelt Franzen Folkerts aus Kleinoldendorf mit Amke Theyen Wolters aus Selverde, die beide alten angesehenen Bauernfamilien entstammen, wird im Hause des Bräutigams in Kleinoldendorf vollzogen.

 

Die endlose Familie

   Bei der im Vergleich mit der Gegenwart viel geringeren Lebenserwartung der Menschen in früheren Zeiten, waren auch die Ehen von kürzerer Dauer. Der verwitwete Teil war meistens aus wirtschaftlichen Gründen gezwungen, so schnell wie möglich eine neue Ehe einzugehen, besonders wenn kleine Kinder zu versorgen waren.

   So ergibt sich folgendes Phänomen, dargestellt an dem Fall Nanke Nankes in Spols.

Nanke Nankes stirbt 1799 in Spols.

   Er hatte 1788 Seyde Heyen (Hanken) geheiratet und hinterläßt 4 Kinder, von denen das jüngste 10 Tage nach ihm stirbt.

   Seyde Heyen (Hanken) heiratet 1801 in zweiter Ehe Jelsche Menken (Wolters) aus Poghausen. Sie stirbt 1818 und hinterläßt eine gemeinsame Tochter. Die 3 Kinder des Nanke Nankes sind nun Vollwaisen.

   Jelsche Menken (Wolters) heiratet in 2. Ehe 1821 Wübke Weyen (Heyen). Er stirbt bereits im Jahr darauf, 1822. Er hinterläßt eine Tochter erster Ehe und zwei Kinder zweiter Ehe, von denen die älteste Tochter drei Jahre nach seinem Tode stirbt. Der Sohn wandert nach Amerika aus.

Seine zweite Frau verheiratet sich 1828 wieder, und zwar mit Garrelt Monnen Schmidt, Poghausen. Sie stirbt 1841. Aus dieser Ehe gehen 4 Kinder hervor, die alle nach Amerika ausgewandert sind. Nun sind auch die Kinder des Jelsche Menken (Wolters) Vollwaisen.

   Daraufhin heiratet ihr zweiter Mann 1842 Antje Uden Focken. Er stirbt 1850. Aus dieser Ehe geht noch ein Sohn hervor, der ebenfalls nach Amerika auswandert. Antje Uden Focken heiratet nicht wieder und stirbt 1865.

   Damit ist die Kette beendet. Sie reicht von der ersten Eheschließung 1788 bis zum Tode der letzten Ehefrau 1865. Theoretisch wäre eine Fortsetzung denkbar gewesen. Man kann sich vorstellen, wie schwierig in dieser Familie die Erbschaftsregelungen gewesen sein dürften.

 

zusammenfassende Darstellung:

Nanke Nankes

oo 1788 Seyde Heyen (Hanken)

        oo 1801 Jelsche Meenken (Wolters)

                 oo 1821 Wübke Weyen (Heyen)

                          oo 1828 Garrelt Monnen Schmit

                                   oo 1843 Antje Uden Focken

 

 

Zur Taufpraxis

   Anfang des 18. Jahrhunderts wird von geistlicher und obrigkeitlicher Seite wiederholt über die ausufernden Tauffeierlichkeiten geklagt. Wer es sich leisten konnte, versuchte mehr als die erlaubten drei Paten für sein Kind zu bestellen. Pastor Zimmermann vermerkt einmal, daß das Kind zwar sieben Paten habe, er deren Namen aber nicht eintragen werde. Der Geistlichkeit und der Obrigkeit war natürlich nicht die Zahl der Paten an sich ein Dorn im Auge, sondern die damit verbundenen üppigen Geschenke und ebenso üppigen Tauffeierlichkeiten. Die pastorale und landesväterliche Sorge sah darin die Gefahr, daß manch einer sein geringes Vermögen für nichtige Feierlichkeiten vergeuden könnte. Als Beleg für diese Unsitte mag hier eine Bemerkung zitiert werden, die anläßlich der Taufe der Tochter Moder des Haÿe Nannen aus Bühren am 28.8.1728 der Taufeintragung hinzugefügt wurde: "Den 22 Aûg: Haÿe Nannen töchterlein gebohren, ûnd Den 28 wegen NB Mangels des Bires Moder getaufft.", d.h. es gab einen ungewöhnlichen Taufaufschub von 6 Tagen nach der Geburt, weil das für die Tauffeier benötigte Bier nicht rechtzeitig in ausreichendem Maße zur Verfügung stand. Das Kind starb bereits im Oktober desselben Jahres.

   Schoolmann schreibt über die Taufsitten:

  "Bei Kindtaufen fuhren drei Gevattern nach Remels, und zwar bei Knaben zwei Männer und eine Frau, bei Mädchen zwei Frauen und ein Mann. Zu diesen Kindtaufen wurden in alter Zeit das ganze Dorf eingeladen, später aber nur die nächsten Freunde und Verwandten. Bei Ankunft der Gäste erhielt jeder einen Krug Warmbier, bei Haustaufen auch Prediger und Lehrer. Dann wurde das Kind getauft. Nach Verrichtung der Zeremonie wurde der Tisch gedeckt und Butterbrot aufgetragen. Die Hebamme langte das Kind den Gästen und machte dessen Schönheit bemerklich, wofür sie einige Groschen Trinkgeld erhielt. Auch umwanden die Frauen die Männer mit einem weißen Tuch und riefen: Wi hebben jo in de Lur hat." Lur ist ein weißer Leinenstoff. Der Ausdruck "in de Lur hebben" ist eine auch heute noch übliche Redewendung im Sinne von: eine Vorahnung von etwas haben, oder jemanden belauern. Das Loben des Kindes hieß "Lobgetön". Daher kommt der Ausdruck "Kinnertön", den man heute zwar noch kennt, dessen ursprüngliche Bedeutung aber verlorengegangen ist.

 

   1881 werden im Taufregister unter Bemerkungen Angaben über den Ort der Taufe gemacht.

Taufen finden in der Kirche, aber auch sehr oft zu Hause statt.

   Am 12. Juni (=Trinitais), findet in der Schule zu Stapel ein Gottesdienst statt, in dem "vor versammelter Gemeinde" 3 Kinder getauft werden. Alle Kinder sind nur wenige Tage alt.

Am folgenden Sonntag wird ein solcher Gottesdienst in der Schule zu Ockenhausen abgehalten, in dem 2 Kinder getauft werden, die 2 Monate, bzw. 4 Wochen alt sind.

   An dem darauf folgenden Sonntag werden 3 Kinder (aus Klein-Remels, Großoldendorf und Jübberderfeld) in der Kirche zu Remels getauft.

   Am 30.11.1882 werden in der Schule zu Ockenhausen ein Brautpaar getraut und außer dessen erstem Kind noch 4 weitere Kinder getauft.

   Auch in den Schulen von Neufirrel und Neudorf finden Gottesdienste statt, in denen nach Bedarf Taufen vollzogen werden.

 

 

Zur Beerdigungspraxis

   Lassen wir auch hier noch einmal Schoolmann zu Wort kommen:

   "Bei einem Sterbefall wurde die Leiche einige Stunden nach dem eingetretenen Tod durch Nachbarn eingekleidet. Alsdann wurde sie auf eine Kiste gelegt und mit einem weißen Tuch bedeckt. Am andern Morgen legte man die Leiche in den Sarg, wobei jeder Eingeladene Warmbier und Schnaps erhielt. Dazu wurde mit allen Glocken geläutet und die Leute mit Warmbier erquickt. Der Begräbnistag war gewöhnlich drei bis vier Tage nach dem Einlegen. Dazu versammelte sich meist das ganze Dorf. Die Gäste wurden dazu den Tag vorher eingeladen. War die Gesellschaft im Sterbehause versammelt, so wurde - nachdem man zuerst Warmbier getrunken hatte - gesungen. Dann hielt der Prediger die Parentation (Abdanken), worauf die Leiche von den Trägern aufgenommen und unter Gesang, Geläut der Glocken, von sämtlichen Anwesenden gefolgt, zu Grabe getragen wurde. Bei der Beerdigung wurde gesungen: "Nun laßt uns den Leib begraben". Darauf hielt der Prediger eine Predigt in der Kirche, worauf sich alles wieder zum Sterbehause verfügte, wo Warmbier und Butterbrot genossen wurde."

   Von Mai 1881 an macht Pastor Junker unter der Rubrik "Bemerkungen" knappe Angaben über die Art der Beerdigungsfeier. Demnach ist die Beerdigungspraxis nicht einheitlich wie in der Gegenwart gewesen. Offensichtlich spielten Stand und Vermögensverhältnisse eine ausschlaggebende Rolle für den Umfang der kirchlichen Beteiligung an einer Beerdigung.

   Bei Kindern und sehr armen Leuten erfolgt nur "Gesang am Grabe" ohne Begleitung des Pastoren. In den Colonien wird der Lehrer die schlichte Feier geleitet haben.

   Wenn die Eltern es bezahlen konnten, hielt der Pastor auch eine "Grabrede" bei der Beerdigung eines kleinen Kindes, bzw. "nur Danksagung".

   Die volle kirchliche Feier bestand aus "Parentation, Grabliturgie und Leichenpredigt in der Kirche", bzw. auf den Colonien "in der Schule".

   Diese Form wurde gewährt, wenn dafür eine entsprechende Gebühr entrichtet werden konnte.

   Zu Konflikten kam es mit Familien, von denen einige Angehörige Baptisten geworden waren. Hier scheint ein regelrechtes "Tauziehen" um die Beerdigungen stattgefunden zu haben, wobei Pastor Junker oft nichts anderes übrig blieb, als im Kirchenbuch zu vermerken, daß die Baptisten ohne kirchliche Beteiligung die Beerdigung vollzogen haben.

   Bei dieser differenzierten Beerdigungspraxis brauchte Pastor Junker also nicht bei jeder Beerdigung anwesend zu sein, was ihm angesichts der weiten Entfernungen zu den Colonien und der zahlreichen Kinderbeerdigungen eine willkommene Entlastung gebracht haben dürfte. Andererseits wird man ungerne auf Gebühren verzichtet haben, wird aber in Anbetracht der Armut vieler Familien keinen anderen Weg gesehen haben, als auch das kirchliche Angebot einzuschränken. Es kommt hinzu, daß Pastor Junker öfter krank war, eine Folge des aufreibenden Dienstes in dieser übergroßen Gemeinde, so daß öfter Nachbarkollegen aushelfen mußten.

   Unter dem 17.8.1883 steht folgende Bemerkung:

   "Von nun an wird vorläufig die Leichenpredigt ausfallen, weil für den p. l. <= pastor loci, = Ortspastor> zu anstrengend und wo nichts anders bemerkt ist, hat eben bei jedem Begräbnis eine Parentation zu Hause u. eine Liturgie am Grabe u. eine Danksagung in der Kirche am folgenden Sonntag stattgefunden. auf den Colonien gewöhnlich ein Gebet am Sarge, Lit. am Grabe, Pred. in der Schule."

 

Lit.:

Alte Hochzeitsbräuche in Uplengen, in: Unser Ostfriesland 1969, Nr. 6, Beilage zur Ostfriesen Zeitung vom 18.3.1969

Schoolmann, Hinrich: Sitten und Gebräuche in Uplengen, in: Heimatkunde und Heimatgeschichte 1928, Nr. 6, Beilage zu den Ostfriesischen Nachrichten vom 30.6.1928

zugrunde liegen die Ausführungen in Fridrich Arends "Ostfriesland und Jever" 3.Bd., S. 433 u.f., so-wie die Amtsbeschreibungen von 1732

erneute Veröffentlichung in: Unser Ostfriesland 2002, Nr. 14, S. 54 -55, Beilage zur Ostfriesen Zeitung vom 18.7.2002

 

 

 

Mundarten in Uplengen

 

   Über die mundartliche Gliederung der plattdeutschen Sprache in Uplengen wurde bereits in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts eine Untersuchung durchgeführt. Heute würde eine ähnliche Untersuchung kaum noch zu so klaren Ergebnissen kommen. Innerhalb Uplengens läßt sich eine sprachliche Veränderung von Westen nach Osten feststellen, d. h. in Großsander spürt man schon die Nähe des Ammerlandes, während in Selverde das Plattdeutsch der ostfriesischen Geest gesprochen wird. So heißt es mundartlich zwar "Lüttje Oldendörp", aber "Kleen-Remels" und schließlich "Lütt Zanner".

Oder im westlichen Uplengen bildet man den Plural von Baum, Haus und Maus durch die Dehnung des Vokals, als Boom - Boo'm, Hus - Huus, Mus - Muus, im östlichen Uplengen durch die Einfügung des Umlauts, also: Boom - Bööm, Hus - Hüüs, Mus - Müüs.

Lit.:

Janßen, Hans: Die Gliederung der Mundarten Ostfrieslands und der angrenzenden Gebiete, in: Deutsche Dialektgeographie, Berichte und Studien über G. Wenkers Sprachatlas des deutschen Reichs, begründet von Ferdinand Wrede, herausgegeben von Walther Mitzka, Heft XXV, Marburg 1937

 

 

 

Naturschutzgebiete in Uplengen

 

Der Hollsand

   Der Hollsand ist ein jetzt bewaldetes, ehemaliges Flugsand-Gebiet nördlich von Großoldendorf. Der Wind hat hier ähnlich wie auf den Ostfriesischen Inseln höhe Sanddünen aufgeweht. Die höchste Düne liegt südlich des ehemaligen Fußballplatzes und erhebt sich 18,5 m über NN. Sie ist die höchste natürliche Erhebung des ostfriesischen Festlandes. Eine weitere Düne mit dem Namen "Kugelbarg", ca. 15 m hoch, liegt weiter östlich. Ihr Gipfel wurde von einer charakteristischen Kieferngruppe überhöht. Dieser "Berg" war früher ein beliebter Spiel- und Tummelplatz für Kinder und Jugendliche. Von seiner Höhe führte ein breiter Steifen aus gelbem Sand wie ein Wasserfall nach unten. Zu Ostern trafen sich hier die Kinder der umliegenden Ortschaften zum "Eiertrüllen". Die zahlreichen Besuche haben dieser Erhebung geschadet, so daß sie immer mehr an Höhe verlor. Nicht zuletzt führte rowdyhaftes Verhalten von Jugendlichen, die glaubten, mit ihren Motorrädern hier Motocross-Übungen versanstalten zu können, dazu daß der ganze Hügel eingezäunt und der Sandstreifen wieder bepflanzt wurde. Er hat dadurch sein typisches Aussehen und seine Attraktivität verloren, dem Naturschutz ist damit aber Genüge getan worden.

   Eine weitere Attraktion dieses Waldes ist der "Dicke Stein". Man findet ihn nur schwer, denn er liegt hinter dichtem Kieferngestrüpp versteckt etwas südöstlich vom ehemaligen Fußballplatz. Nur mit seinem grauen Rücken ragt dieser Findling, dessen wahre Größe man kaum erahnen kann, aus dem Waldboden. Im Jahre 2002 sollte ihm durch eine Grabung das Geheimnis entrissen werden, das er zu bergen schien. Das Ergebnis dieser Grabung war recht ernüchternd. Er liegt etwas oberhalb des tiefsten Punktes einer von Westen abfallenden Grube, deren Sandfüllung Scherben von Glasflaschen und Reste von Staniolfolie enthielt. Das legt den Schluß nahe, daß der Stein erst in relativ junger Zeit hier positioniert wurde.

  Tief versteckt im östlichen Viertel des Waldes inmitten unberührter Natur steht "Löw sien Bud", eine hölzerne Jagdhütte, in der nach dem Kriege sogar eine Flüchtlingsfamilie wohnte.

Der Flugsand stellte eine ständige Bedrohung der kultivierten Geestflächen von Großoldendorf dar. Bei Grabungsarbeiten im Hollsand konnte man feststellen, daß in geringer Tiefe alter Kulturboden vom Sand überweht wurde. Zur Eindämmung der Gefahr bepflanzte man den Sand mit Strandhafer, der hier noch heute gedeiht. Außerdem förderte man den Bewuchs mit Kiefern und Strauchwerk. So entstand im Laufe der Zeit ein einzigartiges Biotop, das bereits in den 30er Jahren des 20. Jhs. unter Naturschutz gestellt wurde. Leider brannten in den 40er Jahren weite Teile ab, die sich aber bald wieder begrünten.

   Der Hollsand ist die Heimat seltener Pflanzen und Tiere.

   Noch lange nach dem II. Weltkrieg ernteten die Bewohner der umliegenden Ortschaften hier große Mengen an Blau- und Preiselbeeren. Außerdem sammelte man hier die in großen Beständen wachsenden Pfifferlinge und andere schmackhafte Pilze. Es blieb nicht aus, daß die Sammler dabei nicht selten auf eine der ebenfalls hier zahlreich vorkommenden Kreuzottern trafen.

   Nach dem II. Weltkrieg wurde an der Straße von Remels nach Strackholt, die den Wald in nord-südlicher Richtung durchschneidet, eine Gaststätte eröffnet. Sie wurde im Laufe der Zeit mehrfach erweitert und ist ein Grund mit dafür, daß der Hollsand sich zum beliebtesten Naherholungsgebiete in Uplengen entwickelte. Dazu trug auch die Umwandlung der ehemaligen Volksschule in Großoldenbdorf II zu einem Freizeitheim für Jugendgruppen bei.

   Südlich der Gaststätte "Hollsand", wo es auch Parkmöglichkeiten gibt, beginnt der Hauptspazierweg in den Hollsand, von dem ausgehend weitere Wanderwege das Gebiet für den Naturfreund erschließen. Nach ca. 100 m kommt man zu einer wieder bewachsenen Fläche, die nach dem Krieg jahrzehntelang - trotz des Naturschutzes - dem SV Neufirrel als Fußballplatz diente.

Die Inhaber dieser Gaststätte richteten viele Jahre lang das Heideblütenfest aus, auf dem jedes Jahr die Heidekönigin gewählt wurde.

   Heute hat schräg gegenüber der Fahr- und Reitverein Uplengen seinen Trainingsplatz.

In der ersten Hälfte des 20. Jhs. wurde es einigen Siedlern noch gestattet, sich am nördlichen Waldrand häuslich niederzulassen. Ihre Anwesen, die teilweise wie auf Lichtungen liegen, bilden jetzt mit der sie umgebenden Natur eine unzertrenntliche Einheit.

 

 

Das Lengener Meer

   Das Lengener Meer, nordöstlich von Oltmannsfehn gelegen, ist ein ca. 26 ha großer Hochmoorsee, ca. 650 m lang und 500 m breit. Es wurde bereits 1940 unter Naturschutz gestellt. Im Norden und Nordwesten bildet es steile Uferböschungen, im Süden und Südwesten haben sich Verlandungszonen gebildet. Die Wassertiefe liegt zwischen 70 und 150 cm. Das gesamte dieses Meer umgebende Naturschutzgebiet ist ca. 140 ha groß. Es bewahrt Flora und Fauna des Hochmoors.

1981 wurde von der niedersächsischen Landesregierung ein Moorschutzprogramm verabschiedet, um noch einige Reste der Hochmoore zu retten.

   Schon 1979 hatte die staatliche Moorverwaltung Maßnahmen zur Sicherung ökologisch empfindlicher Gebiete eingeleitet.

   Hiervon sind in Uplengen das Neudorfer und das Stapeler Moor betroffen. Auch nördlich des Lengener Meeres wurde 1982 die Schutzzone um die angrenzenden Hochmoorgrünlandflächen erweitert, was nicht immer die Zustimmung der diese Ländereien nutzenden Landwirte fand.

   Im Neudorfer Moor wurde noch bis 1964 Schwarztorf abgebaut. 1980 wurde eine Fläche von 330 ha vom Niedersächsischen Landtag zum Naturschutzgebiet bestimmt. Die damals eingeleiteten Maßnahmen zur Renaturierung des Hochmoores zeigen erste Erfolge.

   Im Stapeler Moor, Gesamtgröße 13 000 ha, besteht noch bis 2005 ein Pachtvertrag zwischen der Abtorffirma und dem Land Niedersachsen. Dennoch sind bereits 600 ha unter Schutz gestellt worden. Weitere 300 ha sind noch für die Abtorfung freigegeben und sind zur Aufstockung von Siedlerstellen vorgesehen.

 

 

   Weitere kleinere Naturschutzgebiete seien hier nur noch summarisch aufgezählt: Tichelboe, östlich vom Nordgeorgsfehnkanal bei Remels;

Hüntjenbörg, nördlich von Remels;

Brook, westlich von Kleinsander;

Dreepütten, nordwestlich von Oltmannsfehn;

Unter Landschaftsschutz steht der Selverder Broek, ein Gehölz südwestlich vom Ort zwischen der Lammertsfehnerstr. und der Ehe gelegen.

Wenn auch nicht unter Schutz gestellt, aber schutzwürdig und für den Naturliebhaber von besonderem Reiz sind folgende Bereiche:

der Höst bei Remels,

die Wiesenlandschaften beiderseits der beiden Ehen,

die Ufer des Nordgeorgsfehnkanals,

die Wallheckenlandschaft besonders bei Groß- und Kleinoldendorf,

die kleinen Gehölze bei Poghausen, Jübberde und Selverde,

sowie der Brink in Spols.

Lit.:

van Dieken, Jan: Ein alter Bauernwald in Uplengen, in: Ostfreesland, Kalender für Jedermann 1954, S. 59

Lüken, Dietrich: Im Naturschutzgebiet Hollsand, in: Unser Ostfriesland, 1954, Nr. 18, Beilage zur Ostfriesen Zeitung

ders.: Feldziegeleien in Uplengen, in: Unser Ostfriesland 1969, Nr. 6, Beilage zur Ostfriesen Zeitung

Wildvang, Dode: Holle Sand! in: Heimatkunde und Heimatgeschichte 1934, Nr. 9, Beilage zu den Ostfriesichen Nachrichten vom 22.9.1934

s. auch: Ostfriesische Fundchronik 2002, in: Emder Jahrbuch für historische Landeskunde Ostfrieslands 2002, S. 260f

 

 

 

Hausmarken in Uplengen

nach Ortschaften geordnet,

innerhalb der Ortschaften nach dem Alter geordnet

 

Bühren

 

Weyert Jelden, 1634    (L)

 

Hoicke Borchmann, 1618      (L)

 

  "       "       1678<?>     (L)

 

Focke Hanken, 1643      (L)

 

Oeye Waldrichs, 1667        (L)

 

Weye Wallers, 1675  ,     , entstanden aus einem W mit Querstrich, das bedeutet wieder die Verdoppelung des W, also W W für Weye Wallers (vgl. Focke Wallers i Selv.)

 

Jelde Siefken, 1677       (L)

 

  "     "     1698       

 

Johann Bruncken (Schwiegersohn d Nanne Oÿen), 1686     , entstanden aus o i e

 

Menûer Haÿen, 1687  

 

Nanne Oÿen, 1687   , (s. Johann Bruncken)

 

Mene Janhsen, 1689     (L gibt Gr.old. als Wohnort an)

 

Mehne Janßen (oo Heÿe Focken), 1691     , ein durchgestrichenes J, das bedeutet eine Verdoppelung, also J J

 

Ubbe Wiltz, 1717       (L) s. Groß-Sander

 

 

Großoldendorf

 

Tamme Fockels, 1675  , Buchstabe T

 

Ernst Harmens, 1675  , aus den Buchstaben E und H gebildet.

 

David Arens, 1687  , 1690    , aus dem Buchstaben A entstanden.

 

Tiabbe Janßen, 1688  , aus den Buchstaben T und J gebildet.

 

Trincke Broers (oo Gerd Bruncken), 1692    , Buchstabe B

 

Weitje Jelschen, + 1699, Marke:   , (s. Trincke Broers)

 

Heye Lowers, 1695   , zwei auf dem Kopf stehende U

 

Gerd Janhsen, 1713   (L)

 

Nanne Sieffken, 1721 N S

 

Hille Gerdes (To d Gerd Janßen, Gr.sa., II.oo Jann Janßen, Gr.old.) 1735 i i , für Jann Janßen.

 

 

Großsander

 

Here Fockens, 1594      (L) <vielleicht verschrieben aus Herd od. Aerd Fockens>

 

Ubbo Sartz, 1618       (L) <muß Ubbo Arts heißen>

 

Wylso Menken, 1618       (L) <muß Wÿlcke Meencken sein>

 

Yrso Hempen, 1618        (L) <muß Heÿo Hempen sein>

 

Hero Hempen, 1618        (L)

 

Dirik Harbers, 1629       (L)

 

Johann Gerdes, 1639       (L)

 

   "     "    1667        (L)

 

Hero Mülder, 1634       (L)

 

 "    "     1641        (L)

 

  "  Wiltes, 1658         (L) <ist identisch mit Hero Mülder>

 

  "  Mülders, 1666        (L)

 

Gerdt Weitken, 1644      (L)

 

Weyert Weriks, 1647      (L)

 

Harmen Heren, 1658        (L)

 

  "      "   1671        , zwei H gekreuzt.

 

Umme Folkers, 1667        (L)

 

Hayo Heren, 1670         (L)

 

Tyabbe Willms, 1672       (L)

 

Heye Focken, 1674        (L)

 

Wiltet Heren, 1674       (L) <Poghausen?>

 

Onne Broers, 1675    

 

Jürgen Janßen, 1675  , ein umgedrehtes U

 

Here Wiltets, 1677       (L)

 

Wiltet Heren, 1702       (L) <identisch mit Here Wiltets von 1677>

 

  "      "    1709       (L)

 

Trinke Janhsen, 1678      (L)

 

  "       "     1797      (L) <Jahreszahl wahrscheinlich aus 1679 verschrieben>

 

Heye Tiarks, 1679       (L) Buchstabe T , wird auch von dem Sohn Harmn Heyen zuerst noch verwendet.

 

Heye Tiarks, 1686       (L)

 

Ubbe Wiltets, 1697       (L)

 

  "    "    1715         (L)

 

 "    "     1722         (L)

 

Harmn Heyen, 1700    , darin ist ein T enthalten von Tjarcks,

 

  "     "   1707    , ebenfalls zwei H

 

Habbe Wiltz, 1705        (L)

 

Harm Wiltz, 1717         (L)

 

Anna Harmens (To d Harm Heren, oo 1688 Gerd Janssen) 1717   , ist die Marke ihres Vaters.

 

Wilt Wilts, 1718         (L)

 

Anna Jelden (I.oo Johann Heye <Hempen>, II.oo 1716 Weÿert Oÿen),

           1720    

 

Heye Heyen, 1721    , ein zu einem A verschriebenes H?

 

Wilt Heeren, 1723        (L)

 

 "     "    1729          (L)

 

 "     "    1729 - 1735          (L)

 

 "     "    1738          (L)

 

Heere Wiltets, 1725       (L) <identisch mit dem vorigen Wilt Heren>

 

Wermcke Weyers, 1724      (L) Frau d Wilt Heeren

 

  "        "    1735      (L)

 

Jan Jürgens, 1726     

 

Amke Heren, 1729         (L) To d Here Wilts, Frau d Gerd Harmens

 

Anne Heeren, 1735        (L) To d Here Wilts

 

 

Jübberde

 

Renke Johanns, 1644    (L)

 

Heye Folkers, 1650     (L)

 

Gesche Berends, 1696      (Frau d Johann Gerdes Weber?)

 

Anna Focken, I.oo Weÿert Weÿers, II.oo 1697 Focke Focken

1697 im Armenrechnungsbuch von Filsum auf S. 100

ein liegendes F, das unten durchgestrichen wurde, für Focken, entspricht der Marke ihres Vaters Focko Aleffs i Ammersum.

 

Focke Focken

1697 im Armenrechnungsbuch von Filsum auf S. 105:    

 

Immen Focken, 1702     (L) <identisch mit Anna Focken?>

 

Grete Janhsen, 1721     (L)  Frau d Brûncke Folckers

 

 

Kleinoldendorf

 

Eilert Gerdes, 1671    , ein liegendes E

 

Adde Broers, 1681  , od.    

 

Moder Iggen (oo Ubbo Ubben), 1686   , ein großes I

 

Hero Albers, 1687   , 1694    , aus E und einem weiteren Buchstaben gebildet.

 

Adde Onnen, 1713   , es enthält den Buchstaben L von dem Vater Onne Lowers.

 

 

Kleinsander

 

Uhde Janßen, 1675  , ein auf dem Kopf stehendes U

 

Focke Wallrichs, 1692   , s. Heye Wallers in Bühren.

 

Heye Heren, Kl.sa. od. Gr.sa., 1692    , wie die vorige Marke, nur gedreht.

 

Ude Weÿers, + 1730, Marke   , ein auf dem Kopf stehendes V statt U

 

 

Poghausen

 

Wolter Teÿen, 1666    ,    ,    ,

 

  "       "     1680   , gebildet aus der Verbindung von T und W auf dem Kopf stehend.

 

Johann Jansen, 1671   , zwei durchgestrichene J

 

Johann Dirks, 1690   ,

 

Teÿe Teÿen, 1690   , der Buchstabe T

 

 

Remels

 

Focko Focken, 1655   , entstanden aus F und H

 

Albert Garrels, 1667        (L)

Auskündiger

 

Igge Heren, 1680   , gekreuzte J

 

Frerich Helwigs, 1680       (L)

 

Hindrich Helwigs, 1691    u.     , <identisch mit Frerich Helwigs?>

 

Oÿe Folckers, 1683   , aus H und L

 

Suncke Heren, 1686 u. 1687      , der Buchstabe T

 

Ede Heÿen, 1686 E H

 

Gebke Gerdes, 1687   , ähnlich wie bei Wolter Teÿen in Poghausen.

 

Garrelt Bolßen, 1686    , drei Kreuze unter einem Bogen

 

sein Sohn Bohle Garrels, 1700 im Armenrechnungsbuch von Filsum

      abgewandeltes Zeichen seines Vaters,  ein Kreuz in einem Bogen,

 

1713 u. 1714 sieht es folgendermaßen aus:

 

Heÿe Uhden, aus Spols, 1693   , gebildet aus H und V

 

Heÿe Wallers, 1689 u. 1693  H,  für Heye.

 

Trÿncke Sÿffken (oo Folkert Folkerts), 1735  T

 

 

Selverde

 

Weie Hanken, 1650        (L)

 

Jelde Tÿabbens, 1672   

 

Rixmet Ubben (oo Johann Renken), 1690     , 1691     , ein umgedrehtes U

 

Focke Wallers, 1693   , wie bei Weye Wallers i Bühren.

 

Gerd Martens, 1697  , 1699   

 

Here Tammen, 1702 im Armenrechnungsbuch von Filsum

auf S. 106:   

 

 

Spols

 

Volckardt Oÿen, 1656 im Armenrechnungsbuch von Filsum

      , sollen wahrscheinlich die Buchstaben F u. O sein,

 

Weÿert Uhden, 1678     , + 1718, ähnlich wie bei Adde Broers in Kleinoldendorf und Johann Dirks in Poghausen

 

Jelde Uden, 1702        (L)

 

Focke Uden, 1702        (L)

 

Lücke Ubben, (Ww. d Rencke Janßen), 1710  L U

 

Fedde Uhden, V , statt U, + 1721.

 

 

Hausmarken ohne Ortsangaben

 

Hinrich Weyers, 1701        (L)

 

Christian Alfs Deepen, 1729       (L) s. OSB Detern 74

 

Kasten Reuter, 1737          (L)

 

Fulke Folckers, 1797         (L)

 

 

Die mit (L) gekennzeichneten Marken sind der Hausmarkensammlung von Dirk Lüken entnommen, die er 1962 veröffentlichte.

 

   Die Überlieferung der Hausmarken in Uplengen ist wegen der schlechten Quellenlage recht dürftig. Nur der kleinste Teil von ihnen dürfte einen Weg in die kirchlichen Archivalien gefunden haben. Lüken hat noch aus anderen Quellen schöpfen können, die er aber leider nicht benennt. Er konnte wahrscheinlich in private Aktenbestände Einsicht nehmen, die heute noch vorhanden sein müßten, wenn sie nicht achtlos vernichtet worden sind. Eine besonders reiche Überlieferung konnte er für Großsander ermitteln. Dort findet sich die älteste Hausmarke aus dem Jahre 1594. Diese Quelle reicht also noch weiter zurück als die Beestbeschreibungen von 1598. Da wir für das 17. Jahrhundert bis zum Beginn der Kirchenbuchführung 1675 außer den Schatzungslisten und kirchlichen Armenrechnungsbüchern keine anderen Quellen kennen, wäre es sehr zu begrüßen, wenn die Quellen, die Lüken zur Verfügung standen, noch einmal zu einer wissenschaftlichen Auswertung eingesehen werden könnten.

   Die hier wiedergegebenen Hausmarken lassen sich bis auf wenige Ausnahmen aus einigen wenigen Grundformen ableiten. Die wichtigste Grundform ist das Kreuz, entweder stehend - dann kann es auch für den Buchstaben T stehen -, oder schräg wie das Andreaskreuz oder der Buchstabe X. Eine andere Grundform läßt sich aus dem Buchstaben A ableiten. Als dritte Form taucht öfter das große E auf, sowohl stehend als auch liegend und in Verbindung mit einem X. Die Formenvielfalt ergibt sich daraus, wie die Enden der Grundform ergänzt werden. Hinzugefügte kleine Striche können aus der Grundform zum Teil komplizierte Gebilde werden lassen. Manchmal ergeben sich daraus die Initialen dessen, der mit dieser Marke eine Urkunde unterzeichnet. Im Laufe eines langen Lebens verändert der Benutzer eines Zeichens dieses, so daß man nicht sagen kann, die Marken seine unverändert tradiert oder gar vererbt worden. Dennoch gibt es Hinweise dafür, daß Söhne die Marke ihres Vaters in veränderter Form übernommen haben. Auch Frauen konnten mit einer eigenen Marke Verträge unterzeichnen.

   Die hohe Zeit der Hausmarken ist das 17. Jahrhundert. Gegen Ende dieses Jahrhunderts und zu Beginn des 18. Jahrhunderts werden die Hausmarken immer mehr durch die Initialen eines Namens ersetzt, bis diese etwas später durch die persönliche Unterschrift ersetzt werden, was das erstrebenswerte Ziel bei einer Beurkundung war. So gilt, daß derjenige, der des Schreibens mächtig war, schon immer mit seinem Namenszug unterschrieben hat und sich keiner Zeichen bedienen mußte, auch im 17. Jahrhundert.

 

Lit.:

Klöver, Hanne: Hausmarken - Unterschriften des Mittelalters, viel Mythos und wenig Realität um Deutung alter Besitzzeichen, in: Ostfriesland Magazin 8/2000, S. 86 - 89

Lüken, Dirk: Uplengener Hausmarken, in: Unser Ostfriesland 1962, Nr. 18, Beilage zur Ostfriesen Zeitung vom 26.10.1962

Maaß, Carl: Die Vererbung von Hausmarken in Ostfriesland, in der Zeitschrift Ostfriesland 1955/4, S. 29 - 32

Ramm, Isa: Wappen, bindendes Treuepfand gegenüber der Familie, in: Unser Ostfriesland Nr. 22, Beilage zur Ostfriesen Zeitung vom 3.12.1987

Raveling, Jakob: Entstehung, Verbreitung und Verfall der Hausmarken, in Ostfreesland Kalender 1983, S. 194 - 198

ders.: Die Hausmarke, das Handzeichen der Bauern und Bürger, in: Ostfreesland Kalender, 1982, S. 121

 

 

 

Aufgelesen:

   "In Stickhausen wird das der Gerdes Heinken Wittwe und ihren minorennen und majorennen Kindern zugehörige Haus mit Garten und 3 Ackern zu Groß-Oldendorf auf 470 Gulden gewürdiget öffentlich daselbst in Frantz Frantzen Haus feilgeboten."

3.4.1786 in "Wöchentliche Ostfriesische Anzeigen und Nachrichten" wieder abgedruckt in Unser Ostfriesland Nr. 20 vom 31.10.1986, Beilage zur Ostfriesen Zeitung.

 

Ein Fall von Spiritismus in Leer

   Oder: Können Geister auf Zinszahlungen bestehen?

   (Pastor J. W. Coeler, Remels, bezichtigt die Ehefrau des Roelf Janssen, Liesabeth, zu Lehr, der Wahrsagerey.)

in: Unser Ostfriesland 1994, S. 67/68, Beilage zur Ostfriesen Zeitung.

 

 

 

Straßen- und Wegeverhältnisse in Uplengen

 

Der Postweg Hesel - Oldenburg

   Im Jahre 1738 ließ der Postmeister Schweers auf seine Kosten einen Damm zwischen Großsander und Moorburg anlegen. Dadurch war es ihm möglich, die Postroute, die bis dahin von Leer über Stickhausen und Detern nach Oldenburg geführt hatte, über Hesel, Remels und Großsander zu verlegen. Von nun an führte eine der wichtigsten Ost-West-Verbindungen Ostfrieslands quer durch Uplengen, was auf lange Sicht den wirtschaftlichen Aufschwung Uplengens fördern sollte.

   Zunächst aber kam es wegen der zu leistenden Reparationen besonders durch Selverde zu Schwierigkeiten, denn die Unterhaltung des Weges wurde nun dem gesamten Lengener Land zur Last gelegt. Die bisherigen Landstraßen von Großsander, Bühren, Remels und Selverde wurden zu Heerwegen für die ordentliche Post umgewidmet, während die Landstraßen von Großoldendorf und Jübberde in Heerwege für die Extrapost verwandelt wurden. Die Landstraßen von Kleinsander, Poghausen und Spols blieben dagegen Gemeindewege.

   Die Bauern von Selverde verlangten die Unterstützung der anderen Kommunen des Lengenerlandes bei der Verbesserung des Heerweges. Sie beriefen sich dabei auf §§ 3 und 4 des Ostfriesischen Landrechts. Währenddessen verschlechterte sich der Zustand des Heerweges laufend. 1754 stellten die Selverder fest, daß bis dahin eigentlich kein Postweg dahin geführt habe, sondern man habe die Postgüter oft mit Kähnen durch die Fohrden bis Groß-Sander gebracht.

   Die Kriegs- und Domänenkammer erließ daraufhin am 25.9.1754 einen Bescheid, wonach bei der damaligen Haupt-Reparation des Weges im ganzen Lande einer dem andern zu Hilfe kommen müsse, die Reparation des Postweges der Kommune Selverde zu schwer falle und Klein-Sander keinen Postweg zu unterhalten habe.

   Trotz der nun vorgenommenen Reparaturen genügte der Postweg bis zum Jahre 1803 nicht den Vorstellungen von einem Heerweg. Er war an verschiedenen Stellen zu niedrig und bestand größtenteils aus "Feld-Spuren und Sand-Fohrden, ohne Schlöte und gehörige Abwässerung zu haben."

   Der ursprünglich Selverder Gemeindeweg wurde deshalb 1805 bis auf 24 Fuß abgegraben und mit Gräben von 6 Fuß oberer Weite versehen, mit Faschinen belegt und mit Sand ausgefahren.

 

Erhebung von Wegegeld

   "In Großsander am Postweg nach Oldenburg wurde Wegegeld erhoben. Von dem Postwagen von Leer nach Oldenburg, der mit 6 Pferden bespannt war, mußte 3 Schaf 15 Witt als ordinäres Wegegeld, als extraordinäres 13 Schaf 10 Witt = 17 Schaf 5 Witt für eine Fahrt entrichtet werden. Das machte im Jahr für 104 Fahrten 66 Reichstaler 12 Schaf. Wenn noch ein Beiwagen mit 2 Pferden bespannt fuhr, betrug das Wegegeld für Hin- und Rückfahrt 11 Reichstaler 2 Schaf im Jahr, für den reitenden Postboten 2 Reichstaler 24 Schaf, so daß die Einnahme insgesamt 80 Reichstaler 11 Schaf betrug.

   Der Pächter betont, daß die Einnahme aus dem Postverkehr für ihn der Grund war, das Wegegeld zu pachten, da der Handelsverkehr gering ist."

(Wiemann, Engelmann, S. 45)

 

Eine kurze Reisenotiz

   1808 reist der holländische reformierte Pastor Hebelius Potter durch Ostfriesland und lernt dabei auch Großsander kennen. Er schreibt:

   "Onze weg bragt ons naar lang sukkelen over groot Sanders in Oostvriesland: hier is eene gemeene herberg, en dus moest hier ook weder stil gehouden worden: de landstreek hier vertoonde niet veel goeds of fraais, - on overzienbare woeste heidevelden, en gemeene boerenwoningen, was alles wat zich aan mijn oog vertoonde. - Eindelijk kwamen wij te Hezel." Übersetzung:

   "Unser Weg führte uns bei langsamer Fahrt nach Großsander in Ostfriesland. Hier befindet sich eine offizielle Haltestelle, darum mußte hier auch wieder angehalten werden. Die Gegend hier offenbarte nicht viel Gutes und Schönes: unübersehbare wüste Heidefelder und gewöhnliche Bauernhäuser, das war alles, was sich meinen Augen bot. - Endlich kamen wir in Hesel an."

(Wiemann, Engelmann, S. 94 - 95)

 

Chaussee-Bau Hesel - Moorburg

   Für verschiedene behuf Anlage der Chaussee von Hesel nach Moorburg in der Feldmark von Selverde, Amts Stickhausen, abgetretene Grundstücke soll Entschädigung durch die Königliche Wegbaukasse geleistet werden. Das Verzeichnis der Grundabtretungen und der dafür erfolgenden Vergütungen wird in der Gemeinde Selverde publiziert und kann bei dem Königlichen Amte Stickhausen eingesehen werden. Weitere Ansprüche können bei der Königlichen General-Wegbau-Commission in Hannover geltend gemacht werden.

   Zeitungsanzeige vom 13.2.1841.

   wieder abgedruckt in Unser Ostfriesland vom 30.1.1991, Beilage zur Ostfriesen Zeitung

 

Spuren des Chausseebaus seit 1840 in den Uplengener Kirchenbüchern

   1840 ist Christian Friedrich Benter, aus Loga, Chaussee-Bau-Aufseher. Er heiratet 1840 die Tochter des Steuer-Einnehmers Döring in Remels.

Chaussée-Aufseher Christoffer Focken Becker, Holtland, + 1840

1841 Chaussée-Aufseher ist Johann Ernst Heinrich Schreibke, er heiratet Frauke Wallrichs Hemkes, aus Jübberde.

1841 heiratet der Chaussée-Aufseher Focke Arend Höfts die Meena J. Behrends, aus Poghausen.

1848 ist Hindericus Berens Groenewold Chaussée-Aufseher zu Groß-Sander.

1849 ist Focke Tammen Hemken Chausséegeld-Einnehmer unweit Groß-Sander.

1853 ist Diederich Hinrich Buss, Gr.-Sander, Chaussé-Wärter. Er wandert 1855 nach Amerika aus.

1856 ist Folkert Hanssen Schoon, Lammertsfehn, bei Remels Chaussée-Wärter.

1859 ist Friedrich Wilhelm Möllenkamp in Remels Chaussée-Aufseher.

1860 ist Gerd Meenken Eyhausen, aus Schwerinsdorf, Chaussée-Arbeiter in Groß-Sander.

1860 wird Jürgen Janssen Gerdes, aus Bagband, als Chaussée-Arbeiter erwähnt.

1865 wird Riechert Gerdes Harders, Groß-Sander, als Chaussée-Arbeiter erwähnt.

1870 wird der Wegbauaufseher Braun in Remels erwähnt.

 

Lit.:

Wiemann, Harm, und Engelmann, Johannes: Alte Wege und Straßen in Ostfriesland, in Ostfriesland im Schutze des Deiches, herausgegeben von Johannes Ohling, Bd. VIII, Norden 1974, S. 29 - 31

 

 

 

Verbesserung der Infrastruktur

 

Der Nordgeorgsfehnkanal

   Der Nordgeorgsfehnkanal durchteilt Uplengen in Nord-Süd-Richtung.

Bauherr war die hannoversche Landesregierung, ab 1866 der preußische Domänenfiskus. Der älteste Abschnitt ist der südliche. Im Jahre 1827 begann man an der Stelle, wo die Hollener Ehe in die Jümme mündet, nördlich von Stickhausen, mit dem Bau des Kanals, indem man zunächst den Unterlauf der Hollener Ehe begradigte und kanalmäßig ausbaute. Hier befand sich seit alter Zeit das sogenannte Walker-Siel. Erst bei Brückenfehn verläßt der Kanal das alte Ehe-Bett und wird zur selbständigen Wasserstraße. An der Mündung des Kanals in die Jümme entstand im selben Jahr das Wohnhaus für den Fehnmeister. Die Anlage erhielt nach dem König Georg IV. von Großbritannien und Hannover den Namen Georgsfehn.

   Erster Fehnmeister wurde Karl Richter.

   Noch im Unterlauf des Kanals zweigt nach 2,75 km der Südgeorgsfehnkanal ab, mit dessen Bau 1828 begonnen wurde. Die beiden im Entstehen begriffenen Fehnsiedlungen wurden das Norder-Georgs-Fehn und das Süder-Georgs-Fehn genannt, heute umgangssprachlich noch als Norderfehn und Süderfehn gebräuchlich.

   1837 war der Kanal so weit gediehen, daß man in Nordgeorgsfehn die 1. Schleuse bauen konnte.

Nachdem der Kanal die Länge von 6,35 km erreicht hatte, wurde in westlicher Richtung eine Inwieke angelegt. Im Jahre 1863 hatte der Kanal bereits eine Länge von 8 km erreicht.

1872 wurden die Bauarbeiten fortgeführt. Der Kanal erreichte nun eine Länge von 18,51 km und reichte bis zur Neudorfer Brücke, wo die Arbeiten 1891 zunächst wieder ins Stocken kamen.

1884 wurde die Schleuse II eingerichtet und 1886 die Schleuse III. in den Jahren von 1886 bis 1889 wurden die notwendigen Kanalbrücken bis Neudorf erstellt.

   Ab 1889 lassen Arbeiter am Nordgeorgsfehnkanal Amtshandlungen in der Kirchengemeinde Uplengen vollziehen.

   Im Jahre 1904 begann man mit der Verlängerung des Kanals bis zum Anschluß an den Ems-Jade-Kanal bei Marcardsmoor. Wegen der Verzögerungen während des 1. Weltkrieges wurde dies Ziel erst 1922 erreicht. Damit war eine Wasserstraße erstellt, über die man von Uplengen zu Schiff sowohl Emden und Wilhelmshaven als auch Leer erreichen konnte. Dadurch konnten Handelsgüter aller Art preisgünstig nach Uplengen transportiert werden.

   Kaum war der Kanal vollendet, wurde er aber von der Entwicklung des Verkehrs auf der Straße und auf der Schiene überholt. So erlangte er nicht mehr die wirtschaftliche Bedeutung, die ihm ursprünglich zugedacht gewesen war. Beim Güterverkehr orientierte man sich in Uplengen zunehmend an der Bahnstrecke Leer - Oldenburg, die zwar weit südlich an Uplengen vorbeiführt, deren Bahnstation Augustfehn für Uplengen aber relativ problemlos zu erreichen war.

   Nach Fertigstellung des Kanals wurden die Schleusen I bis IV auf Elektrobetrieb umgestellt.

Die Gesamtlänge des Kanals beträgt 31.75 km und wird insgesamt durch 8 Schleusen unterbrochen. Durch die Schleusen I bis V wird das Wasser von unterhalb der Schleuse I im Mittel um + 1,10 m über N.N. bis oberhalb Schleuse V auf + 9,20 m über N.N. aufgestaut. Zwischen den Schleusen V bis VI liegt die sogenannte Scheitelteilung, und von der Schleuse VI bis VIII am Ems-Jade-Kanal fällt der Wasserspiegel wieder auf + 4,84 m über N.N. ab.

   Der Nordgeorgsfehnkanal darf neben dem ausgebauten Straßennetz in Uplengen als das größte und umfangreichste von Menschenhand erstellte Bauwerk betrachtet werden. Wenn er auch seine eigentliche wirtschaftliche Bedeutung verloren hat und durch den Verfall einiger Schleusen für den Frachtschiffverkehr unbrauchbar geworden ist, so bleibt er bis zum heutigen Tage landschaftsprägend für ganz Uplengen. Die moderne Freizeitgesellschaft hat ihm längst eine neue Bedeutung zugewiesen als Anglerparadies. In Teilabschnitten ist er auch heute noch geeignet, Ausflügler auf historischen Schiffen sich in längst vergangene Zeiten zurückversetzen zu lassen und dabei in froher Gesellschaft die langsam vorübergleitende reizvolle Landschaft zu genießen.

 

 

Autobahnanschluß

Seit neuestem hat Uplengen Anschluß an das Bundesautobahnnetz. Die Strecke Oldenburg - Leer führt südlich von Jübberde durch einsame Niederungsgebiete, so daß der eilige Benutzer nichts von den Besonderheiten Uplengens bemerkt. Dennoch hat die Fertigstellung dieser Strecke bereits zu sichtbaren Veränderungen in der Struktur Uplengens geführt. Dadurch, daß südlich von Jübberde eine Auf- und Abfahrt für Uplengen geschaffen wurde, verwandelte sich die Straße von Remels nach Jübberde zum Autobahnzubringer, dem etliche Häuser in Jübberde weichen mußten. Am 18.6.1988 wurde ein Autobahneröffnungsfest gefeiert. In der Nähe der Auffahrt entwickelte sich sehr schnell ein großes Industriegebiet in Jübberde. Remels wird verkehrsmäßig durch die Umleitung des Fernverkehrs entlastet und kann sich als Einkaufszentrum der Region weiterentwickeln, wobei der zunehmende Nord-Südverkehr eine entschärfte Verkehrsführung durch den Ort verlangt.

1987 wurde für 160 000 DM die Spolster Brücke sanier