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In memoriamJürgen Morian, * 10.5.1923; + 4.9.2001 |
hs. 8 An Beambte Zu Stickhausen pp Wir haben auß Eurem Unterthänigsten Bericht Vom 10.ten dieses mit mehreren gnädigst ersehen, wie und auff was weise der Müller Zu Rau= de, Johan Johansen, dem Erbpfachts=Briefe gemäß, sich mit der Rauder Gemeine, in spe= cie denen beyden Dörffern Raude und Holte, über die Praetensiones, so diese an unser dor= tige, dem Besagten Müller in Erbpfacht Verlie= hene Mühle (dabeVor gemachet,) Verglichen habe, daß er nemlich für den gäntzlichen Abstand allsolcher Praeten= sionem, der Besagten gemeine ein Capital Von 100. Rhthlr, womit diese jenem Ver= Heuret? gewesen, remittirt und nachgelaßen, auch daneben denen armen daselbst 150. schthlr, so sie auff der Mühlen Vorgestrecket gehabt. Vermöge des Armen=Protocolli würck= lich abgetragen, und endlich für die 100. Rhthlr., so er über das alles der dortigen Gemeine Zu beZahlen angenommen, und wel= che diese der Kirchen daselbst geschenket, Zur anderwärtigen Versicherung sichere Vier Aecker auff dem Trindel unterpfändlich Verschrieben habe; Dann aber wir Zu unserer Völligen Versicherung nöthig Zu sen erachten, daß mehrbesagter Müller auch die noch unbezahlte 100. schthlr der
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Kirchen fördersahmt abtrage; als ist Unser gnädigster Befehl an Euch hiemit, daß Jhr ihn daZu (und die Kirchen= Vorsteher, daß sie den Müller über sothane Gelder coram Protocollo quitiren) anhaltet, und dar= auff uns den Extractum Protocolli, dar= in solche Quitung enthalten, wie auch den Extractum des Armen Protocolli, worinn die Bezahlung der 150. schlthlr Bescheiniget wird, nicht weniger die Copy des Zwi= schen dem Müller und denen Eingeseßenen Zu Raude und Holte am 3.ten Octobr: 1709. getroffenen Vergleichs, und Zwar alles in forma probante innerhalb Vier Wochen in Unterthänigkeit einsendet: <fehlt eine Zeile> <nächste Seite> <fehlt eine Zeile> nur eine Bloße abschriffl ohne vidimato darin Vorgefunden, welches Wir Euch hie Verwiesen haben wollen. Jhr Verrichtet an obigem Unserem Gnädigsten Willen und Wir Verbleiben Euch mit Gnaden wolgewogen. Geben auff p Aurich den 24.ten Julii, Anno 1721. <3 Kürzel> Exp. d. 28. ej. |
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Diese Auszüge aus einem der ältesten Armenrechnungsbücher von Rhaude, welches nicht mehr erhalten ist, konnte Jürgen Morian bei seiner Arbeit über die Geschichte der rhauder Mühle finden. - Diese Extracte sind nicht mehr in der Übersicht über noch ausstehende Obligationen aufgeführt: siehe die Aufzählung über die vier Armenrechnungbücher: |
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hs9------------Durchlauchtigster Fürst Gnädigster Herr, |
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hs 12: pag: 133. Extractus Rauder Armen Protocolli Laut dieses Bescheinige Ich Coop Haen, daß ich auff mein dienstliches suchen von denen Armen Vorstehern, alß Garrelt Weers, Berend Janßen, Johann Willen die Summe der pfennige von das Capital in der Mühlen als 50 schlthlr., dico Fünffzig Zu 15 schaep gerechnete thaler empfangen, welches Geld ich Zu meinem Nutzen angewend. Damit obengemelte Armen Vorstehern in ansehung der Armen ihre schadelose beZahlung an Capital und Rente Versichert, setze Zum gewißen unter= pfande die Gose Meede, worauß in fall der MißZahlung erfolget Sie sich beZahlet machen Können, daß dieses mein ernster wille und Meinung, Bescheinige Ich dieses, mit meinem untergeschriebenen Nahmen. Raude den 1. Maii 1711 |: Unterstundt :| Coop Haen mein Hand |
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