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Vor allem landwirtschaftliche Fahrzeuge möchte die Gemeinde Westoverledingen gerne aus dem Tjücher Weg in Ihrhove verbannen. Doch dagegen regt sich Widerstand bei Landwirt Heinrich Sanders aus Großwolde.(GA-Foto: Radtke)

Rechtsstreit um Straßennutzung

Von Günter Radtke (GA v. 11.5.2001)

    JHRHOVE/GROTEGASTE. "Was Recht ist, muß auch Recht bleiben", sagt der Großwolder Landwirt Heinrich Sanders und will nun vor dem Oldenburger Verwaltungsgericht klären lassen, ob die Gemeinde Westoverledingen den Tjücher Weg in Ihrhove einfach für den Durchgangsverkehr sperren darf oder nicht. Die Straße wird seit Jahrzehnten hauptsächlich von Großwolder Landwirten genutzt, die die Raiffeisen-Genossenschaft am Jhrhover Bahnhof ansteuern.

   "Damals, in den 70er Jahren", erinnert sich Heinrich Sanders, "ist der Tjücher Weg von der Landwirtschaft im Rahmen der Flurbereinigung bezahlt worden." Vor allem die Landwirte, deren Höfe östlich der Bundesstraße 70 liegen, hätten ein großes Interesse daran gehabt, über den Tjücher Weg direkt zur Genossenschaft zu gelangen. Denn so hätten sie mit ihren  landwirtschaftlichen Maschinen nicht durch den Ihrhover Ortskem fahren müssen und wären den Anwohnern dort auch nicht zur Last gefallen.

   Jahrzehntelang sei das so gewesen. Und nun habe die Gemeinde im vergangenen Jahr plötzlich das Durchfahren des Tjücher Weges zwischen Großwolder Straße und Bahnlinie untersagt.

   "Teileinziehung des Tjücher Weges" heißt das im formellen Verwaltungsdeutsch und besagt, daß den 500 Meterlangen Abschnitt des Tjücher Weges - mit Ausnahme der Anlieger - keine Kraftfahrzeuge passieren dürfen. Das hatte der Gemeinderat so beschlossen und öffentlich bekannt  gemacht. Dagegen legte Heinrich Sanders fristgerecht Widerspruch ein. "Die landwirtschaftlichen Zweigvereine Ihrhove und Völlen sowie andere Großwolder Landwirte", berichtet Sanders auf Anfrage, "wollten  auch Widerspruch einlegen, haben aber den Termin verpaßt." So sei er nun als einziger in das Verfahren involviert. Sein Widerspruch wurde aber abgelehnt. Deshalb geht er jetzt den nächstmöglichen Weg und hat Klage  beim Verwaltungsgericht Oldenburg eingereicht. Darüber unterrichtete unlängst Bauamtsleiter Werner Reimers den Tiefbau-Ausschuss des Gemeinderates.

Im Rathaus heißt es, die Teileinziehung der Straße sei korrekt. Sie sei zwar damals im Zuge der Flurbereinigung gebaut worden, doch Anfang der 80er Jahre sei für das betreffende Gebiet ein Bebauungsplan aufgestellt worden. Dabei sei der Tjücher Weg als Anliegerstraße und nicht als Wirtschaftsweg worden. Folglich hätten die Landwirte schon zu jenem Zeitpunkt auf ihre gezahlten Beiträge hinweisen und ihr Veto gegen den Bebauungsplan in dieser Form einlegen müssen.

Wer von  beiden mit seiner Einschätzung richtig liegt, das wird das Verwaltungsgericht demnächst entscheiden. Einen kleinen Teilerfolg hat Heinrich Sanders aber schon verbucht:

   Die von der Gemeinde  aufgestellten Durchfahrt-Verbotsschilder am Tjücher Weg mußten auf Anordnung des Landkreises Leer wieder entfernt werden, weil es sich um ein noch schwebendes Verfahren handelt. Außerdem, so war zu hören, seien die von  der Polizei zwischenzeitlich gefertigten Anzeigen gegen Landwirte, die den Tjücher Weg trotzdem entlang gefahren seien, ebenfalls zurückgezogen worden.