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Gemeinde-Ordnung

Denkmal, Versammlungsstätte

Bürgermeisterwahl

Urgeschichte des Ortes

Geschichte der Burg (besser: des Steinhauses)

Geschichte des Ortsteils Grete

Geschichte des Paterweges

Geschichte des Ortsteils Glansdorf

Ein altes Luftbildfoto von H. Manitzke. Rechts die neue Siedlung hinter der Molkerei ist noch nicht erschlossen. Die umwaldete Wiese unten ist der Collinghorster Sportplatz. Links unten das große Gebäude ist die Schule mit der Turnhalle und dem Schulsportplatz.

Bauen in Wallheckenlandschaft?

 Ein schon “betagtes” Luftbild (Aufn. Manitzke) von dem geplanten Baugebiet in der Wallheckenlandschaft nördlich von Collinghorst, veröffentlicht im OMa 6/2201, S. 98. Der Artikel dazu (S. 68f) von Eva  Requardt-Schohaus “Wohnen auf den heiligen Hügeln” wiederholt leider die alte Namens-Interpretation aus der Germanen-Welt, die Siegfried Hopkes hinlänglich und sachkundig wiederlegt hat.

Einst Versammlungsort, jetzt Gedenkstätte

von Heinrich Roskam, Rhaude. In: Friesische Blätter, Februar 1971, Nr. 2, 8.Jhg.

   Am 7. Mai  1922 fand die Einweihung des Denkmals für die Gefallenen und Vermißten der Gemeinde Collinghorst im ersten Weltkrieg (1914 - 1918) statt. Die Einweihungsrede hielt Hauptlehrer Hermann Gils aus Collinghorst. Er selbst hatte als Infanterist diesen Krieg mitgemacht.

   Durch dieses Denkmal erhielt der sog. Vispelingboom eine neue Bestimmung. Bis kurz vorher hatte der künstliche Hügel mit der Dorfeiche in der Mitte noch den Gemeindemitgliedern als Versammlungsplatz zu wichtigen Beschlüssen gedient. Auch in Collinghorst wurde damals durch Bestimmung der Weimarer Verfassung zum ersten Mal ein Gemeinderat vom Volke gewählt. Dadurch wurde dem Dreiklassenwahlrecht ein Ende gesetzt.

   Natürlich hat die Bezeichnung "Vispeling" nichts mit einer Wispel (Wespe) zu tun, sondern resultiert aus dem lateinischen Begriff der vis justa: Diese vis justa beinhaltet die vom Inhaber einer Zwangsbefugnis, wie Richter, Hausvater, Vormund etc., in angemessenen Grenzen gehaltene Zwangsnötigung (Burrichter, Deichrichter, Sielrichter und  Olderling bei den früheren Zünften). Unter dem Vispelingbohm wurden von der Bauernschaft unter dem Vorsitz des Burrichters einst die örtlichen Willkühren mit dem Willen der Berechtigten beschlossen sowie Ordnungsstrafen und Anordnungen verkündet. Sie waren handschriftlich bis zu dem Zeitpunkt im Hause von Albert Roskam noch vorhanden, als im April 1945 die fremden Soldaten hier einrückten

   Ähnliche Anlagen wie  der Vispelingboom in Collinghorst mögen auch an anderen Orten innerhalb unserer engeren Heimat gewesen sein. Im Saterland bei der Kirche von Ramsloh wurde mir die Stelle gezeigt, die man dort mit Upstalsboom  bezeichnete. In Holtrup bei Aurich ist ebenfalls noch ein solcher Hügel vorhanden. Der Upstalsboom in Rahe bei Aurich war dagegen der Versammlungsplatz der dazu Bestallten der Sieben Seelande. Hier wurden die sog.  Avorkoeren, die für den Bereich der Sieben Seelande Gültigkeit hatten, beschlossen und verkündet.

Gemeinde-Ordnung des Kirchspiels Collinghorst

von Heinrich Roskam, Rhaude. In: Friesische Blätter, Februar 1971, Nr. 2, 8. Jhg.

   Im Ostfriesischen Landrecht, das von  Matthias von Wicht um das Jahr 1746 aus alten Handschriften druckfertig gernacht wurde und dann bei Tapper in Aurich erschien, ist im Buch 3, Kapitel 100 von der Averkoeren die Rede. Wie der Name sagt, galten diese  Verordnungen für das gesamte Friesland, für die Sieben Seelande. Diese "Überkühren" sind ein Beistandspakt und regeln die Grenzen und Rechte der einzelnen Seelande zueinander. Sie wurden am Upstalsboom bei  Aurich von den Abgesandten der sieben friesischen Seelande angenommen.

   Im Gegensatz dazu waren die Willkoeren ein mit dem ausdrücklichen Willen erwähltes Recht. Dieses Recht konnte sowohl für das Gebiet eines Seelandes als auch für einzelne Kirchspiele und Bauernschaften gelten. Es regelte die Eigentumsverhältnisse der Interessenten und war somit lokales Recht.

   Die Willkühren der  einzelnen Bauernschaften waren in den wenigsten Fällen aufgeschrieben. Sie bestanden aus mündlichen Überlieferungen, waren daher sehr ungenau und gaben oft zu Streitereien Anlaß, die manches Mal in Schlägereien ausarteten. Solche Streitigkeiten sind uns bekannt zwischen Rhaude und Collinghorst, Rhaude und der Fehnkompagnie, Collinghorst und Holte, Roggenbarg (Johanniterorden) und Barge, Nortmoor und Brinkum.

    Die daraus entstandenen Gerichtsverhandlungen sollten auf Grund von Aussagen alter Leute entschieden werden. Die Prozesse zogen sich manchmal über Jahrzehnte hin. Um diesem Übel abzuhelfen, mußte die Regierung zusehen, die mündlichen Überlieferungen möglichst zu sammeln.

   Der erste Versuch hierzu datiert vom 30. April 1780 und geht von dem damaligen Herrscher Ostfrieslands, dem König von  Preußen aus. Der Amtmann von Stickhausen, von Glan, berichtet am 11. September desselben Jahres, daß nur in Detern ein geschriebenes Bauernrecht vorhanden sei, daß aber der dortige Bauernrichter Harm Harms das vom Jahre  1658 stammende Original nicht auffinden könne. Ein Extrakt (Auszug) sei jedoch ad acta vorhanden.

   Am 21. Juni 1792 wurden die 14 Kirchspiele innerhalb des Amtes Stickhausen aufgefordert, ihre vorhandenen Gewohnheitsrechte   aufzuzeichnen   und beim Amt einzureichen. Es antworteten bei uns nur die Kirchspiele Rhaude-Holte, Collinghorst, Breinermoor und Backemoor mit Schatteburg  ausführlich. Neuburg gab einen negativen Bescheid.

   Die Willküren des Kirchspiels Collinghorst lauteten wörtlich wie folgt:

"Staatsarchiv Aurich, Rep. 5/580, Justizsachen

Auf das am 10. Juli zugesandte Circular-Rescript über die in Dörfern und Communen hergebrachten und befindlichen Rechte, Statuten und Gewohnheiten: Weil aber davon wenig schriftliche Dokumente vorhanden, so  muß man sich auf Gewohnheit von undenklichen Jahren berufen, welches zum Teil hier folget, als

1. Haben Bauerrichter die Aufsicht über alles, was die Commune gemeinschaftlich angehet, als über Gemeindewege,  Tillen, Pumpen, Wasserleitungen, Wälle, Hecken, Holzungen.

2. Können Bauerrichter Zusammenkünfte der Gemeinde anordnen, und wer auf die bestimmte Zeit nicht erscheinet, sogleich ohne alle Rücksicht durch ein Pfand bestrafet werden.

3. Die Heerwege im Dorfe werden von den Interessenten allein gemacht und hat jeder darauf sein Pfand. Die Heerwege außerhalb des Dorfes werden von den Interessenten, den  Häuslingen und Colonisten gemeinschaftlich gemacht Die Heerwege gehen bis Jan Hinkens Haus in Schatteburg und bis zur Rau-der Grenze, Der Torfweg wird von den Interessenten, Häuslingen und Colonisten, die denselben  mitbrauchen, gemacht.

4. Ist jeder Interessent (die Häuslinge und Colonisten haben gar kein Recht) gehalten, wenn er Leim (Lehm) oder Sand aus der Gemeine-Weide gräbet, das Loch zu schlichten, wo nicht, so kann der Bauerrichter ihn dazu anhalten und strafen.

5. Haben Eingesessene im Dorf nebst Colonisten volle Freyheit, ihr Wasser vom Dorf, Gemeine Weide, Länder und Moratzen nach den Sielen zu leiten, wohin  es allezeit geflossen ist.

6. Muß jeder Interessent, Häusling und Colonist für jedes Haus und jede Kuh gegen ein Diemath Meetland zum Siel contribuieren, ohne dafür das Weidegeld zu kürzen.

 7. Gänse weiden und Plaggenslich ist wegen der geringen Weide vor Jahren abgeschattet.

8. Häuslinge und Colonisten dürfen keine Pferde halten, für eine Kuh müssen sie 30 Stüber geben. Vor langen Jahren haben sie auch ein höheres Weidegeld bezahlet, nämlich 40 Stüber.

9. Wenn der Bauerrichter einem Interessenten, Häusling oder Colonist als straffällig ein Pfand abholen, und derselbe es nicht in 8 oder  höchstens 14 Tagen wieder einlöset, so können Bauerrichter solches nach Bekanntmachung verkaufen.

10. Müssen diejenigen, welche Bau- oder Weideland an der Commune Weide liegen haben, allein den Wall erhalten und ihr Land befriedigen: als Jan Harms und Wilke Anthons aus Bakemohr, Jan Hinken und Harm Berent zu Schatteburg als auch verschiedene aus der Hol-ter Commune, wie auch die hiesigen Eingesessenen nebst den Colonisten.

11. Anno 1751 ist gerichtlich ausgemacht, daß diejenigen Torfmohrte, welche an die Gemeine Weide grenzen, worunter Jan Hinken, Harm Berents und Albert Nannen zu Schatteburg mit gehören, daß das  ausgegrabene Leeg-Mohr zur hiesigen Gemeine Weide liegen bleiben soll.

12. Sind vor undenklichen Jahren die Moratze, soweit unsere Grenzen strekken, unter die Gemeinde verteilt, und zwar im Osten bis die Interessenten von Raude und Johanniter-Orden, im Süden soweit das Wildemorgensmeer strecket, im Westen an das Leerder Amt, als Volmhusen und Ihren."      

Es stand im GA (vor 50 Jahren) (GA v. 1.8.2001):

 Collinghorst. Nach der Neuwahl des Gemeinderates in der Gemeinde Collinghorst wurde die Wahl des Bürger- meisters vorgenommen. In Anwesenheit des Oberkreisdirektors Schuster und des Kreisamtsmanns Kuhlmann eröffnete der bisherige kommissarische Bürgermeister, Kreisinspektor Casimir, die Gemeinderatssitzung. Die  Wahl des Bürgermeisters ergab drei Stimmenthaltung und acht Stimmen für das Gemeinderatsmitglied Fokko Marks, der hier seit langem ansässig ist. Im zweiten Wahlgang für den stellvertretenden Bürgermeister wurde der Behörden- angestellte Christoph Harms mit gleicher Stimmenanzahl gewählt.

Im Jahre 1933 hatte Kollinghorst 1.488 Einwohner.

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Die Mitglieder des Arbeitskreises Heimatforschung studierten mit großem Interesse eine Collinghorster Ortskarte aus dem Jahre 1874. Foto: Frank  Groeneveld
   Der Büchertisch enthielt wieder viele Anregungen für die langen Winterabende. Nach einigen Erläuterungen zu neuerschienenen Heimatbüchern durch Joachim Feldkamp und Günter Graepel erhielt  Frerich Buscher das Wort.
   Anknüpfend an die Berichte während des letzten Treffens über die Burg in Stickhausen hatte Buscher in Zusammenarbeit mit dem Langholter Familienforscher Michael Till Heinze Material zu der Geschichte der Burg bzw. dem Steinhaus von Collinghorst mitgebracht. Darunter befand sich eine sehr interessante
   Originalkarte des Geestdorfes aus dem Jahr 1874.
   Dort, wo sich ehemals die Gärtnerei Grünefeld an der Bundesstraße 438 befand, soll vor mehreren hundert Jahren ein Steinhaus gestanden haben, welches im Volksmund "Die Burg" hieß. So wie für die Kirche war auch für dieses steinerne Haus eine Anhöhung aufgeschüttet worden. So weit es sich erforschen ließ, hatte der Collinghorster Frerich Buscher eine Liste der Namen jetziger und früherer Gebäudebesitzer für das Steinhaus und deren  Umfeld erstellt.
   Diese aus kirchlichen Quellen stammenden Angaben gehen bis in das 17. und 18. Jahrhundert zurück. Demnach war einer der ersten Bewohner ein Kettler, was etwa gleichbedeutend mit einem  Junker oder Amtmann ist. Danach hatten lange Zeit die Nachkommen des Hinrich Garrels dieses "Steenhus" in Besitz, das nach und nach zu einem Bauernplatz erweitert wurde. Dieses ursprünglich wehrhafte historische Gebäude, von dem es leider keine Fotografie zu geben scheint, wurde während der letzten Kriegstage im April 1945 durch Kampfhandlungen zerstört.
   Anschaulich wußte Frerich Buscher aus eigener Erinnerung die Tage zu beschreiben, als die Kriegsfront durch Collinghorst zog. Junge deutsche Landser aus Pommern versuchten die alliierten Truppen aufzuhalten. Als Reaktion auf die Gegenwehr kam es dazu, daß das historische Steinhaus, die Mühle und rund 20 weitere Häuser in Ruinen verwandelt wurden. An diese ereignisreiche Zeit erinnerten sich auch andere Zuhörer,  so dass sich ein lebhafter Dialog entwickelte.
   Das nächste Treffen der Heimatforscher findet am 23. Januar statt.