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Rep 5, Nr. 1060.  <handschriftliche Seite 3>

Allerdurchlauchtigster Großmächtigster König,

allergnädigster König und Herr Herr!

 An Jhro Königliche Majestät, Un- / sern Allergnädigsten König und Herrn / berichten wier alleruntherthänigst, / daß /

   Die Beamte Zu Stickhausen / berichten allerunterthänigst, / daß sich Zu Holte Kirchspiels Rhaude / in hiesigem Oberl. District / eine andere Kranckheit unter / dem Rindvieh offenbahret habe, / cum Registr. S. Litt: A.

d. d. 6ten Dec: 1747

<hs. Seite 4>

Daß Zu Holte Kirchspiels Rhaude / in hiesigem Oberl. District eine / andere Seuche unter dem Rindvieh, / auch unter den Schweinen, sich ge= / äußert habe, und desfalls eine / provisionale Amtgerichtliche Verfügung / bis auf anderweite Allerhöchst / Königliche Verordnung gemachet / worden  se￿, gleich aus der Anlage / sub Litt: A. des mehrern aller= / gnädigst Zu ersehen. Womit wier / in allertiefster Erniedrigung p.

Verbleiben

Jhro Königlichen Ma￿st.

 Unsers allergnädigsten Königs und Herr Herr

Stickhausen d 6ten Decembr:

                          1747

 allerunterthänigste treue gehorsamste Diener

C. de Lamy du Pont       Ortgiesen

 ooooooooooooo ooooooooooooo ooooooooooooo ooooooooooooo ooooooooooooo ooooooooooooo oooooooo

                    <handschriftliche Seite 5>

    A.

Registratur

von

Des GerichtsDieners Christopher Ewen und

des Vogts Ulrichs Sohns Relation

wegen der Zu Holte sich offenbahr-

 renden RindVieh Seuche.

Actum Stickhausen d 6ten Decembr: 1747.

   Erschienen der GerichtsDiener Christopher Ewen / und des Vogts Christopher Ulrichs Sohn Apcke / Christophers, und referirten, daß besagter / Vogt nebst den be￿den GerichtsDienern / Christopher Ewen und Haine A￿els, er= / haltener ordre Zu folge, sich gestrigen / Tages nach der Zu Holte sich offenbahrenden / RindVieh Seuche genau  erkundiget, / und erfahren hätten,

    1) Daß heute Vor Tage den 29ten Novembr: sich / eine Seuche an TeichRichter Jann Harms / Zu Holte FaselSchwein, und folglich / be￿ seinem RindVieh geäußert hätte.

    2) Daß ermeldter TeichRichter in besagter / Zeit Sieben Stück RindVieh, darunter / ein Stück, so vorhin die dabvorige Seuche / schon gehabt, verlohren, das Schwein / aber zu genesen anfienge, und daß / Harm Follers <Follrichs> daselbst auch ein Schwein / an dieser Seuche eingebüßet, sonsten / aber noch nirgends dergleichen Kranckheit / Zu Verspüren wäre.

    3)  Daß nach aller Leute Aussage, die jetzige / Kranckheit mit der vorigen   Seuche nicht / übereinkäme, sondern eine andere / wäre und darin bestünde, /

          a) Erstlich fienge das Vieh an Zu Zittern und Zu beben.

           b) Fienge der Hals inwendig und auswendig /

                und der Kopf auch an Zu schwellen.

            c) Stürbe das Vieh in 2 a 3 Tagen plötzlich.

    4) Daß der TeichRichter kein fremdes, sondern /

<neue Seite hs 6>

 lauter einländisches Vieh gehabt, mithin / aus fremden Landen nichts Zugekaufft / hätte gleich alle seine Nachbahren / gesaget, dem GerichtsDr. Christopher Ewen / auch bekannt wäre.

   Übrigens hätten sie die ihnen anbefohlen /  Anstallt in Holte, und den angräntzenden / Dörfern vorgekehret, wegen unverweilter / Verscharrung des verreckten Viehes außerhalb / Hauses, wegen Absonderung des gesunden / Viehes von dem Krancken, und daß / diejenigen,  be￿ welchen die Seuche sich / geoffenbahret, sich Zu anderer Leute / Ställen, und Vieh nicht nahen sollten. /

   Denn hätten sie auch die Anbindung / der Hunde, und Schüttung der Schweine / in Holte und den benachbahrten Dörffern, /  ingleichen daß sie sich der Hauser und / Stalle, worin Vieh an der Seuche verreckt, / oder krank wäre, enthalten sollten, / von Amtgerichtswegen befohlen.

   Darauf ihnen mündliche ordre und /  Jnstruction geworden, möglichst Verhüten / Zu helffen, daß nicht mehrere Ställe / durch Verwahrlosung angestecket, / und die Seuche nicht weiter ausgebreitet / würde, Vielmehr über die Amtgerichtliche / provisionale Verfügung bis auf ander- / weite Allerhöchst Königliche Verordnung / Zu halten, auch Vom fernerem Erfolg / jedesmahl anhero Zu referiren.

 In Fidem    Ortgiesen,Dr.       Amtmann 

Der private Transport von Hunden und Katzen ist verboten

Nicht einmal Gassi gehen ist noch erlaubt

Polizeisperren beherrschen Belgiens Straßen

Angst vor Ausbreitung der Maul- und Klauenseuche wächst

Von Martin Bommersheim, Redaktion Brüssel (GA v. 5.3.2001)

   Brüssel. Mit rigorosen Maßnahmen begegnet die belgische Regierung dem Verdacht, auf einem Hof des Landes sei die Maul- und Klauenseuche ausgebrochen. Sie untersagte alle Tiertransporte, verhängte ein Exportverbot für Vieh, sagte Pferdesportveranstaltungen und Taubenmärkte ab. Dahinter steckt die Befürchtung, die in Großbritannien ausgebrochene Tierkrankheit   habe   den Sprung über den Ärmelkanal geschafft und breite sich nun womöglich auf dem Festland aus.

"Es ist die Panik!" titelte gestern die Tageszeitung "La derniere heure". Sie veröffentlichte ein Bild, das einen Haufen getöteter Schweine am Greifarm eines Kranes zeigt. Das Foto entstand im flämischen Diksmuide. Die Gemeinde - nahe der französischen Grenze  und nicht weit von der Nordseeküste gelegen - erregt üblicherweise einmal im Jahr Aufsehen, wenn sich Neonazis aus ganz Europa hier im Schatten der Kriegsdenkmäler versammeln. Nun aber hält ein    Schweinemastbetrieb an der Kastelhoekstraat die Nation in Atem. Der Betrieb, der vor kurzem Schweine aus Großbritannien importiert haben soll, ist in der Nacht zum Sonnabend geschlossen worden. Einen Umkreis von 20 Kilometern erklärten die Behörden zur Sperrzone, nachdem bei drei Schweinen Symptome der Virus festgestellt worden war.

   Erste Untersuchungen bestätigten den Verdacht zwar nicht, doch frühestens am Dienstag ist mit einem endgültigen Ergebnis zu rechnen. So lange herrscht Ungewissheit und Angst. "Wir müssen abwarten", sagte Belgiens Agrar-minister Jaak Gabriels. "Alles, was wir heute sagen, kann schon morgen falsch sein." Gleichwohl bezeichnete er die Wahrscheinlichkeit, daß die Seuche auf Belgien übergegriffen habe, als "gering".

   Alle 323 Schweine des Hofs in Diksmuide wurden geschlachtet und zur Vernichtung abtransportiert. Zudem sollen alle Tiere getötet werden, die in der Nacht zum Sonnabend in Belgien transportiert wurden. Mehrere Betriebe, die mit dem Diksmuider Betrieb zusammen gearbeitet haben, wurden unter Beobachtung gestellt. Mit Polizeisperren auf den Straßen versucht Belgien, das Transportverbot für Tiere zu kontrollieren. Mehrere hundert Beamte sind im Einsatz, um die Ladungen von  Lastwagen oder Kleintransportern zu überprüfen.

   Um die Gefahr einer möglichen Ausbreitung der Seuche so klein wie möglich zu halten, greifen die Behörden durch. Nicht nur Taubenmärkte und Pferdesportveranstaltungen wurden verboten. Den drastischsten Schritt vollzog die Gemeinde Leeuw Saint-Pierre in Flämisch-Brabant: Der private Transport von Hunden und Katzen ist verboten. Nicht einmal Gassi gehen ist noch erlaubt.

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